Was darf die Polizei / Feuerwehr ?

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dodgeman1

Mannschaftskabine
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In der letzten Zeit beobachtet : Autobahn..... Stau..... ein paar Ungeduldige nutzen den Standstreifen um an der Schlange vorbei zur nächsten Ausfahrt zu kommen.
Meines Wissens nach ist das nicht erlaubt. Im Rückspiegel sehe ich einen Polizeiwagen ebenfalls auf den Standstreifen ausscheren.
Jetzt sind die Kameraden fällig....... dachte ich. Aber Pustekuchen...... die Ordnungshüter wollten auch nur schneller von der Bahn. Keiner wurde angehalten.

Nächstes Szenario: Innenstadt..... Rushhour. Lange Schlange vor der Ampel. Von hinten nähert sich ein Polizeifahrzeug. Blaulicht an... kein Martinshorn..... tastet sich an der Schlange vorbei zur Kreuzung.....
passiert Diese, nachdem alle gestoppt hatten........ und schaltet hinter der Kreuzung das Blaulicht wieder aus und fährt dann staufrei lustig weiter.
Das gleiche auch schon mit einem Feuerwehrfahrzeug erlebt.

Heute: Wieder Berufsverkehr....... lange Schlange vor der Ampel.... Polizeikrad fährt auf der freien Linksabbiegerspur bis nach ganz vorne...... Ampel grün..... und weg war er..... geradeaus wohlgemerkt !
Kein Blaulicht o.ä. aktiviert. Erlaubt ?

Bin ja selber Moppedfahrer, aber solche Sachen mach ich nicht, obwohl es manchmal schon juckt. Ist m.E. auch nicht erlaubt.

Vielleicht bin ich ja zu Naiv, aber ich denke, dass die Ordnungshüter mit gutem Beispiel voran gehen sollten.

Eure Meinung ???
 
Willst du im Stau die nächste Ausfahrt raus, darfst du ein paar 100m (wir viel genau weiß ich nicht) die Standspur benutzen!
 
Oh je
:D
Mein Cousin ist bei der Polizei beschäftigt, ich kann gar nicht öffentlich schreiben was die dort alles so treiben wärend der Dienstzeit
:D
So Dinge wie Du oben erwahnst, Claus, gehören auch dazu wenn die Uhr auf Feierabend geht...
 
Also sicher WISSEN tu ich's nicht, aber ich glaube (zu wissen), das Mopedfahrer im Stau zwischen den stehenden Fahrzeugen durchfahren dürfen, ebenso an der Ampel. Ich glaube zu wissen immer links und natürlich nur wenn es die Situation (Gegenverkehr etc) zulässt.

Bei Polizei und Feuerwehr weist du ja nie wo die warum hin müssen und was sie dann (im Einsatz) dürfen.

Beispiel:
Die Polizei/Feuerwehr bekommt einen Verkehrsunfall gemeldet. Keine Verletzen oder "Gefahr im Verzug", also keine Sonderrechte (oder wie das genannt wird)(Blaulicht, Martinshorn) zwingend notwendig.
Da der Unfall aber vielleicht an einer (zur RushHour) stark befahrenen Kreuzung geschehen ist, ist trotzdem eine gewisse Eile geboten um ein Verkehrschaos oder Stau möglichst zu vermeiden.
Ich könnte mir vorstellen das die Einsatzkräfte dann schon ihre "Tricks" ganz legal anwenden dürfen...

Ist wie gesagt nur meine Meinung bzw. mein Denken. Ob's stimmt...?
 
Willst du im Stau die nächste Ausfahrt raus, darfst du ein paar 100m (wir viel genau weiß ich nicht) die Standspur benutzen!

Ich wollte auch an der Abfahrt raus. Als der Verzögerungsstreifen begann, bin ich auf diesen ausgeschert. Ergebnis war, dass mir der nächste Standstreifenfahrer fast hinten rein geknallt wäre. Die hatten gute 80 Sachen drauf.
Anschließendes Hupkonzert inclusive...... :shock:

M. E. gilt immer noch ein "Rechts-Überholverbot" auf Autobahnen. Erst recht auf dem Standstreifen. Und wenn es erlaubt sein sollte, dann bitte nur mit einem geringfügigem Tempoüberschuß zu den Stauschleichern.
 
Ich wollte auch an der Abfahrt raus. Als der Verzögerungsstreifen begann, bin ich auf diesen ausgeschert. Ergebnis war, dass mir der nächste Standstreifenfahrer fast hinten rein geknallt wäre. Die hatten gute 80 Sachen drauf.
Anschließendes Hupkonzert inclusive...... :shock:

M. E. gilt immer noch ein "Rechts-Überholverbot" auf Autobahnen. Erst recht auf dem Standstreifen. Und wenn es erlaubt sein sollte, dann bitte nur mit einem geringfügigem Tempoüberschuß zu den Stauschleichern.

Ist glaube ich nicht erlaubt. Es heist ja STAND- bzw. Pannenstreifen.
Außnahme: Der Verkehr wird durch Schilder oder Einsatzkräfte angewiesen die Standspur zu benutzen...

EDIT: Gab ja auch schon Fälle wo die Polizei bei Vollsperrung die Anstauung direkt vor der Unfallstelle über die Standspur bis zur letzten Ausfahrt zurück ableitet. Wenn da einer plötzlich ausschert um im Stau nach vorne zu kommen wird's aber dumm...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist glaube ich nicht erlaubt. Es heist ja STAND- bzw. Pannenstreifen.
Außnahme: Der Verkehr wird durch Schilder oder Einsatzkräfte angewiesen die Standspur zu benutzen...

EDIT: Gab ja auch schon Fälle wo die Polizei bei Vollsperrung die Anstauung direkt vor der Unfallstelle über die Standspur bis zur letzten Ausfahrt zurück ableitet. Wenn da einer plötzlich ausschert um im Stau nach vorne zu kommen wird's aber dumm...

Exakt richtig. Der Standstreifen darf nicht befahren werden, es sei denn, es ist ausdrücklich freigegeben. Auch nicht 20 Meter vor der Ausfahrt.
 
Willst du im Stau die nächste Ausfahrt raus, darfst du ein paar 100m (wir viel genau weiß ich nicht) die Standspur benutzen!

Negativ
:!:
Kostet nach altem Bussgeldkatalog irgendwas um 70€ und einen Punkt
:!:


Es gibt Einsatzszenarien, bei denen es durchaus geboten ist mit Eile, aber ohne Sondersignal anzufahren. Klassische Beispiele sind Einbruch (Täter noch vor Ort) oder Banküberfall (Täter noch vor Ort), man will ja die Täter nicht meilenweit vorwarnen.
Genauso ist es für die Einsatzkräfte oftmals angesagt still anzufahren bei Suizidversuchen, speziell bei Brücken-/Dachspringern.
Oder ganz simpel, der Einsatz wurde unterwegs abgesagt, ergo SoSi aus und gemütlich weiter. Wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nötig ist, dazu gehört auch die Beobachtung des Verkehrs z.B., können die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, KatS etc Sonderrechte im Verkehr auch ohne Blaulicht/Horn in Anspruch nehmen. Dabei haben sie allerdings dann keine Wegerechte, d.h. niemand MUSS ihnen dabei Platz machen, und müssen extreme Vorsicht walten lassen.
Mit Blau und Vollgas über den Standstreifen war zu meiner Zeit allerdings bei Todesstrafe verboten, die Unfallgefahr ist einfach zu hoch wenn da jemand steht oder ausschert.
Manche Helden machen es trotzdem, mich hat letztes Jahr irgendwo in Sachsen Anhalt eine Streife mit SoSi auf dem Standstreifen überholt. Ich hatte etwa 100 km/h und er um die 180-200 :shock: Hätte mein Anhänger auch nur ein bisschen gezuckt hätte es wohl ein Schlachtfeld gegeben.
 
Man darf auch rechts überholen!! Wenn der Verkehr langsamer wie .. km/h fließt. (Weiß jetzt aber wieder nicht die km/h) Sonst würde sich ein Stau ja nie auflösen, oder in der Stadt an einer zweispurigen Ampel etc!!

Edit: Rechts überholen ist bei Schlangenbildung erlaubt (§ 7 Abs. 2a StVO). Die Fahrzeugschlange muss dabei jedoch langsam fahren oder stehen. Als langsam gilt eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h.
 
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Habs grad nachgelesen, Standspur darf man nicht! :oops:
Man lernt nie aus! Ich habe es immer gemacht, wenn die Ausfahrt in Sicht war, und dachte 500m ist OK! :roll:
 
Ich glaube da gibt's oder gab's 'nen Unterschied zwischen rechts überholen und rechts vorbeifahren (im Stau z.B.). Wie der aber genau definiert ist/war, kann ich jetzt auch nicht sagen...
 
In Potsdam wurden jedenfalls schon einige Male Feuerwehrautos angehalten, die ohne Lülü aber mit Blaulicht über rote Ampeln gefahren sind. Die Fahrer hatten wohl nix zu lachen. Ohne Martinshorn dürfen die meines Wissens nach nicht mehr als wir mit unseren Ammiautos.

Im TV kam auch mal ein Beitrag, wo eine Zivistreife schnell zu einem Einsatz musste aber nicht konnte, weil das Blaulicht nicht ging.

Ich habe 5 Bekannte, die Polizisten waren oder noch sind. Wie hier schon einer schrieb, die machen Sachen, da müsste jeder 2. Beamte eigentlich mit dem Bus fahren. Deshalb gibs auch, glaub ich, die Mannschaftswagen. Da sitzen die ohne Führerschein drin :mrgreen:
 
Wenn ein Alarmabbruch kommt, und dies ist nicht ungewöhnlich, macht man mitten in der Alarmfahrt alles aus.
Sonder- und Wegerecht besteht nur bei Verwendung von optischen und akustischen Signalen, aber: es ist monsternervig, die ganze Zeit mit Alarm zu fahren. Für einen selber und für die Anwohner auch. Deshalb tastet man sich oft ohne Sirene vor. Wenn wenig los ist, geht das super. In den neuen Autos ist auch ein Unfalldatenschreiber, welcher registriert, wann du das letzte Mal das Horn anhattest. Allerdings zieht man das echt nur nach Bedarf.
 
Sonder- und Wegerecht besteht nur bei Verwendung von optischen und akustischen Signalen

Nicht ganz
:!:

Man muss unterscheiden zwischen Sonderrechten und Wegerechten.
Sonderrechte sind bei Polizei, Feuerwehr (auch die Freiwillige) und Katastrophenschutz personengebunden und unabhängig von Blaulicht und Martinshorn. Beispiel ist der freiwillige Feuerwehrler auf der Anfahrt mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus bei einem Einsatz. Er darf zwar schneller fahren, über rote Ampeln etc, hat aber eine noch höhere Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, denn er hat ja keine Kennzeichnung auf dem Fahrzeug. Beim Unfall ist er mega-gearscht
;)

Ein anderes Beispiel ist der Polizist, der in seiner Freizeit von der Dienststelle zu einem Großeinsatz alarmiert wird, auch der fährt ja erstmal mit dem Privat-PKW zur Dienststelle. Das passiert aber eher bei der Bereitschaftspolizei mit Einheiten wie dem USK, die haben z.B. auch Bereitschaftsdienste bei denen sie erreichbar und in einer bestimmten Zeit in der Kaserne sein müssen.

Wegerechte, d.h. Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatz Platz machen bestehen nur wenn das Einsatzfahrzeug Blaulicht UND Tonfolgehorn eingeschaltet hat. Blaulicht alleine reicht hierfür nicht aus, das ist nur ein Warnsignal.
Es wird aber gern nur mit Blau, ohne Horn, gefahren. Wie Engine1 schon geschrieben hat, irgendwann fallen dir die Ohren ab wenn den ganzen Tag das Gedudel auf dem Dach plärrt
;)


Das alles ist deutsches Recht, in Österreich z.B. sieht es schon wieder ganz anders aus.

Im TV kam auch mal ein Beitrag, wo eine Zivistreife schnell zu einem Einsatz musste aber nicht konnte, weil das Blaulicht nicht ging.

Den Beitrag hab ich gesehen. Das war in Berlin, die können ja nichtmal ein Loch in den Schnee pinkeln :roll: Es mag dort vielleicht eine Dienstanweisung des Innensenats geben, dass Alarmfahrten ohne SoSi intern verbietet, die hätte aber keine Aussenwirkung auf die StVO.
 
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Und ein Einsatzabbruch passiert immer genau nach dem Stau :roll:
Quasi, wenn die Rotlichtphase der Ampel überwunden wurde.
Bei mir hat es nicht geholfen, als ich dem Polizist erklärte, dass ich zu spät zur Arbeit komme :mrgreen:

Die Beamten reden sich schon mit ihren ganzen Ausnahmefällen raus. Da bin ich zuversichtlich. Auch wenn die mal privat zu schnell fahren: Ah Kollege, aber jetzt ein bisschen langsamer. Und der nächste, der zu schnell ist wird wieder voll zur Kasse gebeten. Habe bei meinem Kumpel schon mit im Auto gesessen, als die Kelle kam. Man hätte in dem Fall sicher auch sagen können, dass wir ein Einsatz hatten :lol:
 
Habs grad nachgelesen, Standspur darf man nicht! :oops:
Man lernt nie aus! Ich habe es immer gemacht, wenn die Ausfahrt in Sicht war, und dachte 500m ist OK! :roll:

Ist aber auch generell nicht zu empfehlen, denn auf dem Pannenstreifen liegt immer viel Dreck, inklusive der einen oder anderen Schraube...
 
Ich habe auch schon genügend Polizisten gesehen, die im Stau standen.... denen zahl ich das Spazierenstehen...
:evil:
ich habe nichts dagegen, wenn die dort durch fahren, damit es irgendwo anders sicher wird....

Die Standspurflitzer hingegen gehen mir gehörig auf den Geist. Wenn man da mal 500 m oder so fährt um vorne raus zu fahren wenn man das komplett einsieht, dann finde ich das nicht schlimm, wenn das aber welche schon 2-3 km vorher machen, finde ich das ätzend, weil die nie und nimmer wissen wie das vorne aussieht und plötzlich stehen da vorne die Autos auf allen Spuren und es gibt keine Möglichkeit mehr Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen....

Was mich auch ankekst, wenn Leute eine Kreuzung oder eine Einbiegespur zu fahren, oder wenn Leute bei solchen Spuren und Stau darauf warten bis man sie rein winkt, obwohl die bei Stau dort das Recht haben rein zu fahren, die kennen nämlich nicht die Rechtslage und fahren selbst zu.... und sowas gibt nach alter Regelung auch Punkte, bzw. gäbe, es gibt glaube ich nicht einen Polizisten der sich dazu berufen fühlt so ein Knöllchen aus zu sprechen....
:evil:
 
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