Stillegung meines Autos, rechtlich???

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nochmals zur eingangsfrage:

ja, es ist rechtlich möglich das ding sicherzustellen bzw. stillzulegen!

ob es in deinen augen überzogen scheint, mag sein. ich bin auch nicht mit allen aktionen der kollegen einverstanden, aber die entscheidung trifft der mann/die frau vor ort!

wenn ich mal muse habe, schreib ich das alles zusammen.
 
Sollte die Frage nich eigentlich heissen, ob man den Hersteller haftbar machen kann?

Es gibt db Grenzen und wenn der da raus ist kann die Rennleitung nichts dazu...

Stillegen zu mindest beim ersten mal halte ich auch für übertrieben. Aber da es sich um eine Ermessensfrage handelt, denke ich gehören immer zwei dazu.

Beispiel:
Der Laser unterm Mini One meiner Frau war selbst mit DB-Killer um einiges zu laut, und ein E-Zeichen war auch nirgends zufinden. Der Tüv Prüfer hat mich nicht mal wieder antanzen lassen. Mein Erstaunen und die Beteuerungen, dass der umgehend ausgetauscht wird, haben ihm gereicht
8)
 
Was aber noch keiner gesagt hat.

Wenn ein Messgerät Basis jedweder Ahndung Bestrafung .... ist muss dieses Geeicht sein.

Wenn so ein Kapperlständer mit seinem privaten Messgerät der 50€ Conrad Klasse ankommt wäre mir das ein Foto und eine
Dienstaufsichtsbeschwerde wert da er privates Spielzeug in der Arbeitszeit verwendet (nichts anderes stellt ein solches DB Messgerät dar)

wenn das nur eine Vorprüfung aufgrund eines Verdachtes war und dann einTÜV das tasächlich überprüft und dann die Strafe... verhängt wird ist das rechtens.

Nur eigentlich kann der Fahrzeug halter nichts dafür wenn der Auspuff mit der Zeit lauter wird da man das nicht abschätzen können muss ebenso kann auch kein Kimara das nach Gehör bestimmen.

GEEICHTE NORMIERTE MESSUNG im definierten UMFELD gemäß gültiger Norm !!!!
 
Der einzig wahre Satz in diesem Thread, es stimmt die Rennleitung hält überwiegend nur die Proll-tief-möchtegern Fraktion an. Iss doch gut so !
8)

hab ich wenigstens Ruhe.

Noch ein paar Jahre und "uns" geht es genauso. Wie von MrT. in einem anderen Thread mal erwähnt, gibts übertrieben gesagt bald mehr RAM's als Golf auf der Straße und leider steigt damit auch die Zahl der Vollnüsse, die so karren bewegen. Bei uns hat man jedenfalls mit so einer Karre nicht unbedingt ein gutes Image, da auch 2-3 Volldeppen sowas fahren.

Ich hol mir 'nen Chevy....
;)
 
Was aber noch keiner gesagt hat.

Wenn ein Messgerät Basis jedweder Ahndung Bestrafung .... ist muss dieses Geeicht sein.

Wenn so ein Kapperlständer mit seinem privaten Messgerät der 50€ Conrad Klasse ankommt wäre mir das ein Foto und eine
Dienstaufsichtsbeschwerde wert da er privates Spielzeug in der Arbeitszeit verwendet (nichts anderes stellt ein solches DB Messgerät dar)


wenn das nur eine Vorprüfung aufgrund eines Verdachtes war und dann einTÜV das tasächlich überprüft und dann die Strafe... verhängt wird ist das rechtens.


Nur eigentlich kann der Fahrzeug halter nichts dafür wenn der Auspuff mit der Zeit lauter wird da man das nicht abschätzen können muss ebenso kann auch kein Kimara das nach Gehör bestimmen.

GEEICHTE NORMIERTE MESSUNG im definierten UMFELD gemäß gültiger Norm !!!!




phonemessgeräte sind meines wissens nicht geeicht, zur vorprüfung reicht das aus dem baumarkt, mein 1.-€ handy hat damals exakt die gleichen werte gebracht, wie ein 1500.-€ gerät :mrgreen:

beschweren kannst dich ruhig, deswegen ist deine karre auch erst mal aus dem verkehr gezogen.

ich kann das serwohl vor ort nach menschlichen gehör bestimmen und die kiste für ein gutachten sicherstellen. was dann rauskommt, ist eine andere sache. bei kleinen abweichungen nach oben, wird keiner die maßnahmen durchziehen, offensichtlich war die kiste VIEL zu laut und das kann man auch so hören.

was regt ihr euch eigentlich auf, die URSACHEN für ein einschreiten der rennleitung setzt ihr doch selber. wer im originalzustand und verkehrssichern zustand rumfährt, wird nie probleme haben. alles andere hab ihr euch selbst zuzuschreiben. das kann auch mir passieren, dann darf ich mich aber nicht drüber aufregen, das wusste ich vorher!
 
Jedes Meßgerät mit dem eine Qualifizierende Messung durchgeführt wird muss geeicht sein.

Egal ob Waage, Zapfsäule, Mutimeter, Isolationsprüfgerät oder Phonmeter

Nur hochwertige Meßgeräte sind Eich- bzw. Kalibreierbar da als besonderes Merkmal die Langzeitstabilität gilt (hinsichtlich Temperatur Alterung....)
daher auch die immer wiederkehrende Eichung Kalibrierung.

Falls sich jemand wundert warum da oben sogar Multimeter steht gemäß ISO9001 muss jedes Qualitäts relevante Meß und Prüfinstrument im vorgegebenen Zeitraum Kalibriert werden Audit... (dis gilt für Gewerbe und Industrie)
Der Gestzgeber hat mit seinen Meßgeräten die selben pflichten.

Das auch billigst Meßgeräte gut messen können kann ich nachvollziehen.
Wobei es mich bei einem DB messenden Handy mehr als erstaunt.


ABER wenn die jemanden die Taferl abbauen hat das zweifellos einen Grund.
Ich mags nur nicht wenn die Ihre Kompetenzen überschreiten.
Ich habe mit den Aufsichtsorganen absolut nie Probleme!
Wobei Österreich und Deutschland hier sicher nicht vergleichbar ist.
 
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

DU bleibst aber schön hinter der Boarischen Grenz mit Kappl, ohne kannst auch nach A kommen
8)


können:JA
dürfen: JA

nur hab ich bei euch ausser in ausnahmefällen, nichts zu melden
:evil:
:mrgreen:

früher war ich öfters dienstlich im ausland, auch bei euch, da hatten wir auch eingeschränkte befugnisse, aber ein offenes europa gibt es noch nicht. sogar in deutschland hab ich ausserhalb bayerns wenig befugnisse, leider kocht bei uns noch jedes bundesland sein eigenes süppchen.
:evil:
 
naja bei uns in Ö nehmens dich halt gleich mit zur Prüfstelle (solange die im Umkreis von 6,5km ist dürfen die das auch) - wenn du Pech hast und ein Prüfzug ist unterwegs, kannst die Tafeln sowieso gleich abgeben :mrgreen: - alles net so einfach mit der Rennleitung ....
 
Jedes Meßgerät mit dem eine Qualifizierende Messung durchgeführt wird muss geeicht sein.

Egal ob Waage, Zapfsäule, Mutimeter, Isolationsprüfgerät oder Phonmeter

Nur hochwertige Meßgeräte sind Eich- bzw. Kalibreierbar da als besonderes Merkmal die Langzeitstabilität gilt (hinsichtlich Temperatur Alterung....)
daher auch die immer wiederkehrende Eichung Kalibrierung.

Falls sich jemand wundert warum da oben sogar Multimeter steht gemäß ISO9001 muss jedes Qualitäts relevante Meß und Prüfinstrument im vorgegebenen Zeitraum Kalibriert werden Audit... (dis gilt für Gewerbe und Industrie)
Der Gestzgeber hat mit seinen Meßgeräten die selben pflichten.

Das auch billigst Meßgeräte gut messen können kann ich nachvollziehen.
Wobei es mich bei einem DB messenden Handy mehr als erstaunt.


ABER wenn die jemanden die Taferl abbauen hat das zweifellos einen Grund.
Ich mags nur nicht wenn die Ihre Kompetenzen überschreiten.
Ich habe mit den Aufsichtsorganen absolut nie Probleme!
Wobei Österreich und Deutschland hier sicher nicht vergleichbar ist.

Und???
:?:

Erzähl das netten herren doch mal...
Was nützt dich der ganze Scheiß mit ich darf aber und der darf überhaupt nicht?

Das einzige was der dazu sagt ist :birdman:

Dann stellt er dein Auto eben zur Durchführung eines amtlichen Gutachtens sicher und du stehst trotzdem auf der Strasse...

Und was den anderen Aspekt an der Geschichte angeht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Du darfst auch nicht ungestraft über anderer Leuts Äcker oder Fuchse fahren, nur weil du gedacht hast, ist doch eh nur bzw. liegt doch eh im Dreck...
;)
 
....da ich grad diesen alten Thread von mir durchlese, wollte ich nochmal erinnern,
dass alles ABE hatte und vorschriftsmäßig in den Fahrzeugschein eingetragen wurde! Ich hielt mich an alle Regeln, die es gab!
 
....da ich grad diesen alten Thread von mir durchlese, wollte ich nochmal erinnern,
dass alles ABE hatte und vorschriftsmäßig in den Fahrzeugschein eingetragen wurde! Ich hielt mich an alle Regeln, die es gab!

das ist leider kein "freibrief",
es gibt sogenannte "gefälligkeits-gutachten" und ähnliches, wie schon oben mal erwähnt,
jede eintragung kann auch wieder ausgetragen werden. :idea:
 
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