Anhänger 100 km/h Zulassung

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Mir stellt sich langsam die Frog....ob die ASK sooooviel verhindert wenns mal brenzlig wird :roll:

Ausserdem sollte eine ASK verhindern, DASS es brenzlig wird!! :mrgreen:
Wenn es schon brenzlig ist, macht sie auch nix mehr.
 
das ist uralter kram Bed Ned . Triple hat schon recht mit zB dem Masseverhältnis!

so ist es richtig:

Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.


Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als

* PKW
* Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
* anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss

* für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
* so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.

3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

* darf nicht älter als 6 Jahre sein
* müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
* darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen

andere Anhänger

0,3

0,8 bzw. 1,0*

1,1 bzw. 1,2*

Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder
das Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.

Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
 
ne ask kann auch nur begrenzt helfen wenn der Depp vornedrin nicht fahren kann
:-)
:twisted:


Ich war schon dankbar....um die Schlingerkupplung...
Ich hatte einen Gipsfuß vor und im Urlaub und meine Frau hatte den Passat ( den ich früher hatte )und den Wohnwagen beladen
;)
leider etwas unglücklich :mrgreen: Kofferraum leer und und alles Gewicht hinten im Wohnwagen...
Eine saubere Bodenwelle und wir sind fast abgehoben. 3 Fahrspruren waren für mich gerade Platz genug die Bude wieder einzuspuren. Hätte ich die Schlingerbremse nicht gehabt bin ich mir sicher hätte die fahrt nicht so glücklich geendet.
Bei den Schweren AMIS hat die Schlingerbremse nicht mehr den Stellenwert wie an einem leichten PKW, da geb ich dir Recht..
;)
 
hallo,

und was immer noch in einigen bundesländern ein problem ist - SONNTAGSFAHRVERBOT = LKW egal welches GG + Anhänger.


gruß aus muc
 
das ist uralter kram Bed Ned . Triple hat schon recht mit zB dem Masseverhältnis!

so ist es richtig:


Oliver

Könnte ich das schriftlich mit Brief & Siegel haben? Also ein offizielles Schreiben? Dann halte ich das unserem Dekra Mann unter die Nase! Er meinte, egal welches GG das Zugfahrzeug hat- ein WoWa MUSS eine Antischlinger haben!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann kann ich mit meinen RAM (3000kg Leergewicht) einen 3000kg schweren Anhänger
Gesamtgewicht des Zuges also 6to auf der BAB 100km/h fahren?
 
Über 3,5 t Gesamtgewicht des kompletten Zuges ist doch bei 80km/h Schluss.
Und jeder RAM kommt doch mit Anhänger über 3,5 Tonnen.
Oder seh ich da was falsch?

Gruß, Malzan
 
Dann kann ich mit meinen RAM (3000kg Leergewicht) einen 3000kg schweren Anhänger
Gesamtgewicht des Zuges also 6to auf der BAB 100km/h fahren?


richtig. vorausgesetzt alle anderen anforderungen an den hänger und das zugfahrzeug sind erfüllt (!) , ja. gem. formel oben brauchst du bei einem hänger mit 3t zulässigem gesamtgewicht ein leergewicht des zugfahrzeuges von mindestens 2.727 kg (3.000/1,1). und genau so steht es auch in der prüfurkunde meines hängers drin.
 
nein, das heisst es natürlich nicht. es muss entsprechend LEERGEWICHT eingetragen sein. und bei 3,5t müssten das ja schon 3.181kg sein. und das geht kaum, bis 3,5t gesamt zu bleiben bei 3,2 leergewicht. zumindestens offiziell... :mrgreen:
 
Danke,wieder was gelernt!
...bei 88 den Tempomat setzen und im LKW-Strom mitschwimmen-ist eh entspannter zu fahren
;)
 
Über 3,5 t Gesamtgewicht des kompletten Zuges ist doch bei 80km/h Schluss.
Und jeder RAM kommt doch mit Anhänger über 3,5 Tonnen.
Oder seh ich da was falsch?

Gruß, Malzan


ja, zählt das gewicht des zugfahrzeugs, also 100 km/h erlaubt, nicht aber beim überholverbot, da zählt alles zusammen.
 
ja, zählt das gewicht des zugfahrzeugs, also 100 km/h erlaubt, nicht aber beim überholverbot, da zählt alles zusammen.

Jetzt mal ne Frage an die Experten:
Ich war letzte Woche beim Tüv. Der Tüv Mensch erzählte mir, das wenn ich mit einem 100er Hänger fahre und schneller als 100 fahre, z.B. 110
und werde dann wegen der Geschwindigkeit angehalten, das dann, weil ich die 100 überschritten habe, die 100Kmh Erlaubniss vom Anhänger
erlischt und ich dann quasi 30 Kmh zu schnell gefahren bin. Ist da was dran?
 
Jetzt mal ne Frage an die Experten:
Ich war letzte Woche beim Tüv. Der Tüv Mensch erzählte mir, das wenn ich mit einem 100er Hänger fahre und schneller als 100 fahre, z.B. 110
und werde dann wegen der Geschwindigkeit angehalten, das dann, weil ich die 100 überschritten habe, die 100Kmh Erlaubniss vom Anhänger
erlischt und ich dann quasi 30 Kmh zu schnell gefahren bin. Ist da was dran?


nö, totaler quatsch
:!:
:!:
 
richtig. vorausgesetzt alle anderen anforderungen an den hänger und das zugfahrzeug sind erfüllt (!) , ja. gem. formel oben brauchst du bei einem hänger mit 3t zulässigem gesamtgewicht ein leergewicht des zugfahrzeuges von mindestens 2.727 kg (3.000/1,1). und genau so steht es auch in der prüfurkunde meines hängers drin.


Wenn also das Verhältnis NICHT stimmt, fahre ich einfach 20 km/h weniger und gut is?

Dann könnte man ja den Hänger nur soviel max. beladen, damit das Verhältnis wieder passt.
 
Nach meiner Kenntnislage gilt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers--leider!(Achtung auch Stützlast...) egal ob da drauf ne Kuckucksuhr liegt oder ein Dodge Magnum...Jedenfalls kenn ich einen Fall aus Norwegen,wo ein Gespann mit Motorboot nicht nur wegen Gewichtsüberschreitung 6 Wochen aus dem Verkehr
geholt wurde(!)sondern auch wegen Versicherungsbetrug und Führerscheinvergehen(die hatten nicht die erforderlichen Berechtigungen).Hat dick in der
Zeitung gestanden.Ich bin ziemlich sicher,daß wir hier ähnliche Bestimmungen haben... :roll:
Joachim
 
Wenn also das Verhältnis NICHT stimmt, fahre ich einfach 20 km/h weniger und gut is?

Dann könnte man ja den Hänger nur soviel max. beladen, damit das Verhältnis wieder passt.


jein. wenn du 100 fahren willst müssen ALLE voraussetzungen erfüllt sein. aber natürlich darfst du den hänger auch mit einem anderen zugfahrzeug bewegen. dann gilt wieder maximal 80.

aber einfach ein "falsches" zugfahrzeug nehmen, weniger laden und deswegen trotzdem 100 fahren, das geht nicht.
 
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