PKW / LKW Steuer

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Quatsch mit den sitzen.

Zuladung muss deutlich größer sein als personengesamtgewicht

write by blueskyofheaven

Was passiert denn bitte, wenn er die Sitzanzahl verringert?
Dann ändert sich ja wohl das Verhältnis. Also wo ist das bitte Qatsch
:?:
 
Quatsch mit den sitzen.

Zuladung muss deutlich größer sein als personengesamtgewicht

write by blueskyofheaven

Also bei mir meinten Sie beim Vermessen, entweder Sitze austragen oder auf 3,49t auflasten. Dann würde er automatisch auf LKW besteuert.
Der nette Herr vom Zoll hat sogar extra den Computer mal mit dem veränderten Gewicht rechnen lassen... :arrow: passt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei mir meinten Sie beim Vermessen, entweder Sitze austragen oder auf 3,49t auflasten. Dann würde er automatisch auf LKW besteuert.
Der nette Herr vom Zoll hat sogar extra den Computer mal mit dem verädnerten Gewicht rechnen lassen... :arrow: passt!

Dann ist die Lösung ja klar...
 
Mich hat es nun auch "erwischt". Statt 172€ sollen nun 434€ fällig werden. Rufe da morgen erstmal an, denn es erschließt sich mir nicht der Sinn dieser Aktion. Vor einem Jahr als ich den zugelassen habe, ist der anstandslos als LKW durchgegangen.

Nach erfolgtem Einspruch nun Antwort vom Zoll in zwei Briefen erhalten.

In Schreiben Nr.1 werde ich aufgefordert das Fahrzeug mit den 6 vorhandenen Sitzplätzen beim Zoll zur Messung vorzustellen (könnte ja doch ein "LKW" sein).

In Schreiben Nr.2, welches einen Tag später vom gleichen Sachbearbeiter kam, wird mir nahe gelegt, den Einspruch zurückzunehmen. Dieser sei unbegründet, da es sich zweifelsfrei um einen PKW handelt.
Gleichzeitig soll ich nun noch den Differenzbetrag vom LKW zum PKW des letzten Steuerjahres bezahlen.

Ja was denn nun
:?:
 
Nach erfolgtem Einspruch nun Antwort vom Zoll in zwei Briefen erhalten.

In Schreiben Nr.1 werde ich aufgefordert das Fahrzeug mit den 6 vorhandenen Sitzplätzen beim Zoll zur Messung vorzustellen (könnte ja doch ein "LKW" sein).

In Schreiben Nr.2, welches einen Tag später vom gleichen Sachbearbeiter kam, wird mir nahe gelegt, den Einspruch zurückzunehmen. Dieser sei unbegründet, da es sich zweifelsfrei um einen PKW handelt.
Gleichzeitig soll ich nun noch den Differenzbetrag vom LKW zum PKW des letzten Steuerjahres bezahlen.

Ja was denn nun
:?:

Na, da kann sich einer nicht entscheiden.
:D


Wie hast du Einspruch eingelegt? Einfach nen zwei Zeiler an die zuständige Behörde oder gibt's was weitreichendes zu beachten?
:)
 
Also bei mir meinten Sie beim Vermessen, entweder Sitze austragen oder auf 3,49t auflasten. Dann würde er automatisch auf LKW besteuert.
Der nette Herr vom Zoll hat sogar extra den Computer mal mit dem veränderten Gewicht rechnen lassen... :arrow: passt!

Morgen,

Wie mache ich das am besten
:?:

Habe auch nur 3084kg Gesamtgewicht incl. Insassen.
Über einen Rat würde ich mich dennoch freuen.
Wenn dadurch sich meine Steuer abändern lassen würde, wäre das für mich ein possitiver Nebeneffekt.

MfG
 
Bei mir weiterhin pkw steuer-mit 3 seitigen antwortschreiben und dem dezenten hinweis das eine anfechtung nix bringen wird.
Allerdings bin ich mit den vermessungseegebnissen nicht einverstanden.56% ladefläche(193x156cm),44%personenbeförderungsfläche.(208x184)
Kann die maße jemand so bestätigen?
Reicht rückbank austragen aus oder muss ne trennwand zwischen?nehm hinten immer nur die hunde mit und brauch die plätze sowieso nicht.
 
Bei mir weiterhin pkw steuer-mit 3 seitigen antwortschreiben und dem dezenten hinweis das eine anfechtung nix bringen wird.
Allerdings bin ich mit den vermessungseegebnissen nicht einverstanden.56% ladefläche(193x156cm),44%personenbeförderungsfläche.(208x184)
Kann die maße jemand so bestätigen?
Reicht rückbank austragen aus oder muss ne trennwand zwischen?nehm hinten immer nur die hunde mit und brauch die plätze sowieso nicht.

ich glaube du hast die Prozente der Ladefläche mit Personb.-Fläche verwechselt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ähm ja du hast recht...
44%ladefläche/56% persbeffläche...

Da hast du natürlich Pech. Ladefläche muss schon über 50% liegen.
Hast mal meine Post vor ein paar Seiten gelesen?

Was hast du denn für ein Bed?
Hast du die Maße genommen, oder sind das die, die der Zoll gemessen hat?
 
Na, da kann sich einer nicht entscheiden.
:D


Wie hast du Einspruch eingelegt? Einfach nen zwei Zeiler an die zuständige Behörde oder gibt's was weitreichendes zu beachten?
:)


Als Vorlage für den Einspruch, habe ich den verwendet, der hier im Forum schon einige Male Erfolg hatte. Habe den noch auf meine Bedürfnisse zugeschnitten.

Heute habe ich mal beim zuständigen Sachbearbeiter des Hauptzollamtes angerufen. Wirklich ein netter und zugänglicher Herr, der mir alles noch einmal sehr genau erläutert hat und auch Verständnis gezeigt hat. Leider kann er nichts machen. Ich solle zum Vermessen fahren und dann sehen wir weiter. Oder die hinteren Sitze ausbauen. Bin am überlegen ob ich das evtl. mache, brauche die nicht wirklich.

Danach wollte ich dann beim Zoll vor Ort einen Termin zum Vermessen absprechen. Als der mir seine Öffnungszeiten vorgelesen hat, mußte ich leider passen da ich auswärtig arbeite.
Da bekam ich zu hören, das ich dann bei ihm wohl schlechte Karten hätte und zur Hauptstelle fahren soll. Habe mich dann noch zusammengerissen und nur mal gesagt, das er nicht gleich pampig werden braucht.
 
Da hast du natürlich Pech. Ladefläche muss schon über 50% liegen.
Hast mal meine Post vor ein paar Seiten gelesen?

Was hast du denn für ein Bed?
Hast du die Maße genommen, oder sind das die, die der Zoll gemessen hat?



Die maße sind vom zoll...meine eigenen werte wollten die nicht akzeptieren und haben sehr ungenau zu meinen ungunsten gemessen.
Welchen post meinst du?
 
Bei mir weiterhin pkw steuer-mit 3 seitigen antwortschreiben und dem dezenten hinweis das eine anfechtung nix bringen wird.
Allerdings bin ich mit den vermessungseegebnissen nicht einverstanden.56% ladefläche(193x156cm),44%personenbeförderungsfläche.(208x184)
Kann die maße jemand so bestätigen?
Reicht rückbank austragen aus oder muss ne trennwand zwischen?nehm hinten immer nur die hunde mit und brauch die plätze sowieso nicht.

Beim Mazda B2500 reichte es die Sitze auszubauen und die Gurtbefestigungen "unbrauchbar" zu machen. Hab einfach Schrauben mit Schweißnahtoptik reingedreht und Lack drüber. Sah dann aus wie festgeschweißte Schrauben. Aber auch hier hat jeder TÜVler, der das abnehmen muß, seine eigene Wunschvorstellung. Also besser vorher genau nachfragen.
 
Hallo zusammen,

habe bei meinem selber mal gemessen und es ist mehr Personenbeförderungsfläche als Ladefläche.
 
Die maße sind vom zoll...meine eigenen werte wollten die nicht akzeptieren und haben sehr ungenau zu meinen ungunsten gemessen.
Welchen post meinst du?

50% interessiert niemanden
:!:

Wenn du eine LKW Besteuerung möchtest, musst du über 55% haben. Dann ist es auf jedenfall ein LKW.
Von 50% - 55% wendet der Zoll folgende Gewichtsrechnung an:

ZGG - ( Leergewicht inkl. Fahrer + Anzahl Sitzplätze ohne Fahrer x 68kg) > Anzahl Sitzplätze x 68kg

Wenn du linkes einen größeren Wert stehen hast als rechts, wird als LKW besteuert. Andernfalls als PKW.
Und dann hast du nur noch die Möglichkeit die Parameter so zu ändern, dass du links mehr stehen hast als rechts.
Entweder das ZGG erhöhen, oder das Leergewicht verringern, oder die Sitzplatzanzahl verringern.
 
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