PKW / LKW Steuer

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Steht da doch in seiner Signatur.

Billiger wegen Magnaflow, weil zu laut und deshalb wirklich LKW :mrgreen:
 
Tapatalk zeigt leider keine signaturen an.
Aber danke für die info. Meld mich mal beim zoll, denn hab auch ne magnaflow drunter
Grins
 
So, RAM heute zugelassen. Bei mir steht drin bei Ziffer 5:

Gelände FZ.Gü.Bef.B.3,5T
Pickup

Mal sehen was vom Zoll kommt.

Die Zulassungsstelle hat übrigens auf 1 Buchstabe und nur 1 Zahl bestanden. Für ein kurzes Kennzeichen, ein längeres würde nicht akzeptiert :shock: :mrgreen:
 
Die Zulassungsstelle hat übrigens auf 1 Buchstabe und nur 1 Zahl bestanden. Für ein kurzes Kennzeichen, ein längeres würde nicht akzeptiert :shock: :mrgreen:

Der Obrigkeit widersetzt man sich dann auch nicht :mrgreen:
 
So, RAM heute zugelassen. Bei mir steht drin bei Ziffer 5:

Gelände FZ.Gü.Bef.B.3,5T
Pickup

Mal sehen was vom Zoll kommt.

Die Zulassungsstelle hat übrigens auf 1 Buchstabe und nur 1 Zahl bestanden. Für ein kurzes Kennzeichen, ein längeres würde nicht akzeptiert :shock: :mrgreen:

Bist schon ein armer Kerl und mußt so ein kurzes Kennzeichen nehmen :mrgreen: :mrgreen:
 
Meine "Fat Betty" wurde nun nach 6 Monaten vom Zoll vermessen (nit dem Zollstock...) - Länge und Breite Fahrgastraum (ab Gaspedal bis Rückwand und Breite schmalste Stelle vs. Ladefläche - Länge bei geöffneter Klappe und Breite, wobei die Radhäuser als "überladbar" eingestuft und mit verrechnet wurden.

Ergo: Gen 4 RAM Quad Cab wurde als LKW eingestuft.

Was für ein Theater...

Tönne
 
Länge bei geöffneter Klappe und Breite, wobei die Radhäuser als "überladbar" eingestuft und mit verrechnet wurden.

Ergo: Gen 4 RAM Quad Cab wurde als LKW eingestuft.

Wenn die die geöffnete Klappe mitzählen, dann ist die Ladefläche beim QC locker größer als der Innenraum, ohne wird es etwas eng...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn die die geöffnete Klappe mitzählen, dann ist die Ladefläche beim QC locker größer als der Innenraum, ohne wird es etwas eng...

:-D
:-D
:-D
 
Heute einen Bescheid vom Hauptzollamt bekommen mein 2012 Ram Quad Cab wird nach einem Eispruch als LKW besteuert :shock: .Natürlich mit Vorführung Vermessung und den ganzen Klimbim .
Also nicht aufgeben es klappt doch bei einigen Zollämtern.
Mfg Mik
 
Ich wollte dann auch was sparen und aus meinem ram nen Pkw machen, Versicherung ist halt günstiger und die Diskussion mit den Ordnungshütern sonntags mit Pferden im Hänger auf der Autobahn kann ich auch verzichten. Also auf zum tüv umtragen lassen, da sagt der doch die Ladefläche ist nicht abschließbar das wird kein Pkw. Das soll einer verstehen, halt good Old germany
 
da sagt der doch die Ladefläche ist nicht abschließbar das wird kein Pkw. Das soll einer verstehen, halt good Old germany

Das würde sich ja mit einem BakFlip o.Ä. regeln lassen. Das Hauptproblem wird aber das Abgas- und Geräuschgutachten sein. Lkw dürfen lauter sein als Pkw.
 
Die Sache mit dem Hängerfahren ist doch eh schon so gut wie unterm Tisch. Ein paar Bundesländer spielen zwar noch doof, aber das wird auch noch erledigen.
 
Ich wollte dann auch was sparen und aus meinem ram nen Pkw machen, Versicherung ist halt günstiger und die Diskussion mit den Ordnungshütern sonntags mit Pferden im Hänger auf der Autobahn kann ich auch verzichten. Also auf zum tüv umtragen lassen, da sagt der doch die Ladefläche ist nicht abschließbar das wird kein Pkw. Das soll einer verstehen, halt good Old germany

sonntags mit pferden ist nun erlaubt, wenn nicht gewerblich :idea: umschreibung auf pkw macht für mich keinen sinn!
;)
 
Wenn das auch langsam so ein wenig in Richtung "off topic" geht, hier die Liste der Bundesländer (lQuelle AvD):
Link

Bundesland Umsetzung der Ländervereinbarung zum Sonntagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger per Erlass oder Anweisung?

Baden-Württemberg Ja, Aktenzeichen 74-3851.5-04/240
Bayern Ja, Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (Stand: 10.06.2008)
Berlin Ja, interne Anweisung
Bremen Ja, Erlass StVO 1/2008
Brandenburg Ja, interne Anweisung
Hamburg Nein
Hessen Nein
Mecklenburg-Vorpommern Ja, Geschäftszeichen: VIII 510 – 621-24-5-4-8
Niedersachsen Ja, Az.: 43-30055/0002
Nordrhein-Westfalen Ja, Aktenzeichen: III B 2-22-30/3.0
Rheinland-Pfalz Nein
Saarland Ja, interne Anweisung
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Nein
Schleswig-Holstein Ja, Geschäftszeichen: VII 423 – 621.122.5; 621.154.20; 621.154.21-3
Thüringen Nein

Sieht dann so aus:
 

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