Anhänger 100 km/h Zulassung

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Triple

QuadCab
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Servus,

mal ne Frage ob i da richtig liege.Mir gehts da um die Antischlingerkupplung.... JA oder NEIN

für ne Hunderter Zulassung werden benötigt
1. Reifen net älter als 6 Jahre
2. Auflaufbremse
3. Stoßdämpfer

soweit richtig?

mein Hänger hat zulässiges Gesamtgewicht von 1000kg
Nach dem Gebrauch von Google muss u i mit dem Gebrauch vom Faktor 0,8 rechnen

des heisst mein Fzg Leergewicht müsst mindestens so 1300kg betragen das i den Hänger mit 100km/h ziehen darf,odder hab i da jetzt en rechenfehler? Kommt mir irgendwie verdammt wenig vor :shock:
 
Stimmt alles
Nur dein Lehrgewicht muss so schwer sein wie dein Anhänger Gesamt
Also nur 1000kg.

Gruß. Andy
 
Der Typ von der Dekra sagte uns, das wäre mal so gewesen aber nun muss der Anhänger eine Antischlingerkupplung haben. (?!)
 
Servus,

mal ne Frage ob i da richtig liege.Mir gehts da um die Antischlingerkupplung.... JA oder NEIN

für ne Hunderter Zulassung werden benötigt
1. Reifen net älter als 6 Jahre
2. Auflaufbremse
3. Stoßdämpfer

soweit richtig?

mein Hänger hat zulässiges Gesamtgewicht von 1000kg
Nach dem Gebrauch von Google muss u i mit dem Gebrauch vom Faktor 0,8 rechnen

des heisst mein Fzg Leergewicht müsst mindestens so 1300kg betragen das i den Hänger mit 100km/h ziehen darf,odder hab i da jetzt en rechenfehler? Kommt mir irgendwie verdammt wenig vor :shock:

Schlingerbremse sollte auch dran sein....
AKS 2000 oder wie die Dinger heißen ( richten sich auch nach dem Hängergesamtgewicht )
 
mir gohts weniger drum um sollte...sondern brauch i seh für die 100km/h...anscheinend net :mrgreen:
 
mir gohts weniger drum um sollte...sondern brauch i seh für die 100km/h...anscheinend net :mrgreen:

Dann frag Deinen TÜV oder Dekra...wer auch immer bei Dir zuständig ist. Wie schon oben getippt- uns wurde gesagt, wir bräuchten die Antischlinger!!!
 
Werd i tun....

wollt me nur amole vorab informiera
;)
 
Dann frag Deinen TÜV oder Dekra...wer auch immer bei Dir zuständig ist. Wie schon oben getippt- uns wurde gesagt, wir bräuchten die Antischlinger!!!

Ich glaube das mit der Antischlingerkupplung braucht man eher für Wohnwagen...
bei normalen Anhänger hab ich schon oft das 100 Zeichen gesehen aber eine Antischlingerkupplung ist mir nicht aufgefallen....


Schöne Grüße
Martin
 
Jupp....bei mir gohts um en WoWa :mrgreen:

abbr Hänger isch bei mer Hänger :oops:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube das mit der Antischlingerkupplung braucht man eher für Wohnwagen...
bei normalen Anhänger hab ich schon oft das 100 Zeichen gesehen aber eine Antischlingerkupplung ist mir nicht aufgefallen....


Schöne Grüße
Martin

Kann gut sein- wir hatten wegen dem WoWa angefragt und unser Pferdehänger hat eine 100er Zulassung ohne Antischlinger... :shock:
(Dabei finde ich es krasser mit den Pferden als mit einem WoWa!)
 
Mir stellt sich langsam die Frog....ob die ASK sooooviel verhindert wenns mal brenzlig wird :roll:
 
Mir stellt sich langsam die Frog....ob die ASK sooooviel verhindert wenns mal brenzlig wird :roll:

Ich finde schon. Ich fahre fast täglich meinen Catering-Anhänger quer durch Deutschland (Gewicht ca 3,0 t). Mir fällt es deutlich auf, ob ich die Antischlinger-Kupplung "Auf" oder "Zu" habe.

"Auf" bedeutet, dass die Bremsbacken der AKS nicht "aktiv" sind...also fährt man, wie ohne ASK.
 

Und da steht:

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
* der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.

* oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sichereren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
* oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
 

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