geänderter Bußgeldkatalog bezüglich HU?!

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Rik

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05. März 2008
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48317 Drensteinfurt
man findet ja gera im Netz ne Menge Informationen bezüglich überzogener TÜV-Plaketten. Was ich aber nicht finde ist eine Aussage, ab wann das in Kraft triit. Mal findet man den 1. April, mal "gar nichts"...
Weiß mehr was "definitives"?
Habe 2 Moppeds in der Garage die dringendstim vergangenen Jahr zum TÜV gemußt hätten :mrgreen:
 
Rik,. solang sie in der Garage stehen hast ja keine Probleme damit,..

und von dir zum Tüv darfst du fahren, wenn du eine Versicherung nachweisen kannst, die du ja sowieso benötigst um beim Tüv vor zu fahren..
 
hatte das aber auch so verstanden, das die "Anzeige wegen Überziehung" vom TÜV aus eingereicht wird...?!
Oder ist das "nur" wenn sie mich beim normalen fahren so erwischen würden?
 
mein cruiser war heute beim tüv. hätte im oktober müssen. alles kein problem.
8)
 
...eine Bekannte von uns ist letzte Woche in eine Verkehrskontrolle geraten:
HU 3 Monate abgelaufen, keine Papiere dabei...aber wenigstens nüchtern gewesen :mrgreen:
---> 75,-€ und 1 Punkt <---
 
der bußgeldkatalog ändert sich nicht !! :idea:

die regelung mit überziehen und nicht mehr zurück-datieren kommt zum 1.4. :idea:

ob der tüv dann überziehungen meldet oder sonstwas, weiss ich nicht,
bußgeld kassieren darf er sicher nicht.
angeblich verlangt der tüv mehr gebühren für die untersuchung, wenn die frist überzogen wurde. angeblich wird dann genauer untersucht!
:evil:
alles nur geldschneiderei
:evil:
:evil:
 
Geh doch zum Straßenverkehrsamt und lege sie erstmal still!
Im Winter wirste ja nicht fahren!?
Dann läßt Du TÜV neu machen! Da wird dann normalerweise der aktuell Monat genommen!
Danach meldest Du wieder an!
Ansonsten wird nämlich der TÜV zurückdatiert!
 
Geh doch zum Straßenverkehrsamt und lege sie erstmal still!
Im Winter wirste ja nicht fahren!?
Dann läßt Du TÜV neu machen! Da wird dann normalerweise der aktuell Monat genommen!
Danach meldest Du wieder an!
Ansonsten wird nämlich der TÜV zurückdatiert!

ab 1.4.12 nicht mehr, im saarland z.b. gabs die regelung noch nie!
 
Den TÜV überziehen ist ja gar kein Problem wenn die Mühle auf Privatgrund steht. Wenn man ganz korrekt sein will müssen die Mopeds dann auf'm Anhänger zum TüV.
Ich hab meinen Cruiser in der Werkstatt prüfen lassen. Kann mir keiner Nachweisen, dass ich den Cruiser nicht geschoben sondern gefahren hab. :mrgreen:

Übrigens ohne Mängel :mrgreen: Hab die komplette Hinterachse getauscht, alle Bremsscheiben und Beläge, Vorne Radnaben, Radlager, Traggelenk, Nebelscheinwerfer eingebaut und Kombiinstrument am Lenker repariert.
;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
fand ich sowieso immer für ne Sauerei. Es wird doch der aktuelle Zustand geprüft und nicht der vor was weis ich wieviel Monaten. Ist ja schon eigentlich Urkundenfälschung was der TÜV da macht.

Außerdem ist mir das jetzt erst mal wurscht, in 10 Min. kommt der Chris und dann gehts ab nach Ascheberch. Schönes Loch im Hemde, äääh Wochenende.
:-D
 
Also, solang du mit abgelaufenem Tüv aufm Privatgelände stehst, können sie dir nichts,. wenn du aber rumkurvst, also dich in öffentlichen Verkehr aufhälst, können sie dir je nach dem wie lang der Tüv abgelaufen ist, sogar das Fahrzeug Stilllegen..

Der Tüv kann dir kein Busgeld abnehmen.. selbst wenn der Tüv Jahre abgelaufen ist. die kontrollieren da dann halt genauer,..sprich ne Vollabnahme,..
 
Also, solang du mit abgelaufenem Tüv aufm Privatgelände stehst, können sie dir nichts,.........

Ganz gewaltiger Irrtum - so lange das Fahrzeug angemeldet ist, muss es auch zum TÜFFFFFFF,
ganz egal wo das rumsteht.


Gruss Bernd
 
Ich hab schon viele Autos auf Malle gehen, deutsche Kennzeichen und Tüv seit jahren überfällig.
 
Malle. Die Diskussion gab es vor nicht sehr langer Zeit schon einmal. Raus kam dass das Gesetz es so moechte. Angemeldet braucht TÜV egal wo der Karren steht. Wie das welcher Beamte auslegt ist sein Bier.
 
Ganz gewaltiger Irrtum - so lange das Fahrzeug angemeldet ist, muss es auch zum TÜFFFFFFF,
ganz egal wo das rumsteht.


Gruss Bernd

Bernd, das glaub ich nicht ganz,.. solang es nicht bewegt wird, kann mir keiner ans Bein Pinkeln,..wenn das auf MEIN Grundstück steht
 
Das kommt drauf an wenn die Rennleitung das sehen kann das du keinen Tüv hast musst du zahlen auch auf Privat Grund,
hilft nur Kennzeichen abschrauben :cry:
 
Das kommt drauf an wenn die Rennleitung das sehen kann das du keinen Tüv hast musst du zahlen auch auf Privat Grund,
hilft nur Kennzeichen abschrauben :cry:

Na ja, gehen wir mal von aus, das wie Rik geschrieben hat wegen 2 mopeds,.. die stehen ja in ner Garage, da sieht ja kein Streifenhörnchen rein,..

und selbst wenn ich ein Auto aufm Gründstück habe, haben die noch lange kein recht das zu betreten um mir nen Strafzettel zu verpassen…

:roll:
 
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