Hab das hier noch gefunden:
§ 38a StVZO
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
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Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:
ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur
* Blockierung der Lenkanlage,
* Blockierung der Kraftübertragung oder
* Blockierung des Gangschalthebels
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Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.
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Die EU-Richtlinie könnte das wieder ausser Kraft setzen. Aber ich bleibe mal dran.
Rein Interessehalber.