Käufer meldet Auto nicht ab

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Hallo,

Ich habe letzten Mittwoche meinen Dodge RAM 2500 an einen privaten Käufer in München verkauft.

Ich habe dafür von Ihm einen Dodge RAM 1500 mitgenommen.EIn Tauschgeschäft sozusagen.

Mein Problem jetzt,wir haben die Autos bei der Übergabe nicht abgemeldet,sondern haben vereinbart das wir die Autos gleich am Donnerstag ummelden.Ich habe dies bereits getan,leider tut der Käufer nicht dergleichen.
Er wiegt sich in Ausreden,jetzt geht er nicht mehr an sein Telefon.

Was kann man denn da tun??
 
Hallo Ronny,

Ich habe eine befreundete Anwältin.
Die hat gemeint das du auf jeden Fall das deiner Versicherung melden sollst,das das Auto nicht mehr in deinen Besitz ist.
Dazu musst du dann eine Kopie von dem Kaufvertrag oder Tauschvertrag deiner Versicherung senden.

Wenn du das gemacht hast,wissen die schonmal das du nicht mehr der Besitzer bist,das Auto ist dann trotzdem noch auf deinen Namen angemeldet.

Dann kannst du das zuständige Verkehrsamt informieren,die schreiben das Fahrzeug dann zur Fahnung aus.So das die Polizei dann die Nr.Schilder abmontiert und das Auto zwangs Still gelegt wird.Der Käufer trägt dann die ganzen kosten.Ab da wo du deiner Versicherung mitggeteilt hast,das das Auto nicht mehr in deinen Besitz ist und die Abmeldefrist laut Vertrag rum ist,fährt der Käufer ohne Versicherungsschutz,das wird besonders teuer.Die Frist ist sicher vertraglich festgelegt??Weil wenn da steht das du dich verpflichtest sein Auto schnell umzumelden,gilt das auch für dein Auto.

Im Normalfall kann man das dann zurückdatieren lassen,also wegen den Kosten,die Kosten übernimmt dann der Käufer und für den wird es besonders teuer wenn er es nicht macht.



Ich habe meinen Dodge auch privat verkauft ohne abzumelden,aber wir haben umgemeldet,ich am Freitag und der Käufer heute...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
am besten gleich selber hinfahren und schilder abreissen.
problem ist nämlich, wenn der typ das auto so ins ausland weiterverkauft.
hatte kollege erlebt, wo das auto nach frankreich weiterverkauft wurde.
das gab ärger ohne ende und hat sich über ein jahr hingezögert.
 
genauso läufts
:)
 
Hab ich in meinem Ort damals auch schon mal gemacht...
;)

Na wenn dein Ort der Westen ist ... dann bist Du ja zuständig :arrow: :mrgreen:

Am Besten das Fahrzeug vor dem Verkauf immer stillegen bzw. abmelden. Soll der Käufer doch mit Trailer oder Kurzzeitkennzeichen kommen. Oder vorher bezahlen, dann bekommt er den Brief und kann das Fahrzeug an oder ummelden und erst danach abholen.
 
Nun Forums-Inkasso, das wäre die schnellste Lösung.
Die brauch nur die Stempel zuentfernen und schon hat der ein problem.

gruss rainer
 
Nun Forums-Inkasso, das wäre die schnellste Lösung.
Die brauch nur die Stempel zuentfernen und schon hat der ein problem.

gruss rainer

Problem ist nur, wer sich zu so einer Straftat hier hinreißen lässt. Praktischer wärs doch gleich, der bayrische Bulle machts! :twisted:
 
Das ist die "Lösung" da reicht es bestimmt schon, nur mal kurz, am besten in Uniform, mal vorzusprechen. Wenn dann noch eine Kollege im Streifenwagen wartet, bringt das bestimmt schon mal was in die gewünschte Richtung.
 
schade, dass manche sich nicht an die spielregeln halten und die autos wie vereinbart ummelden.

melde es deiner versicherung und gleichzeitig der zulassungsbehörde. dann bist du bei problemen eigentlich erstmal rechtlich raus.

ggf noch anzeige bei der polizei erstatten
 
Wichtig ist das du der Zulassungsstelle ein Fax schickst mit den Daten des neuen Besitzers. Da bist du bei den Knöllchen schon mal raus aus der Sache. Ebenfalls deiner Versicherung mitteilen an wen du deinen Wagen verkauft hast. Dann bleiben dir deine Prozente denn die Versicherung wechselt dann auf den neuen Besitzer. Der einzige dem du nicht entkommst ist, man glaubt es kaum, das Finanzamt. Die Steuern musst du zahlen bis der Wagen um - oder abgemeldet ist.
 
In Standardkaufverträgen steht drin, dass der Käufer für Zuwiderhandeln oder entstehende Schäden während der "Übergangszeit" rechtlich haftet.
Die bestehende Versicherung geht ab dem schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt der Übernahme automatisch auf den Käufer über.
Und wie viele andere schon geschrieben haben, ne Kopie an die zuständigen Stellen hat noch nie geschadet.
Eine zeitnahe Ummeldung ist Pflicht (3 Tage), sollte diese überschritten sein, hat sich der Käufer, ohne driftigen Grund, eh strafbar gemacht.

Aber du schreibst in deiner Vorstellung, dass du öfters deine Fahrzeuge wechselst, dann ist das ja kein Neuland für dich
:!:
 
Er hat gerade angerufen das er morgen sofort Ummelden fährt....scheinbar liest er mit....:)

JEdenfalls vielen Dank euch allen für die rege Beteiligung,
 
Dann wird ja alles gut:)

Ansonsten begeht er auch eine Straftat...Rechschutz scheint heut zu tage wichtiger sein als alles andere
:-D


Deshalb habe ich eine....:)
 
sowas hatte ich auch schon und dazu noch mit windigen Gesselen die das FZ auch schon weiter verschoben hatten, aber das geballte Auftretten vor Ihre Hofeinfahrt hat sie damals dann doch schnell werden lassen ......

aber rechtlich bist Du der der haftet wen der schindluder treibt


cu
 
sowas hatte ich auch schon und dazu noch mit windigen Gesselen die das FZ auch schon weiter verschoben hatten, aber das geballte Auftretten vor Ihre Hofeinfahrt hat sie damals dann doch schnell werden lassen ......
aber rechtlich bist Du der der haftet wen der schindluder treibt
cu

falsch

Auszug aus der rechtlichen Ordnung bei Veräußerung eines KFZ:

Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über.
Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden
nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.
Schicken Sie die Verkaufsmeldung am besten sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft.
Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über.
Behalten sie von den Verkaufsmeldungen Kopien zurück.
 
Laut meinen Versicherunsmaklern gibt es eine Übergangsfrist... würde der Käufer beim Überführen einen Unfall bauen, würde meine Versicherung zahlen, meinen Schadensfreiheitsrabat beträfe das nicht, aber die Versicherung würde dieses Geld vom Fahrer einklagen... allerdings ist dieses Statement ca. 15 Jahre alt, ich hoffe mal das hat noch Bestand, denn nach diesem Muster verkaufe ich meine Autos immer... :oops:
 
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