RAM Erstzulassung - erforderliche Dokumente

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Bierpfütz

Ein Schwarzwälder bei den Ostfriesen
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Rhauderfehn, Deutschland
Moin zusammen,

ich konnte das Thema so nicht in alten Freds finden, deshalb hier meine Frage:

War heute bei der Zulassungsstelle um meinen RAM (neu, Erstzulassung) in Leer-Niedersachsen anzumelden.

Dabei hatte ich Fahrzeugbrief, Gutachten für den kompletten Umbau und alle üblich Unterlagen wie Ausweis, Einzugsermächtigung Steuer etc.

Erste Reaktion der Dame vom Amt, ohne COC geht gar nix.

Hab dann mit dem Händler am Telefon hin und her vermittelt.

COC gibts nicht bei US Fahrzeugen,das hat sie dann irgendwann akzeptiert.

Ab da höre ich nur noch Vollabnahme nach §21 blabla…

Inzwischen hat sie sich überzeugen lassen den Gutachter anzurufen.

Stand jetzt bekomme ich jetzt, im Original, weil Kopie per Mail geht ja gar nicht:

Das Gutachten nach §13 EG-FGV zur Erlangung einer nationalen Ausnahmegenehmigung nach Artikel 45 der VO(EU)

Händler und Gutachter aus Hessen sagen, das reicht unbedingt.

Ob die Dame vom Amt wieder vom §21 erzählt werde ich nächste Woche erleben.

Hat da jemand schon Erfahrung mit so einer Geschichte?

Ich wüsste schon gerne wie groß meine Chancen beim zweiten Termin stehen.

Danke schon mal!
 
Was meinst du mit "Fahrzeugbrief"?

Wenn du eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast, muss doch schon eine 21er gemacht worden sein.
 
Was meinst du mit "Fahrzeugbrief"?

Wenn du eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast, muss doch schon eine 21er gemacht worden sein.
Ja ich habe eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 und wenn ich dann schon eine Vollabnahme nach §21 haben müsste, dann hat man die mir die nicht mitgeschickt.
Der Verkäufer meinte die Dokumente die ich habe reichen für die Zulassung und das war ja nicht der erste RAM den die verkauft haben.
 
Klingt irgendwie nach veganer Doppelnamen Kampfemanze mit viel Ahnung von nix. :sick:
 
Anscheinend gibt es viel hin und her bei der Zulassung.

U.a. die Größe des Kennzeichen beim Gen 4.

Nunja, das war für mich der Grund, warum ich das vom Händler habe erledigen lassen.

Alles Tip Top
 
Ja, die Kennzeichenthematik hab ich auch grad aktuell...

Ich fahr den Hobel am Dienstag mit roten Nummern (hab ja eigene Gott sei dank) dahin, dann soll Hein Duckdich mal mit seinem Gliedermaßstab rauskommen und mir erklären, wie ich ein 520mm. Kennzeichen in diese 420mm. Aussparung kriegen soll...

Schlechtes Personal ist gut zu kriegen... Lern ich grad auch wieder bei meiner örtlichen Zulassungsstelle.
 
wie ich ein 520mm. Kennzeichen in diese 420mm. Aussparung kriegen soll...
Geht alles. :ROFLMAO:
Ein ehemaliger Kollege von mir hat seinen Dakota in Oldenburg zugelassen.
Dort gab es nur ein 520mm Kennzeichen.
Er hat auf beiden Seiten das Kennzeichen leicht abgeknickt, damit es passt.
Sah bekloppt aus, aber die Zulassungsstelle war zufrieden.;)
 
Ich war heute auf dem LRA wegen Kennzeichenreservierung, da auf das 420er Schild ja nur insgesamt 5 Ziffern draufpassen und die Resevierung somit online nicht möglich ist.

Hinten 420mm war überhaupt kein Problem, Foto hat gereicht, wäre ggf sogar bissl kürzer gegangen.
Vorne geht aber nur die Standardbreite.

Ich hab ja schon eine Briefkopie vom Geiger bekommen, die hab ich der Dame gezeigt.
Ich fragte dann noch was ich dann alles zur Zulassung mitbringen muss.
Da sagte Sie, den Brief und ganz wichtig das Gutachten zur Einzelabnahme, das bräuchte Sie.
Und das wär ja nicht der erste RAM den Sie in Bearbeitung hatte.

Schauen wir mal, nächsten Freitag Termin, da soll der Brief da sein.


Daniel
 
Ich war heute auf dem LRA wegen Kennzeichenreservierung, da auf das 420er Schild ja nur insgesamt 5 Ziffern draufpassen und die Resevierung somit online nicht möglich ist.

Hinten 420mm war überhaupt kein Problem, Foto hat gereicht, wäre ggf sogar bissl kürzer gegangen.
Vorne geht aber nur die Standardbreite.

Ich hab ja schon eine Briefkopie vom Geiger bekommen, die hab ich der Dame gezeigt.
Ich fragte dann noch was ich dann alles zur Zulassung mitbringen muss.
Da sagte Sie, den Brief und ganz wichtig das Gutachten zur Einzelabnahme, das bräuchte Sie.
Und das wär ja nicht der erste RAM den Sie in Bearbeitung hatte.

Schauen wir mal, nächsten Freitag Termin, da soll der Brief da sein.


Daniel
Das Gutachten zur Einzelabnahme ist dieses §13 EG-FGV Dokument?
Dann könnte ich das nächste Mal mehr Erfolg haben.
 
Das Gutachten zu Ziffer K im Brief, sagte Sie.
Da steht bei mir e1*NIV18/858*PT9839

Sobald ich die Unterlagen vom Geiger bekomme kann ich mehr sagen.

Daniel
 
...
Hinten 420mm war überhaupt kein Problem, Foto hat gereicht, wäre ggf sogar bissl kürzer gegangen.
Vorne geht aber nur die Standardbreite.
...

Wenn hinten 420mm geht, ist das Kennzeichen doch zulässig.
Mit welcher Argumentation geht dann vorne nur 520mm?

Was ist Standard?
520mm ist Höchstbreite, Standard gibt es (offiziell) nicht.

Info vom BMDV:
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

- einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
- zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,
- Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm und
- verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach §10 Absatz 6 Nummer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugeteilt werden.
 
Wenn hinten 420mm geht, ist das Kennzeichen doch zulässig.
Mit welcher Argumentation geht dann vorne nur 520mm?

Was ist Standard?
520mm ist Höchstbreite, Standard gibt es (offiziell) nicht.

Info vom BMDV:
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

- einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
- zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,
- Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm und
- verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach §10 Absatz 6 Nummer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugeteilt werden.
Standard für einzeilige Kennzeichen ist die Höchstbreite von 520mm.

Das ist die Größe die man immer bekommt, solange man nicht nach was anderem Fragt oder eine Sondergenehmigung bekommt.

Wenn hinten z.B. die 420mm nur mit Engschrift gehen, dann ist das eine Sondergenehmigung. Diese wird aber für vorne nicht erteilt wenn genug Platz da ist. Nur um ein Beispiel zu nennen.

Das beim Gen5 vorne Platz genug ist für ein normales Kennzeichnen, wissen wir alle. 😂🤫
 
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