Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wann aufgehoben ?

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steppel

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Südschweden ;-)
...moin zusammen. Habe heute auf der A2 von Hannover nach Berlin die Krätze bekommen. Hier ist zu 90% eine automatische Verkehrsführung installiert, soll heißen, digitale Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung-oder auch nicht.
Nur jede 2 oder 3 Anzeigentafel hat 120 angezeigt, die Anderen nichts ! Kann ich nun nach einer ausgeschalteten Anzeige gemütlich im 6 Gang mit 210km/h fahren ...oder muß ich die nervigen 120km/h einhalten ???
Was sagt unser Hudsen dazu ?
 
Sobald du dieses Schild siehst kannst du weiter Heizen
Ansonsten zählt die 120er
 

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Genau.
Ich hab mir das innen an die Scheibe geklebt.

Das Sage ich mir auch immer!

Und die 120 gelten ja nur wenn du alleine im Wagen unterwegs bist!
:-D
 
Sobald du dieses Schild siehst kannst du weiter Heizen
Ansonsten zählt die 120er

...kann doch nicht sein. Wenn zwischendurch eine Autobahnauffahrt kommt, woher soll der denn wissen, dass hier gerade 120 ist ?
 
gute Frage, nächste Frage.
Was ist, wenn das besagte Schild vom Andy nicht kommt, fährt man dann das Tempo bis Ultimo?
Und was ist mit all den Schildern, die vergessenen wurden wegzuräumen, meist 80 oder 100?
In 1. Linie sind sie weiter bindend, aber
beschleunige ich dann irgendwann wieder nach eigenem Ermessen?
 
Du hast Recht-wenn ich mich nicht irre, gibt es hier im Münchner Osten einige AB- Zubringer, welche in 120èr Begrenzungen hineinführen, ohne dies zu beschildern!
Kann mir aber nicht vorstellen, dass dann an diesen Stellen geblitzt wird - wäre rechtlich kaum haltbar, ohne Verkehrsschilder.
 
Also wenn ich mich nicht täusche gilt das Limit nur bis zur nächsten Ein-/Ausfahrt.
Genau wie du schreibst können ja Leute die auf die Autobahn auffahren erst am dem nächsten Schild bzw. Anzeige wissen ob begrenzt ist oder nicht.

Wenn aber zwischen 2 Ausfahrten mehrere Anzeigebrücken sind, gilt das Limit trotzdem solange bis es aufgehoben ist oder die Ausfahrt kommt. Auch wenn zwischendurch eine Anzeigebrücke nix anzeigt hebts damit das Limit nicht auf.

So interpretiere ich das zumindest und fahre auch so.

Ist ja auf der Landstraße z.b. auch mit dem Überholverbot so.
Eine Kreuzung hebt das Überholverbot wieder auf, aber meisten steht dann nach der Kreuzung gleich wieder ein Schild.
 
IMHO verlieren zumindest Begrenzungen die eindeutig eine Baustelle/andere Gefahrenstelle als Grund haben (im Idealfall mit Zusatzschild Baustelle) nach dem Wegfall des Grundes (Ende Baustelle) ihre Gültigkeit, auch wenn das Aufhebungsschild fehlt. Bahnübergänge und Ortseingang / Ausgang teilten auch...
Aber die Wechselanzeigen sind mir auch suspekt ... Manchmal sieht man die auch wild hin und her schalten...
 
Auf dem Weg zu meiner Perle ist eine Bundensstraßenangrenzende Ortschaft. Mit diesen grünen langen Ortsschildern gekennzeichnet. Diese bedeuten ja "nach meiner Meinung" nix. Nur eben die Ortsnähe. Aber dort ist eine Landstraße, die dann von 80 auf 60 an dieser Stelle begrenzt wird. Nach ca. 200m kommt das erste Hauptstraßenschild und nach weiteren 2-300m noch eins. Und denn steht nach nochmla ca. 100m ein Starkasten, der eindeutig die 60km/h blitzt. Und das schon seit über 10 Jahren :shock: Wieviel ist an dieser Stelle nun erlaubt? Ich gehe rein rechtlich davon aus, dass dort 100 erlaubt ist. Ist es aber laut Blitzer nicht
:!:
Zum Glück kenn ich die Stelle und die meißten fahren dann eh vorsichtshalber 40 :roll:

Aus Erfahrung weiß ich aber das der Richter einem dann mit dem Satz kommt: DAS HÄTTEN SIE SICH ABER DENKEN KÖNNEN :idea:

Ich kenne hier zahlreiche solche Stellen, wo das so ist und auch geblitzt wird. Fahrt mal von Usedom runter die ewig langen Landstraßen. Da kommt zwischen jeder Ortschaft so ein Scheiß. Da wird 80 geblitzt obwohl rein theoretisch 100 wäre.

Ich habs so gelernt wie es schon oben beschrieben wurde. Jedes Hauptstraßenschild, und Ende einer Gefahrenzone, und Auffahrten heben alles wieder auf. Bitte jetze nicht den Satz auseinander nehmen. Ihr wisst wie es gemeint ist

In 30 Zonen sieht das allerdings anders aus :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :roll:

Ich habe mal kurz im Juristenforum gelesen. Macht es lieber nicht :mrgreen: 1000 Meinungen zu dem Fall. Fazit: Der Richter entscheidet
;)
 
...moin zusammen. Habe heute auf der A2 von Hannover nach Berlin die Krätze bekommen. Hier ist zu 90% eine automatische Verkehrsführung installiert, soll heißen, digitale Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung-oder auch nicht.
Nur jede 2 oder 3 Anzeigentafel hat 120 angezeigt, die Anderen nichts ! Kann ich nun nach einer ausgeschalteten Anzeige gemütlich im 6 Gang mit 210km/h fahren ...oder muß ich die nervigen 120km/h einhalten ???

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf der A2 zwischen Hannover und Helmstedt kommt erschwerend hinzu, dass dort neue Blitzer aufgebaut wurden, die in Abhängigkeit von der angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen. Zum Glück ist vor jedem Blitzer auch immer eine Schilderbrücke, da sollte die Lage eigentlich eindeutig sein.

Das Problem ist nur, dass viele Leute, die das nicht kennen, grundsätzlich vor den Blitzern eine Vollbremsung hinlegen, auch wenn gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht! Ich habe da schon einige brenzlige Situationen erlebt. Da stehen zwar Schilder "Achtung Radar", das macht es aber auch nicht besser.

Gruß vom Nordlicht
 
Also wenn ich mich nicht täusche gilt das Limit nur bis zur nächsten Ein-/Ausfahrt.
Genau wie du schreibst können ja Leute die auf die Autobahn auffahren erst am dem nächsten Schild bzw. Anzeige wissen ob begrenzt ist oder nicht.

Wenn aber zwischen 2 Ausfahrten mehrere Anzeigebrücken sind, gilt das Limit trotzdem solange bis es aufgehoben ist oder die Ausfahrt nächste Auffahrt kommt. Auch wenn zwischendurch eine Anzeigebrücke nix anzeigt hebts damit das Limit nicht auf.

So interpretiere ich das zumindest und fahre auch so.

Ist ja auf der Landstraße z.b. auch mit dem Überholverbot so.
Eine Kreuzung hebt das Überholverbot wieder auf, aber meisten steht dann nach der Kreuzung gleich wieder ein Schild.

So sehe ich das auch. Nach der nächsten Auffahrt MUSS ein neues Schild stehen, wenn immernoch die Begrenzung gilt.
Wenn nicht bin ich ziemlich sicher, dass man einen Prozess diesbezüglich gewinnen würde.
Es sei denn, die Wachtmeister fahren Dir mit "versteckter Kamera" schon seit einigen km hinterher.... :mrgreen:
 
Auf der A2 zwischen Hannover und Helmstedt kommt erschwerend hinzu, dass dort neue Blitzer aufgebaut wurden, die in Abhängigkeit von der angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen. Zum Glück ist vor jedem Blitzer auch immer eine Schilderbrücke, da sollte die Lage eigentlich eindeutig sein.

Das Problem ist nur, dass viele Leute, die das nicht kennen, grundsätzlich vor den Blitzern eine Vollbremsung hinlegen, auch wenn gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht! Ich habe da schon einige brenzlige Situationen erlebt. Da stehen zwar Schilder "Achtung Radar", das macht es aber auch nicht besser.

Gruß vom Nordlicht

...jep, bekomme bei den Schildern und den Blitzeren auch immer zuerst einen Schreck, aber da ich mich an die Anzeigen halte, hatte ich bisher keine Probleme
:|
 
Es gibt aber leider auch Urteile, wo versehentlich solche Schilder vergessen wurden und dem Angeklagten dann wegen Ortskenntnis trotzdem die Strafe aufgebrummt wurde. Eben weil er es ja hätte wissen müssen. Es wird doch alles zurecht gebogen. Und wer besser biegen kann, siehste ja dann wenn du das Urteil hörst
:!:




Auf der Seestraße in Berlin ist auch so ein Ding. Eine 2-spuriger Blitzanlage mit Tempo 50. Im Berufsverkehr haste davor einfach mal 400m Stau, weil die Deppen alle bremsen. Und wenns läuft, musste auch aufpassen das du keinem hinten rein ballerst.

Wenn auf dem Weg zu meiner Freundin geblitzt wird, wird sehr oft, auch gelasert, fahren die den Rest der Bundesstraße so vorsichtig, dass man noch bei einem Imbiss anhalten könnte und hätte die Idioten nach 1000m trotzdem wieder vor sich :roll:

Ich bin sowieso für eine Schildervereinfachung: Bei diesem ganzen Aufgehebe und so blickt doch keiner durch. Statt dem Aufhebungsschild soll doch einfach ein 100-Schild stehen. Ich finde auch das auf Landstraßen wieder ein 100-Schild eingeführt werden sollte. Auf dem Weg zum Hundeplatz bei mir steht auch ein 70-Schild vor einer Bushaltestelle. Danach wird trotzdem 70 weiter gefahren. Weil das Aufhebungsschild auf der anderen Straßenseite so dumm und hoch vor einem Baum steht, dass man es einfach nicht sieht. Zumal es ja eigentlich auch nicht stehen müsste. Wäre viel einfacher wenn da wieder ein 100-Schild stehn würde.
 
Es gibt aber leider auch Urteile, wo versehentlich solche Schilder vergessen wurden und dem Angeklagten dann wegen Ortskenntnis trotzdem die Strafe aufgebrummt wurde. Eben weil er es ja hätte wissen müssen. Es wird doch alles zurecht gebogen. Und wer besser biegen kann, siehste ja dann wenn du das Urteil hörst
:!:


nein, ich glaube, da würd ich dem ganzen sehr gelassen entgegen treten...
8)

1.) Nicht jedem kann man automatisch Ortskenntniss zuschreiben, nur weil er in der Nähe wohnt und vorallem
2.) alle Ortskenntniss kann einem da nicht helfen, wenn vor und nach der Auffahrt elektronisch geregelte und wechselbar leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen installiert sind.

Ergo: solange kein Schild/Anzeige nach der Auffahrt, solange keine Beschränkung.

Das einzige, was da vielleicht noch greifen könnte ist die sog. Richtgeschwindigkeit mit ich glaub 130, welche grundsätzlich gilt - auch bei Aufhebung des Tempolimits.
Aber für die Übertretung dieser, wenn kein Tempolimit besteht, gibt es ja Gott-sei-Dank noch keine Knöllchen. Nur event. ne Versicherung, die sich dann mit sowas raus reden will.
 
Ist richtig.
Ich meinte auch allgemein, wenn irgendwo mal ein Schild fehlt oder vergessen wurde.
Das ist hier an unzähligen Stellen so.


Dem bayrischen Cop stehn wahrscheinlich schon wieder die Haare zu Berge :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Ich würde den so gern mal LESEN sehn :lol:
 
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