Tacho-Angleichung

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hudsonbay

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ich hab dies aus dem internet:

Mit diesem Reifengrößenumrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reifengröße im Vergleich zur bisherigen Größe im voraus in Sachen Abrollumfang/Durchmesser zu vergleichen.

In Österreich ist eine Abweichung von 2 % erlaubt, diese entsteht jedoch automatisch durch die Reifenabnutzung. Also darf laut Rechner keine bzw. eine Differenz von 0 entstehen !! Für Deutschland kann man mit diesem Rechner die vom TüV geforderten 6% Differenz prüfen. Nach unten ( - ) hin sind 6% Abweichung (die sind auch in der StVZO vermerkt) erlaubt, nach oben hin ( + ) 0%.

Alle Angaben und Ergebnisse OHNE GEWÄHR auf Richtigkeit und vorbehaltlich Änderungen der Gesetzeslage.


https://www.vw4ever.de/reifenumrechner.htm


aber: ich war heute beim tüv und der meint, es sind nur 2,5 % erlaubt!!
ich solle eine tachoangleichung beim ADAC !! machen lassen,
nur glaub ich nicht, dass der ADAC in meine software kommt, tüv machte es hier nicht und vom händler lassen sie es nicht gelten
:evil:
:evil:


hintergund:

ich hab 235/80 R17 drauf und wollte 245/70 R17 aufziehen :idea:

differenz wären -4,1%
angeblich erlaubt nur: 2,5 %
 
warum lassen sie es vom Händler nicht gelten? Ist der Freundliche nicht mehr Vertrauenswürdig?? :-k
 
warum lassen sie es vom Händler nicht gelten? Ist der Freundliche nicht mehr Vertrauenswürdig?? :-k

Ich habe es beim ADAC Gelsenkirchen (Feindesland) machen lassen hat 20€ gekostet :mrgreen:
 
Fahr halt zum Baumwixer ä Baumschläger
Wenn er seinen TÜV im Haus hat.
Möchte ich hören ob der auch sagt das du es beim TÜV machen lassen must :mrgreen:
 
keine ahnung, ich kack jetzt nun schon seit dem frühsommer mit dem tüv rum, damals hab ich noch gesagt, es eilt nicht, das war wohl ein fehler.
:evil:

Hab das Gleiche noch vor mir.

Hab jetzt 305/55/20 drauf...vorher waren es 305/50/20 :roll:

Dachte eigentlich, ich fahre mal eben zum Freundlichen und lasse das eben umprogrammieren. Wenn das jeder Programmer kann, sollte es doch für eine Werkstatt mit vernünftiger Software doch nur eine Sache von 5 Minuten sein, oder sehe ich das falsch?
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2.
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.


(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.



...bei mir ist es so:265/75R16-Tacho zeigt 100kmh-Navi zeigt 100kmh (meine Winterreifen)

305/70R16-Tacho zeigt 100kmh-Navi zeigt 104kmh (meine Sommerreifen)

...somit liegt der Ram innerhalb der Toleranz und ich brauchte keine Tachoangleichung für die Eintragung der 305er!

...müßte doch bei Dir (von 235er auf 245er) auch passen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich will mich hier nur vorinformieren, werd wohl am montag meine werkstatt anrufen, die wissen eigentlich immer bescheid. das vertrauen zum tüv ist wieder weniger geworden.
:evil:
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


WEGSTRECKENZÄHLER ist nicht das gleiche wie Geschwindigkeitsmeßgerät! Deine +-4% gelten für den Kilometerzähler, nicht den Tacho, oder?

Ralf
 
... wieviel Kilometer legt man bei 100kmh zurück :lol:

...und außerdem sind es nicht meine 4% sondern die des Gesetzgebers
:!:
 
kommt auf die Fahrzeit an

...ich will das nicht in "Haarspalterei" ausarten lassen (dafür sind Beamte zuständig). Fakt ist,nach 100km

egal wie schnell oder langsam ich fahre sind es 4% Abweichung und somit erfolgte die Eintragung ohne

Tachoangleichung
:!:
 
so, meine reifengröße ist auf die "schnelle" (mind. 10 wochen lieferzeit + fracht) in usa auch nicht verfügbar,

also versuch ich es wieder mal mit der alternativ-größe und eintragung,
hat noch jemand %-zahlen in den raum zu schmeissen wegen der tachoangleichung,

ich krieg bald die krise
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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