Hallo Zusammen , mich beschäftigen gerade einige Fragen
-wie es zum Teufel :redhotevil: nochmal sein kann das fast jeder RAM 2.Generation Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen haben kann ,in meinem ist die LWR ausgetragen ,ok, aber das steht nichts von Ausnahmegenehmigung , die Rückleuchten haben so was. Gab´s vor einigen Jahren andere Gesetzliche Bestimmungen ? vielleicht kann da einer Licht :idea: ins dunkle bringen ? :roll:
-in Sache rechtsabgehender Auspuff hab ich mal den TÜV angerufen .da kam die Aussage kann zulässig sein bei Importfahrzeugen aber ich würde auch da gerne etwas greifbares habe , hab da die Hoffnung das dieses Thema vielleicht schon hatte.
-und die letzte Behauptung ist die . "Wenn ein Fahrzeug Höhergelegt von der USA nach Deutschland kommt und abgenommen wir, die Maße (Höhe) passen braucht die Höherlegung nicht explizit eingetragen zu sein ?!
-wie es zum Teufel :redhotevil: nochmal sein kann das fast jeder RAM 2.Generation Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen haben kann ,in meinem ist die LWR ausgetragen ,ok, aber das steht nichts von Ausnahmegenehmigung , die Rückleuchten haben so was. Gab´s vor einigen Jahren andere Gesetzliche Bestimmungen ? vielleicht kann da einer Licht :idea: ins dunkle bringen ? :roll:
-in Sache rechtsabgehender Auspuff hab ich mal den TÜV angerufen .da kam die Aussage kann zulässig sein bei Importfahrzeugen aber ich würde auch da gerne etwas greifbares habe , hab da die Hoffnung das dieses Thema vielleicht schon hatte.
-und die letzte Behauptung ist die . "Wenn ein Fahrzeug Höhergelegt von der USA nach Deutschland kommt und abgenommen wir, die Maße (Höhe) passen braucht die Höherlegung nicht explizit eingetragen zu sein ?!