Unfallabrechnung mit Versicherung, Frage dazu

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Rik

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05. März 2008
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48317 Drensteinfurt
Hi Leute!

Hier in diesem Forum ist doch das pure Wissen vorhanden, deswegen wende ich mich mal an Euch und nicht an Familie g**gle...

Folgendes: ein paar wissaen ja von Euch das sich ein Suizied-Reh meine Autofront als Todesstrecke ausgesucht hat; nun, nach 4 Wochen war der Gutachter vor Ort, hat den Schaden besichtigt und erstellt mir das dazugehörige Gutachten...

Jetzt sehe ich 3 Möglichkeiten für mich:
1) den Wagen in der Werkstatt ganz regulär reparieren lassen, 150€ für die Selbstbeteidigung abdrücken und fertig
2) den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen und "selber" reparieren
3) den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen und den Wagen mit dem Schaden verkaufen

die eigentliche Frage ist nun die, was ist der Versicherung erlaubt von dem KVA des Gutachters abzuziehen, bzw welche Ansprüche kann ich geltend machen...? Habe mal gehört das die Versicherung beim Auszahlen die MwSt in Höhe von 19% abzieht; wieso dürfen die das, gehen die davon aus das ich den Wagen schwarz reparieren lasse?

Danke für Eure Meinung!

Gruß
Rik
 
Hi Leute!

Hier in diesem Forum ist doch das pure Wissen vorhanden, deswegen wende ich mich mal an Euch und nicht an Familie g**gle...

Folgendes: ein paar wissaen ja von Euch das sich ein Suizied-Reh meine Autofront als Todesstrecke ausgesucht hat; nun, nach 4 Wochen war der Gutachter vor Ort, hat den Schaden besichtigt und erstellt mir das dazugehörige Gutachten...

Jetzt sehe ich 3 Möglichkeiten für mich:
1) den Wagen in der Werkstatt ganz regulär reparieren lassen, 150€ für die Selbstbeteidigung abdrücken und fertig
2) den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen und "selber" reparieren
3) den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen und den Wagen mit dem Schaden verkaufen

die eigentliche Frage ist nun die, was ist der Versicherung erlaubt von dem KVA des Gutachters abzuziehen, bzw welche Ansprüche kann ich geltend machen...? Habe mal gehört das die Versicherung beim Auszahlen die MwSt in Höhe von 19% abzieht; wieso dürfen die das, gehen die davon aus das ich den Wagen schwarz reparieren lasse?

Danke für Eure Meinung!

Gruß
Rik

Nun die Hauptfrage ist "wie groß" ist der Schaden ,ich hatte so was ähnliches , bin in die "beste Werkstatt" und die haben gesagt das langt net , dann wurde nach Aufwand abgerechnet ( das machen dann Werkstatt und Gutachter )
und das war für mich der besste Weg weil wie die das mit der Kohle machen ist mir dann schnuppe...


Die MWST , weil wenn du es in der Werksatt machst rechen die mit dennen ab, wenn nicht dann machst du das und du zahlst dir ja nix
;-)

cu
 
Meines Erachtens kannst Du:

-über Gutachten abrechen, allerdings ohne die Mwst. und ohne Anrecht auf Kosten eines Mietwagen.
Wenn der reparierte Schaden dann der Versicherung vorgeführt wird, gibts, glaube ich, eines der beiden oberen
Punkte erstattet.
 
Meines Erachtens kannst Du:

-über Gutachten abrechen, allerdings ohne die Mwst. und ohne Anrecht auf Kosten eines Mietwagen.
Wenn der reparierte Schaden dann der Versicherung vorgeführt wird, gibts, glaube ich, eines der beiden oberen
Punkte erstattet.


Hi , sorry aber im Teilkaskoschaden gibt es kein Mietwagen , es gibt vielleicht ein Werkstattersatzfahrzeug der Gruppe A wenn Du in die werkstatt der Versicherung gehst .
Bei Abrechnung auf KV ist etwas Riskant , lass DIr ein Kovo von deiner Werkstatt machen , dann siehst Du ob der Gutachter auch alles berücksichtig hat an Teilen , die sind manchmal sehr Blind , auch dürfen Sie nur Teile die Beschädigt sind aufnehmen und nicht Teile die bei der Reparatur kaputt gehen durch aus- und einbauen .
Dann schau Dir mal den Stundenverrechnungssatz mal an und vergleich denmal mit deiner Werkstatt . Auch werden die Teilepreise nicht stimmen den in den Kovo werden nur die Uvp der Hersteller genommen und nicht die Preise der Händler , die haben in der Regel ein Teileaufschlag von 8% -bis 25% auf den uvp.
Wenn du es genau wissen willst schau unter https://www.captain-huk.de nach , hilft Dir auch garantiert weiter .

gruss rainer mannheim
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
War der Gutachter von der Versicherung oder ein freier???
Bei uns war letztes Jahr der große Hagelschlag und mehrere hundert Autos waren betroffen.
Da haben die Versicherungen MAssengutachten gemacht, ein Gutachter von denen auf nem großen Parkplatz und da kamen dann jeden Tag 50 Betroffene.

Bei mir kam laut Gutachter damals 2200€ Brutto raus. (War ne C-Klasse)
Ein Bekannter, fast das selbe Auto, hatte ein wenig mehr an seinem und kam auf fast 10.000€!!!
Ich bin dann zu Mercedes und hab da für n 50er n KVA erstellen lassen. Ergebniss: 4900€ brutto!!
Knapp 4.000€ gabs dann netto ausgezahlt nach kurzem Briefwechsel mit der Versicherung.
 
Die MwSt wird Dir abgezogen, weil die Versicherung davon ausgeht, das Du den Schaden nicht reparieren läßt. Also fällt keine MwSt an. Was ja faktisch auch so ist.
 
Hi,

hier schreibt nicht das Uni, sondern seine Frau. Arbeite rein zufällig bei einer Versicherung als Schadensachbearbeiterin!!! :twisted:

Aaaaaaaaaaaalso:

Da beim Teilkaskoschaden die Versicherung den Gutachter bestellt, bringt dir ein KVA von der Werkstatt nix. Du kannst aber das Gutachten der Werkstatt vorlegen - und im Falle einer Reparatur solltest du das auch unbedingt!!! - und den Reparaturweg mit denen absprechen. Kostet - im Gegensatz zu manchem KVA - nix. Sollte die Werkstatt bemerken, dass der Gutachter Teile vergessen hat, können die das mit dem Sachverständigen nochmal absprechen und ggf. kalkuliert dieser nach.

Je nachdem wie der Gutachter kalkuliert hat, hat er entweder ortsüblichen Stundenverrechnungssätze angesetzt bei den Reparaturkosten oder aber die der Werktstatt vor Ort, die auch reparieren soll. Auch hier kann es im Falle einer tatsächlichen Reparatur immer mal zu Abweichungen kommen. Des weiteren kalkuliert z.B. die DEKRA auch ohne Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge, die sogenannten UPEs, welche beim Fachhändler jedoch noch hinzukommen können.

Wichtig ist für dich, dass im Falle der Reparatur die Kosten unter dem Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges bleiben. Denn dann ist Ende, Totalschaden ist Totalschaden im Kaskofall. Möglich wäre dann nur noch eine Festpreisreparatur zum Wiederbeschaffungswert, denn der ist maximale Obergrenze für die Erstattung.

Rechnest du nicht via Rechnung ab, egal ob du es DIR auszahlen lässt oder per Abtretung an die Werkstatt, erstattet der Versicherer nur Nettowerte. Sieh mal in deine Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB). Wir haben das meine ich im Paragraph 12 stehen, wie die Abrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Märchensteuer sind.

Du bekommst also die Nettoreparaturkosten bei einer fiktiven Abrechnung, abzüglich deiner SB (150,00 EUR). Ebenfalls nicht von der Versicherung erstattet werden Verbringungskosten sowie die UPE bei dieser Abrechnungsweise.

Ist der Wiederbeschaffungswert netto ./. Restwert brutto noch unter den Nettoreparaturkosten, rechnet der Versicherer sogar nach Totalschaden ab.

Also wären die genauen Werte mal interessant...

Hoffe, ich hab weitergeholfen.

Bei Fragen, call Unicorn!
LG
LittleCrown alias Tina
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist es nicht so, dass bei nem Schadensfall der Geschädigte den Gutachter wählen kann, weil der der von der versicherung aufgeboten wird rechnet NUR für die Versicherung und nicht für den Geschädigten, der nimmt also nur das Minimum vom Minimum.

Ich hatte das gleiche Problem, hatte aber hiervon erst danach erfahren, auf jeden Fall war zwischen dem Gutachter den ich danach rein Spasseshalber genommen hab und dem Gutachter den die Versicherung geschicht hat exakt 1.320 Euro Unterschied.

Das könnte für deinen Fall erheblich was ausmachen, wenn du den Schaden selbst oder gar nicht reparieren lässt !!!!!
 
Ist es nicht so, dass bei nem Schadensfall der Geschädigte den Gutachter wählen kann, weil der der von der versicherung aufgeboten wird rechnet NUR für die Versicherung und nicht für den Geschädigten, der nimmt also nur das Minimum vom Minimum.

Ich hatte das gleiche Problem, hatte aber hiervon erst danach erfahren, auf jeden Fall war zwischen dem Gutachter den ich danach rein Spasseshalber genommen hab und dem Gutachter den die Versicherung geschicht hat exakt 1.320 Euro Unterschied.

Das könnte für deinen Fall erheblich was ausmachen, wenn du den Schaden selbst oder gar nicht reparieren lässt !!!!!


Hi ,
Ihr müsst mal unterscheiden zwischen den Schadensarten , den da gibt es Sehr grosse Unterschiede
1. Teilkaskoschaden = Einbruch im Kfz , Wildschaden , Glasschaden , Feuer-Kabelbrand . Null Hochstufung .kommt auf den Versicherungsvertrag an kann die Versichert auch weisungsgebunden sein in welche Werkstatt er zugehen hat , // sind die neue Spartarife der Vers.gesellschaften .

2.Vollkaskoschaden = Eigenerschaden am Fahrzeug verursacht = Auffahrunfall , an der Mauer entlang gekratz , Garagentor etc. Hochstufung in der Vollkasko . Kommt auf den Versicherungsvertrag an kann die Versichert auch weisungsgebunden sein in welche Werkstatt er zugehen hat , // sind die neue Spartarife der Vers.gesellschaften .
3.Haftpflichtschaden = Fremdschaden ein anderer verursacht einen Schaden an deinem Fahrzeug , frei Werkstattwahl

1+2 stellt die Vers. den Gutachter , die bezahlen auch diesen . Totalschaden in der regel bei Rep.kosten von über 70% des Wiederbeschaffungswert .
Solltest Du meinen einen eigenen Gutachter zubeauftragen sind das deine Kosten .Auch gibt es bei beiden keinen Leihwagen.

3 Der Schaden wurde Dir von jemand anderst verursacht . Freien Gutachterwahl ,Wertminderung ,Farbangleich ,Leihwagen , etc.


Gruss Rainer der dies täglich macht
und sich jetzt anzieht und seinen Ram in Wasbek holt .
 
ok ich hatte das auf Fall bezogen, da ich nicht wusste das Wild als Fall 1 angeschaut wird, ich lerne immer wieder gerne dazu, für mich auch gut zu wissen, danke
 
Ich habe seinerzeit über Gutachten abgerechnet, weil die ordentlich
gemachte Reparatur weniger gekostet hat als im Gutachten drin stand... :mrgreen:
 
Ich habe seinerzeit über Gutachten abgerechnet, weil die ordentlich
gemachte Reparatur weniger gekostet hat als im Gutachten drin stand... :mrgreen:

Hi ,
natürlich kommt dies auch vor , aber in der Regel ist es ehr umgekehrt .
Bei Exoten ist halt mehr Spielraum , es gibt keine AW(Arbeitswerte) werte die man aus dem Audatexprogramm(Datenbank für Unfallreparaturen und Ersatzteilpreise , wird von der Versicherung ,Gutachter (Freie) und uns Werkstätten , etc genutzt)
kalkulieren kann , ist in der Regel dann ein auf Erfahrung basierende Kalkulation .
 
ich danke Euch für Eure Meinungen...!
Inzwischen habe ich den Unfall mit der Versicherung "abgerechnet" und der Wagen ist mit dem Schaden verkauft...

So war es glaube ich für mich und dem neuen BEsitzer die beste Lösung...


Gruß
Rik
 
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