PKW / LKW Steuer

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Kurzes Beispiel:

ZGG - (Leergewicht inkl. Fahrer + Anzahl Sitzplätze ohne Fahrer x 68kg) > Anzahl Sitzplätze x 68kg
3500kg - (2775kg + 4x68kg) > 5x68kg
453kg > 340kg => also LKW, korrekt?

Hat jemand zufällig den offiziellen Text dazu? Einfach damit man etwas zitieren könnte...

Danke.
:)
 
Nen offiziellen Text wirst du nicht bekommen.
Die Formel hab ich vom Zoll. Danach wird berechnet, wenn beim Vermessen ein Wert zwischen
50 & 55% rauskommt.

Aber mit einem ZGG von 3,5t hast du sehr gute Chancen
;)
 
Bei mir haben zGG 3,5 to bei nem Crew Cab gereicht, da der Zoll (noch) nicht so energisch hinter den Steuerkohlen her ist wie das Finanzamt
;)

Ich hab da mal was von dem Zuladungsverhältnis gelesen sollte nach Auflastung bei ca. 1,2 to sein (ca. 1:3) und somit LKW Zulassung.
8)
 
Bei mir haben zGG 3,5 to bei nem Crew Cab gereicht, da der Zoll (noch) nicht so energisch hinter den Steuerkohlen her ist wie das Finanzamt
;)

Ich hab da mal was von dem Zuladungsverhältnis gelesen sollte nach Auflastung bei ca. 1,2 to sein (ca. 1:3) und somit LKW Zulassung.
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Cool, aber durch diese Angelegenheit hast du keine Probleme mit der Nutzung? Also ich meine, am Wochenende mit Anhänger, usw.
 
Cool, aber durch diese Angelegenheit hast du keine Probleme mit der Nutzung? Also ich meine, am Wochenende mit Anhänger, usw.

Ja das ist der kleine Haken:
LKW Zulassung = kein Hänger am Sonntag.
Tja no risk no fun - steht ja außen nicht dran
8)
 
Das kann sooo teuer nicht werden, habe die Auflastung bei Neukauf beim Händler mit der Gasanlage und der Laderaumabdeckung mit ausgehandelt für 54k € all in
 
Stimmt. Aber auf die Besteuerung kann man nur Einfluss nehmen indem man dem Zoll früher Finanzamt deutlich machen kann, dass es sich um das Fahrzeug um einen LKW handelt.
1. Möglichkeit Verhältnis Ladefläche zu Kabine
2. Möglichkeit Verhältnis zGG zur reinen Zuladung Formel s.o.
Das als Leihe, bin kein Steuerberater
;)
 
Nochmal........... Zulassung und Steuer sind 2 verschiedene Paar Schuhe. LKW-Zulassung haben fast alle

Korrigiere mich mal kuru selbst:
oben müsste LKW Besteuerung statt Zulassung stehen
 
beachman: wenn Du jetzt die Sitze ausbaust, bist Du aber noch nicht raus aus dem Differenzbetrag vom letztem Steuerjahr.

Da hast du natürlich Recht!

Habe mal selbst gemessen. Wenn ich mich nicht vermessen und richtig gerechnet habe, liege ich zwischen 50 und 55%.
:evil:
 
Nur wegen der auflastung mach ich mir kein kopf.dazu kommt noch das austragen der zweiten sitzreihe,eintragung standheizung,eintragung trittbretter und die normale HU

Also ich habe für meine Auflastung (heißt in diesem Fall "einfache Begutachtung gemäß §21 StVZO") 71,40 Euro gezahlt.
Zu dieser Begutachtung nach §21 könnten dann auch deine Standheizung und Trittbretter dazu gehören.
Plus 90 für ne HU. Also alles zusammen solltest du unter 200 Euro bleiben.

Würde sich auf jeden Fall nächstes Jahr bei der Steuer lohnen :mrgreen:
 
off Topic :
Standheizungen mit E-Prüfzeichen ,Webasto und Eberspächer liefern mittlerweile nur noch solche aus, müssen nicht vom Tüv begutachtet werden: §19 -3 StVZO.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
off Topic :
Standheizungen mit E-Prüfzeichen ,Webasto und Eberspächer liefern mittlerweile nur noch solche aus, müssen nicht vom Tüv begutachtet werden: §19 -3 StVZO.

Ich hab ne alte thermotop t noch auf lager liegen.die sollte laut tüv abgenommen werden weils aussern typenschein keine papiere gibt.sei aber kein problem.
 
So nun hat es mich auch erwischt :redhotevil:

Aus heiterem Himmel hatte ich Post vom Zoll
:evil:


Wie war da jetzt der genaue Widerspruch? Hatte das nur halbherzig verfolgt :roll:

Vielen Dank im voraus
 

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Hallo,

habe meinen mal gemessen. RAM meine ich. :shock:
Bei meinem ist die Ladefläche kleiner als der Fahrgastraum. Da brauch ich gar keinen Einspruch einlegen oder?
 
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