RAM als LKW Versteuern für Dummis :)

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Hallo zusammen,

jetzt bitte mal eine erklär für Dummis
:-D
wie bekomme ich den RAM als LKW vor Erstzulassung in D als LKW hin.

Zu der Geschicht vom RAM,

Besichtige am Samstag einen RAM, der nur in den USA gelaufen ist, er kam vor 3 Monaten nach D. §21 gemacht und Deutschen TÜV alle Papiere usw. alles erste Sahne.
Nur der Verkäufer weiß nicht wie der RAM eingezollt wurde. Was muss ich bei der Erstanmeldung in D machen das ich LKW Zulassung bekomme????

Der Ram ist ein CrewCab falls das eine große Rolle Spielt, BJ 2014

Habe schon diverse Forenbeiträge seit Samstag durchgelesen aber ich bin immer Verwirrter.

Bitte hier um schnelle Hilfe, da wen der RAM so ist wie Beschrieben ich den am Samstag dann mitnehmen werde und ihn nächste Woche dann zulassen.

Greetz Tobi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi blueskyofheaven,

also was ich nicht Checke, in diesem Fall von mir.
Wenn ich mit dem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren mit dem Schreiben auf N1G Umschüsseln lasse.
Danach dann zur Zulassung und dann gleich als LKW anmelden??? Oder wie ist das gemeint?

Bin ich da mit den Gedanken richtig dran_
-Wochenkennzeichen RAM holen
-Ab zum TÜV mit dem N1G BE und auf LKW zulassen.
-Danach zur Zulassungstelle und anmelden als LKW.
-Danach steuer 186.- zahlen und Happy sein????

Greetz Tobi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kurz gesagt: TÜV->Umschlüsseln auf BE,aber in die richtige Zeile gaaaanz oben in der Zulassung->Zulassungsstelle,Papiere berichtigen lassen->warten was vom Zoll kommt. Feertig. :idea:
 
... er kam vor 3 Monaten nach D. §21 gemacht und Deutschen TÜV alle Papiere usw. alles erste Sahne.
...

Wenn alles erste Sahne wäre, wäre in den Unterlagen vom TÜV/DEKRA schon N1(G)BE an der passenden Stelle vermerkt. Ein Verkäufer, der sich auskennt, lässt das von vornherein so ausstellen.

Die Verzollung hat mMn nichts mit der Zulassung zu tun, denn der RAM ist mW in Deutschland nicht als PKW zulassungsfähig (Abgas- und Geräuschwerte).
 
Hallo,

da mein RAM ja als PKW zugelassen ist und nun das Sonntagsfahrverbot weggefallen ist, würde ich gerne mal wissen, wie hoch die Steuern wären bei Umschreibung auf PICKUP ??

Bei den Online-Rechnern wird immer nach der Emissionskalsse gefragt:

Welche Emissionsklasse hat der RAM denn dann ?


... und Obacht wer in Hessen wohnt:

da heißt es erst zum TÜV - umschreiben lassen und dann erst nach Fulda zur regelierungsbehörde schreiben - die muss erst noch gegen Entgelt ihr O.K. geben - erst dann darf die Zulassungsbehörde die Papiere ändern !!!

Lars
 
Nach Emmissionsklasse wird erst ab Bj. 2009 berechnet. Du hast nen 2005er, alles gut.
 
Kurz gesagt: TÜV->Umschlüsseln auf BE,aber in die richtige Zeile gaaaanz oben in der Zulassung->Zulassungsstelle,Papiere berichtigen lassen->warten was vom Zoll kommt. Feertig. :idea:

moin moin,
ich häng mich hier mal mit ran:
2004'er RAM Quad Cab, bisher 185,- Kfz-Steuer
habe auch Ende letzten Jahres den neuen Steuerbescheid bekommen, nix mehr nach Nutzlast, Rückwirkend ab Mai 419,- (statt 185,-)
Also zum TÜV und umschreiben lassen auf N1 BE, leider hat der das nur unter "22" eingtragen - ergo schreibt die Zulassungsstelle das auch nur DORT rein ergo schreibt der Zoll mir KEINEN neuen Steuerbescheid !

Dann einen halben Tag rumtelefoniert, bis mir endlich mal einer vom TUV Süd erklärt hat, warum das der TÜV nicht "oben" einträgt:

vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.
Es ist leider so, daß nur Fahrzeuge, die eine EG-Betriebserlaubnis besitzen, auch eine Fahrzeugaufbauart nach EG-Vorgaben bekommen können. Für alle Einzel-Import-Fahrzeuge ist laut unseren Vorgaben ausschließlich die „nationale“ Eintragung möglich, so wie der Kollege das auch in seinem Gutachten vermerkt hat. Im Feld 22 steht dann noch die entsprechende Eintragung der EG-Fahrzeugart, so daß das Zollamt damit klar kommen könnte (wenn es denn wollte).
Eine Änderung ist deshalb zu meinem Bedauern leider nicht möglich.

da beisst sich doch die Katze in den Schwanz - was kann ich jetzt noch machen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Widerspruch einlegen mit Hinweis auf Zeile 22 und dem bisherigen Steuerverfahren als LKW. Die Feinheiten dazu was du genau schreiben müsstest,lies dir nochmal den Steuerfred durch.
Ich hatte dazumal einfach nur Widerspruch eingelegt ohne die BE zu haben. Ging soweit auch erstmal durch,hab aber danach auf BE umschlüsseln lassen in die richtige Zeile. Das war aber DEKRA und der wusste was er macht,denn es war Anweisung von ganz oben es so zu tun.
;)
 
Herrschaften... :roll: ich will ja nicht meckern...
;)
aber es gibt bereits einen äusserst ausführlichen Thread zu dem Thema.

Muss man da jetzt wieder von vorne anfangen, blos weil mal wieder die Zeit zum Lesen und Verstehen nicht da ist???
;)
 
Herrschaften... :roll: ich will ja nicht meckern...
;)
aber es gibt bereits einen äusserst ausführlichen Thread zu dem Thema.

Muss man da jetzt wieder von vorne anfangen, blos weil mal wieder die Zeit zum Lesen und Verstehen nicht da ist???
;)

ok ok,
es gibt ZWEI threads dazu - diesen hier hab ich vor meiner frage durchgelesen, den anderen nicht - bis jetzt !
(gerade nachgeholt)

:mrgreen:
 
denn der RAM ist mW in Deutschland nicht als PKW zulassungsfähig (Abgas- und Geräuschwerte).

Na ja, zumindest das stimmt nicht so ganz. Meiner war zum Beispiel bis vor Kurzem ganz offiziell als PKW mit M1(G)AG zugelassen. Aber gut, seit heute auch ganz offiziell als N1(G)BE...
 
Na ja, zumindest das stimmt nicht so ganz. Meiner war zum Beispiel bis vor Kurzem ganz offiziell als PKW mit M1(G)AG zugelassen. Aber gut, seit heute auch ganz offiziell als N1(G)BE...

Welche EZ hat er ?
 
Also mein Dicker ist aus 2016 und war zunächst als "M1(G) AG / PKW Pickup / Geländefahrzeug zur Personenbeförderung" geschlüsselt (Kopie der alten Zulassung hab ich wohl sogar noch)... :mrgreen:

Warum oder wieso steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn ursprünglich hab ich noch sowas wie eine Einzelbetrieberlaubnis aus Landkreis XYZ vorliegen, wo das Fahrzeug nach dem Import wohl ursprünglich mal als N1(G) ausgewiesen wurde. Da soll mal noch jemand dahinter steigen. Kann aber die Kopien hier gern mal einstellen, falls es von Interesse sein sollte...
:)


* * * * *

Interessieren würde mich jetzt nur, ob ich mich selbst ans Zollamt wenden muss (Kfz-Steuer war ja schon vor einigen Monaten fällig und bezahlt) hinsichtlich einer Erstattung oder ob das automatisch abläuft. Neue EVP von meiner Versicherung hab ich beim Umschreiben zwar gebraucht, einen neuen Kfz-Steuer-Vordruckfür die Einzugsermächtigung wollten die von mir aber nicht haben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also siehe da, heute ist der neue Steuerbescheid von ganz allein eingetrudelt, wohlwollende 210 Euro jährlich und ne saftige Erstattung. So passt das... :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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