Problemchen mit 285/75 16

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Stone

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Hello again,

habe heute mal meinen TüV-Inschinör gefragt, ob er mir nicht mal eben die oben angegebene Reifendimension eintragen kann ( Im Brief/Schein steht nur die Größe 265/75 R 16 ).
Könne er nicht so einfach machen sagt er. Ich müßte einen Tachoangleich vornehmen lassen ( obwohl er lt. GPS nur 3 km/h weniger anzeigt ) und ich bräuchte eine Freigabe von DC Mexico.
Häh, ist das so richtig, habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Grüße

Christian
 
Auf eine Freigabe von DC kannst Du lange warten!
Es gibt aber doch Umrechnungstabellen, wenn es nur 3 KM sind, dann sollte der TUeV Onkel leicht zu ueberzeugen sein, wenn der nicht ist, dann probiere einen anderen Onkel und nimm gleich die richtigen Unterlagen mit!
 
3 km bei welcher geschwindigkeit? bei 15 kmh sind 3 kmh 20% abweichung....bei 100 sinds deren nur 3 %

der tüv'ler kann dir alles eintragen, ohne dass eine tachoangleichung oder im extremfall sogar ein neues abgasgutachten (andere drehzahl bei gleicher geschwindigkeit=andere emmissionen) fällig wird, wenn sich der abrollumfang um weniger als 3% verändert. was das gps anzeigt, interssiert ihn nicht (wer hat dein gps geeicht? die daten werden glaub ich alle 1 oder 2 sek aktualisiert am navi, das heisst in der zeit kann es schon zu schwankungen kommen etc. pp. das ist einem tüv`ler zu ungenau), wenns über die 3% geht, kann er auf einen geeichten rollenprüfstand fahren und das prüfen.

rechnerisch haben die 265/75/16 und die 285/75/16 eine abweichung im abrollumfang von 3,6% (bei angenommennen 1"=25,4 mm und pi=3,14). demzufolge überschreitst du die zulässigen 3 %. schade.

vorher fragen ist das geheimrezept bei geplanten tüv-eintragungen. spart sehr viel ärger im nachgang.
 
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Wieso ändert sich der Abrollumfang.......... 16" bleibt 16" 75 bleibt 75 ( ist doch die "Reifenhöhe" oder ) nur die Reifenbreite ändert sich von 265 auf 285.............. oder wo liege ich falsch???
 
Dank nochmal an Gaggi für die kompetente Auskunft und Matthias für den tollen Link
 
Also ich habe 295/75R16 drauf und habe vom Reifen hersteller ein schreiben das ich den reifen auf meinem fahrzeug fahren darf. die anzeige vom tacho passte nach der umstellung bei crysler auch wieder. Mein tüv prüfer sagte das eine eintragung nicht notwendig ist da nur noch eine reifengröße in den fzg.papieren steht und die bei kontrollen die polizei in der beweisppflicht ist.
 
Mein tüv prüfer sagte das eine eintragung nicht notwendig ist da nur noch eine reifengröße in den fzg.papieren steht und die bei kontrollen die polizei in der beweisppflicht ist.

Reifengrößen die durch eine Einzelabnahme eingetragen wurden bleiben stehen (auch mehrere). Ich hatt erst den Zirkus das die vorherige Zulassungsstelle meine Reifengröße einfach rausgeschmissen hatt. Die neue hatt dann die ganzen Papiere wieder angefordert und schön wieder alles reingeschrieben.
 
Habe mir darüber auch schon gedanken gemacht , und ich glaub die günstigste lösung ist die ! Fahr auf em Prüfstand die sollen dir eine Tachoprüfung machen kostet glaub 12 € bei ADAC und wenn der Tacho noch genug vorlauf hat sollte der TÜVmann das schon eintragen ! Ist immer gut wenn man was in der Hand hat !
Und wenn der Tacho zuviel Abweichung hat hab ich schon gehört das einige einfach die Tachonadel etwas vorgesetzt bzw nachgesetzt haben!Aber man kann auch einfach ne andere Übersetzung ins Tachgetriebe machen !
 
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