Anhänger -was darf ich ziehen?

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Hey,

habe einen 1500er mit 2610kg Leergewicht. Zulässige Gesamtmasse 3500kg.
Ich hab den normalen Autoführerschein 2005 gemacht.

In der Garage steht noch ein kleiner Anhänger (die man ohne Anhängerscheinfahren darf) mit max 750kg Gesamtgewicht. Ungebremst.

Darf ich den jetzt an meinen Ram hängen oder hab ich irgendein Problem?

Dank euch

cheers,
Stephan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hi, Dein Ram hat damit kein Problem.
Nur Du, wenn Du mit deinem Führerschein mehr dranhängst.
 
hi, Dein Ram hat damit kein Problem.
Nur Du, wenn Du mit deinem Führerschein mehr dranhängst.

Das ist ja im Prinzip meine Frage. Angenommen ich fahre alleine, dann sind es ja 2610 kg, da der Fahrer doch im Leergewicht eingerechnet ist. Also 890kg mögliche Zuladung. Also kann ich die 750kg beim Hänger rein theoretisch ausreizen?
 
Wenn du DEN Schein hast (das scheint so zu sein wenn du 2005 schreibst), dann darfst du maximal 3500kg zggw. (das erfüllt ja dein RAM schon alleine OHNE einen Anhänger..) haben und bei diesem schein darf das gezogene nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug.

Der aktuelle Schein besagt das du genauso nur 3500kg zggw. haben darfst egal ob Zugmaschine alleine oder Zugmaschine und gezogenes zusammen nur mit dem unterscheid das bei der Aktuellen Regelung es egal ist ob ein 500kg Polo einen 3000kg Anhänger zieht.
 
Der Hänger darf ein GG von 750kg haben, mehr nicht. Selbst wenn es ein Hänger mit 1.5t GG ist und du ihn nur auf 750kg belädst, bleibt es verboten! Darfst ja auch keinen 7 Tönner Truck fahren, nur weil er leer 3.5t wiegt.
;)


In der Schweiz gibts eine einzige Ausnahme, ob die in Dland gilt? Weiss nicht, glaube kaum... aber kannst es ja mal recherchieren.
Situation 1, wie bei euch: Fahrzeug zGG 3.5t + Anhänger 750kg = gZG 4250kg, geht mit Kat. B
Situation 2, die Ausnahme: Wenn das GESAMTgewicht des Anhängers unter oder gleich dem LEERgewicht des Zugfahrzeuges liegt, darf auch ein Anhänger >750kg geführt werden, die ganze Kombination darf aber kein zGG (und natürlich auch kein Betriebsgewicht!) über 3.5t aufweisen.

Beispiele:
1. Auto hat ein Leergewicht von 1.8t, Anhänger ein Gesamtgewicht von 1.7t. Das darf mit der Kat. B gezogen werden, der Anhänger darf auf die vollen 1.7t beladen werden, das Auto muss einfach auf den 1.8t bleiben, also Leergewicht und keine weiteren Mitfahrer oder Gepäck o.ä.
2. Auto hat ein Leergewicht von 2t, Anhänger ein GG von 1.5t. Auch hier wieder, Hänger auf 1.5t beladen und glücklich sein.


Das andere extrem in der Schweiz: Mit dem Ausweis BE darf hinter einem RAM 2500 mit Luftbremse (GG 3.5t, daher Kat. B) ein 10t schwerer Hänger hinterhergezogen werden :shock: Und dies ohne irgendwelche Kenntnisse über Luftdruckbremsanlagen... Schweinerei
:evil:
 
Negativ 3500kg Gesamtgewicht = kein Hänger!


richtig!!!

da seit 1999 nur noch ein 750kg Anhänger am PKW mit Klasse B mitgeführt werden darf, werden beide zulässigen Gesammtmassen der Zugkombination zusammengerechnet!!! DAS LEERGEWICHT DES FAHRZEUGS WIRD NICHT BERÜCKSICHTIG!! Heißt also:

RAM 3500KG zgG + Anhänger 750kg zgG = 4250kg = darfst de nicht...

RAM ohne Anhänger... was anderes bleibt dir nicht, oder eben Klasse BE nachmachen ;)...
 
Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht darf immer gezogen werden...

3.500 kg Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger = okay
:!:
 
Joop, dann halt doch. Wobei so ein 750kg Anhängerchen eh scheisse am Ram aussieht. Der hüpft dir ja davon, weil du ihn nicht beim Fahren merkst :mrgreen:
Dafür hat man ne Ladefläche :mrgreen:
 
Joop, dann halt doch. Wobei so ein 750kg Anhängerchen eh scheisse am Ram aussieht.

Nur von außen. Von innen sieht man den nämlich gar nicht !
:mrgreen:
 
Ohne das man B96 gemacht hat ist bei 3500kg Schluss!

Wozu sollte man sonst den B96 machen müssen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das andere extrem in der Schweiz: Mit dem Ausweis BE darf hinter einem RAM 2500 mit Luftbremse (GG 3.5t, daher Kat. B) ein 10t schwerer Hänger hinterhergezogen werden :shock: Und dies ohne irgendwelche Kenntnisse über Luftdruckbremsanlagen... Schweinerei
:evil:

ich habe gerade mal geschaut ich habe Kategorie BE eingetragen bei mir (CH Führerschein) das heisst ich kann mit meinem 1500er einen Anhänger z.B. mit 2.8 tonnen ziehen richtig?
 
Ohne das man B96 gemacht hat ist bei 3500kg Schluss!

Wozu sollte man sonst den B96 machen müssen?
3500kg und ein GG 750kg Anhänger = 4.25t ist IMMER mit Kat. B erlaubt! Ein Hänger mit >750kg ist auch erlaubt, wenn das ganze Gespann UNTER resp. GLEICH 3.5t wiegt. Das wär dann genau das Beispiel, welches ich weiter oben erklärt habe - gilt offenbar auch in der EU! Und letzteres lässt sich mit B96 noch zusätzlich auf 4.25t erweitern.

ich habe gerade mal geschaut ich habe Kategorie BE eingetragen bei mir (CH Führerschein) das heisst ich kann mit meinem 1500er einen Anhänger z.B. mit 2.8 tonnen ziehen richtig?
Nein, du darfst nen 3.5t Hänger ziehen und der RAM selbst darf auch 3.5t wiegen. Also 7t Gesamtgewicht. Der Hänger darf auch 3.5t wiegen wenn der RAM leer ist, also 2.8t. Denk dabei einfach an die Physik. (Sagt der, der in der Armee 40t Volvo-Bagger aufm Tieflader hinter einem 12t schweren Zugfahrzeug gezogen hat... :oops: :mrgreen: )
 
(Sagt der, der in der Armee 40t Volvo-Bagger aufm Tieflader hinter einem 12t schweren Zugfahrzeug gezogen hat... :oops: :mrgreen: )

ich durfte nur 10DM mit angehängter 35mm FLAB Kanone fahren in der Armee waren aber auch ein paar Tonnen...
;)
 
Kommt ganz drauf an wo du landest. Ich war in der Katastrophenhilfe, wir führten einerseits schweizweit Spezialtransporte durch, andererseits hatten wir natürlich dicke Bagger und sonstige Maschinen, um im Katastrophenfall (Erdrutsche) etc. aufräumen gehen zu können. War dann in meiner Dienstzeit auch tatsächlich zwei Mal der Fall. Bin aber sehr wenig Tieflader gefahren, ich war eher mit meinem 4-Achser Mercedes mit Ladekran unterwegs
8)
 
Ist doch ganz einfach!

Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse spielt bei der FE Regelung keine Rolle !! Geht also.

Klasse B96 braucht man, wenn der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat. Die Kombination Zugfahrzeug/Anhänger darf dann 4250 kg nicht übersteigen. Macht also mit deinem RAM keinen Sinn.

Mit BE hast keine Sorgen, ist bei 7000 kg für den Zug Schluss.

Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, zählt immer die zul. Gesamt Masse der Fahrzeuge, und nicht das tatsächliche Gewicht oder die zul. Anhängelast
:!:
 
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