Der eine oder andere wird es schon mitbekommen haben, hatte vor einiger Zeit Widerspruch gegen einen BUßgeldbescheid wegen nicht angebrachter Abzockplakette eingelegt. Mittwoch war nun Verhandlung,
und ich errang einen Sieg auf ganzer Linie, Bußgeld wieder reduziert + Punkt gestrichen.
Argumentation (verkürzt):
-Unsinnigkeit der Umweltzonen im Allgemeinen
-Unverhältnismässigkeit: Es kann einfach nicht sein das das blosse Nichtanbringen einer Plakette
genauso geahndet wird wie zB das Überscheiten der Höchstgeschwindigkeit von 80% in einer
30er Zone
-Es gibt bereits ohnehin Gedanken im Verkehrsministerium den Punktekatalog zu reformieren und
-man glaubt es nicht- "es sollte der Aspekt der Verkehrssicherheit wieder mehr im Vordergrund
stehen"
-Es fand ja gar kein Verstoß statt, das Auto erfüllte ja die Emissionswerte. Und wenn dann mit dem
Umweltschutzargument gekommen wird, kann es ja nicht sein, das -weil die Umwelt ja nicht belastet
wurde- trotzdem auf der Finanzierung der Stadtkasse bestanden wird (Dazu gibt es auch eine
Ähnliche Einstellungsentscheidung im AG Bezirk München)
Richterin war nett und freundlich und hat sich alles angehört. Extrem peinlich war lediglich der (als Zeuge
geladene) Vertreter des Ordnungsamtes Düsseldorf. Hat sich benommen wie der allerletzte Blockwart und
hat die Entscheidung der Richterin mit einem Kopfschütteln quittiert.
Das ist nun natürlich kein Freifahrtschein, mehr als einmal kann man das auch nicht durchziehen. Aber trotzdem ein Erfolg. Nun werde ich dann doch wohl mal den Farbkopierer bemühen.......
und ich errang einen Sieg auf ganzer Linie, Bußgeld wieder reduziert + Punkt gestrichen.
Argumentation (verkürzt):
-Unsinnigkeit der Umweltzonen im Allgemeinen
-Unverhältnismässigkeit: Es kann einfach nicht sein das das blosse Nichtanbringen einer Plakette
genauso geahndet wird wie zB das Überscheiten der Höchstgeschwindigkeit von 80% in einer
30er Zone
-Es gibt bereits ohnehin Gedanken im Verkehrsministerium den Punktekatalog zu reformieren und
-man glaubt es nicht- "es sollte der Aspekt der Verkehrssicherheit wieder mehr im Vordergrund
stehen"
-Es fand ja gar kein Verstoß statt, das Auto erfüllte ja die Emissionswerte. Und wenn dann mit dem
Umweltschutzargument gekommen wird, kann es ja nicht sein, das -weil die Umwelt ja nicht belastet
wurde- trotzdem auf der Finanzierung der Stadtkasse bestanden wird (Dazu gibt es auch eine
Ähnliche Einstellungsentscheidung im AG Bezirk München)
Richterin war nett und freundlich und hat sich alles angehört. Extrem peinlich war lediglich der (als Zeuge
geladene) Vertreter des Ordnungsamtes Düsseldorf. Hat sich benommen wie der allerletzte Blockwart und
hat die Entscheidung der Richterin mit einem Kopfschütteln quittiert.
Das ist nun natürlich kein Freifahrtschein, mehr als einmal kann man das auch nicht durchziehen. Aber trotzdem ein Erfolg. Nun werde ich dann doch wohl mal den Farbkopierer bemühen.......