US Scheinwerfern / rechts abgehender Auspuff und Höherlegung

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Hallo Zusammen , mich beschäftigen gerade einige Fragen

-wie es zum Teufel :redhotevil: nochmal sein kann das fast jeder RAM 2.Generation Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen haben kann ,in meinem ist die LWR ausgetragen ,ok, aber das steht nichts von Ausnahmegenehmigung , die Rückleuchten haben so was. Gab´s vor einigen Jahren andere Gesetzliche Bestimmungen ? vielleicht kann da einer Licht :idea: ins dunkle bringen ? :roll:

-in Sache rechtsabgehender Auspuff hab ich mal den TÜV angerufen .da kam die Aussage kann zulässig sein bei Importfahrzeugen aber ich würde auch da gerne etwas greifbares habe , hab da die Hoffnung das dieses Thema vielleicht schon hatte.

-und die letzte Behauptung ist die . "Wenn ein Fahrzeug Höhergelegt von der USA nach Deutschland kommt und abgenommen wir, die Maße (Höhe) passen braucht die Höherlegung nicht explizit eingetragen zu sein ?!
 
Zum Thema Gen 2 und Scheinwerfern gibt es hier glaube ich schon einige Freds. Einfach mal die Suche benutzen.
Wenn das Fahrzeug in D seine Einzelabnahme bekommt, interessiert doch nur der momentane Zustand.
Zu dem Zeitpunkt wird die Höherlegung doch dann auch mit abgenommen. Ebenso der seitliche Auspuff.
Es sei denn, der Prüfer hat daran was auszusetzen. Nicht alles was in US verbaut wird, ist technisch so, dass man es guten Gewissens hier eintragen / abnehmen kann.
 
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