KFZ-Steuerbescheid rückwirkend geändert!

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Gummiente

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Hallo zusammen,

Das neue Jahr beginnt hervorragend. Nicht nur dass mein 2500er LongBed jetzt definitiv als PKW versteuert wird, sondern das ganze auch noch rückwirkend bis einschließlich 2015 geändert wurde.

Bei mir gehts von 210€ hoch auf 419€ pro Jahr. Das ist jetzt nicht die Welt. Aber eine kleine Vorwarnung an die, die von 210€ auf 1800€ im Jahr hoch sind: Es kann sein, dass ihr Rückwirkend auch zur Kasse gebeten werdet.


Ich bin mir noch nicht sicher, was ich jetzt mache...frage mich halt, ob das rechtlich wasserdicht ist. Immerhin wurde die Steuer in 2015 ja für ein Jahr "festgesetzt".
 
Laß mich raten, Du hast kein N1G BE in den Papieren stehen ? Bzw das 1 steht ja für bis zu 3,5t ... dann dort ne andere Zahl, wenn dein zGG größer als 3,5t ist.
Wie das geht, ist im Steuerfred mehr als nur einmal beschrieben worden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ne ist LKW offener Kasten bis 3,5 Tonnen. Mir gehts auch nicht um die PKW Sache an sich.

Mir gehts um "rückwirkend". Bei mir sind das nur 2 Jahre. Aber ich habe meinen RAM auch erst 2 Jahre!

Es gab diese Rückwirkende Änderung schon mal. Vor a. 10 Jahren bei den Vans (damals von Wohnmobil zu PKW).
Das Problem: Die Halter wurden für die komplette Besitzzeit rückwirkend zur Kasse gebeten. Sogar, wenn das Auto in der Zwischenzeit schon verkauft wurde.

Bei Fahrzeugen ohne Abgasschlüsselnummer (was bei Pick-Ups aus USA früher oft der Fall war), kommen da in 5 Jahren auch mal schnell 6 bis 8 Tausend Euro zusammen.

Mal sehen ob noch bei jemandem hier rückwirkend geändert wird...
 
Gegen das "rückwirkend" würde ich mit nem Anwalt vergehen. Schließlich wurde die Steuer, wie von dir geschrieben "festgesetzt".
Aber am Ende ist der Mensch doch nur die Melkkuh der Nation.

Der Bauer muss sich aber nicht wundern, wenn er den Kühen auch noch die letzte Milch für die Kälber klaut, daß die Herde irgendwann ausstirbt.
 
Ich meine, die Rückbesteuerung (welche ich grundsätzlich für illegal halte) ist begrenzt anwendbar (2Jahre?). Ich mußte damals beim Van auch "umsteuern", war erst als sonstige KFZ Womo (als LKW-Besteuerung) bei ca. 180,-Euro , dann bei Womo (Glück im Unglück) 450,-Euro jährlich und 450,- Nachzahlung für 2Jahre (besaß den Van aber schon länger).

Ich meine, wenn die irgendwas beschließen, ist das eine Sache. Dann kann ich aber immer noch entscheiden, ob ich mir das leisten kann oder nicht. So kann ich den Wagen abmelden und verkaufen (was sich dann aber preislich auswirkt und eine neue Geschichte generiert
:evil:
). Setzen die aber die Steuer rückwirkend (z.B. von LKW ca.200,-Euro auf PKW, ohne Kat, weil genullt auf 1800,- Euro ), hab ich in diesem Beispiel 3200,- Euro, die ich auf jeden Fall bezahlen muß, da ich ihn ja nicht "rückwirkend abmelden" kann . So funktioniert Geldverteilung/ -entwertung und der Trieb in die Abhängigkeit ("Sie können doch einen Kredit aufnehmen und damit die Steuern bezahlen.")
:evil:
. Und dann kapieren die die Wahlergebnisse nicht und machen Putin verantwortlich.
;)


Muß mich erst ma setzen, mei Herze,die Offrejung, wehste .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ dodgerrico
da bin ich voll bei dir im grunde ist das vortäuschen falscher Tatsachen denn wenn ich einen Steuerbescheid erhalte dann gebe ich mich mit zufrieden oder auch nicht diese Entscheidung wird einem bei der rückbesteuerung in gänze genommen
der zuständige Sachbearbeiter ist wofür da??? haftbar???
sowas versuch mal in der privartwirtschafft da wird man dann für verurteilt :twisted:
 
Ich habe gerade nochmal im Netz ein bischen quer gelesen. Das scheint so tatsächlich rechtens zu sein.
War heute Abend noch schnell beim TÜV wegen Umschlüsselung auf BE.
Sei wohl mit national zugelassenem LKW nicht möglich. Er fragt am 09.01. mal einen TP-Verantwortlichen und meldet sich nochmal bei mir.
Klingt auch nach einer Absage...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Die Steuern kann man rückwirkend geändert bekommen. Das dürfen die. Steht übrigens auch glaube auf jedem Steuerbescheid hinten drauf. Als Selbstständiger weiß man das nur zu gut. Aber diesen riesen Text hinten drauf ließt ja keiner. Blöd nur, dass wenn ich mal ein Fehler mache und eigentlich zu viel gezahlt habe, das bindend ist und ich nix rückwirkend zurück verlangen kann. Bei Privatleuten geht´s glaube bis zu 8 Jahre.
Geh mal davon aus, dass wenn du jetzt die Hütte umschlüsseln kannst, dass du die Kohle nicht zurück bekommst. Dann haste eher für die Zukunft Glück.
 
Es sind bis zu 10 Jahren rückwirkend.

Ich bin mal bei mir im Mai gespannt wenn der Bescheid kommt ob die auch was wollen.

Sollte meiner dieses Jahr wieder zum PKW erden, werde ich das definitiv akzeptieren. Die Sache mit der Nachzahlung ist mir zu joker.

Da zahl ich lieber statt 210, 420 €.

Ansonsten kann ich nur empfehlen definitiv Widerspruch einzulegen

Viele Grüße
 
Jetzt haben die also schon das geschafft was sie wollten. Hat sich mal Jemand gefragt wer Gummiente überhaupt ist?
Wenn man nämlich im Namen Gummiente nur das G gegen ein F ersetzt, das U gegen I, M gegen N, M gegen A, I gegen N, E gegen Z, N gegen A, T gegen M und das E gegen ein T. Naaahhhh, was hat man dann? Die genaue Anzahl an Buchstaben und so eine Ähnlichkeit? Das kann doch kein Zufall sein. Ich denke das hier ganz manipulativ auf die Freiheit der Bürger eingewirkt wird.

Reichsbürger und Trump forewer
:!:
:mrgreen:
 
also ich sehe das nicht so das ein KFZ Steuerbescheid rückwirkend einfach so geändert und dadurch nachberechnet werden kann. Mein Bescheid vom Zoll weißt eine "Festsetzung" aus die mit keinem Wort vorläufig ist. Auch auf der Rückseite steht gar nichts außer wie ein Einspruch einzulegen ist. Der Schlußsatz lautet "Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig"

Außerdem haben die die Steuer bestimmt / festgestellt und nicht ich.

Nichts anderes steht auf den Bescheiden durch das Finanzamt. Da habe ich noch ein Beiblatt zu gefunden wo drauf steht: "...der daraufhin vorliegende Bescheid über KFZ Steuer gilt, solange sich die Höhe der KFZ Steuer wegen Änderung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder aus anderen Gründen nicht ändert, für die Dauer der Zulassung auf den selben Fahrzeughalter." Sollte sich also was ändern gilt der festgestellte Steuersatz, erst ab irgendeiner Änderung was neues.

Vielleicht sollte man auch eine Gleichbehandlungsklage einreichen: der Staat hat jahrelang rückwirkend Zugriff, der KFZ Halter aber nur 4 Wochen Einspruchsrecht.
 
Da gebe ich dir vollkommen recht mit deiner Aussage,

ich warte jetzt mal bis zum Frühling ab. Sollte dies bezüglich etwas kommen frag ich meine Schwägerin. Die Ist Juristin mit dem Schwerpunkt Steuerrecht :mrgreen:
 
also ich sehe das nicht so das ein KFZ Steuerbescheid rückwirkend einfach so geändert und dadurch nachberechnet werden kann. Mein Bescheid vom Zoll weißt eine "Festsetzung" aus die mit keinem Wort vorläufig ist. Auch auf der Rückseite steht gar nichts außer wie ein Einspruch einzulegen ist. Der Schlußsatz lautet "Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig"

Außerdem haben die die Steuer bestimmt / festgestellt und nicht ich.

Nichts anderes steht auf den Bescheiden durch das Finanzamt. Da habe ich noch ein Beiblatt zu gefunden wo drauf steht: "...der daraufhin vorliegende Bescheid über KFZ Steuer gilt, solange sich die Höhe der KFZ Steuer wegen Änderung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder aus anderen Gründen nicht ändert, für die Dauer der Zulassung auf den selben Fahrzeughalter." Sollte sich also was ändern gilt der festgestellte Steuersatz, erst ab irgendeiner Änderung was neues.

Vielleicht sollte man auch eine Gleichbehandlungsklage einreichen: der Staat hat jahrelang rückwirkend Zugriff, der KFZ Halter aber nur 4 Wochen Einspruchsrecht.


Könnte aber auch heißen, dass für die "gesamte Dauer der Zulassung". Also vor- wie aber auch rückwärts :mrgreen: Du hast das Auto für die Dauer von 2010-2017 angemeldet. Also nicht nur von jetzt bis Ende, sondern von Anfang bis Ende.

Naja, ist ja auch egal. So ist es nun mal und war schon immer so. Ich kenne es nicht anders. Ist bei der Steuererklärung auch so, glaube ich. Und da ist es egal wer den Fahler gemacht hat.
 
Jetzt haben die also schon das geschafft was sie wollten. Hat sich mal Jemand gefragt wer Gummiente überhaupt ist?
Wenn man nämlich im Namen Gummiente nur das G gegen ein F ersetzt, das U gegen I, M gegen N, M gegen A, I gegen N, E gegen Z, N gegen A, T gegen M und das E gegen ein T. Naaahhhh, was hat man dann? Die genaue Anzahl an Buchstaben und so eine Ähnlichkeit? Das kann doch kein Zufall sein. Ich denke das hier ganz manipulativ auf die Freiheit der Bürger eingewirkt wird.

Reichsbürger und Trump forewer
:!:
:mrgreen:



Verstehe ich nicht....
 
Alles gut Gummiente,

Dilli ist durch die Dieseldämpfe seines Fords etwas verwirrt und richt oft Verschwörungen :mrgreen: :mrgreen:
 
Jetzt haben die also schon das geschafft was sie wollten. Hat sich mal Jemand gefragt wer Gummiente überhaupt ist?
Wenn man nämlich im Namen Gummiente nur das G gegen ein F ersetzt, das U gegen I, M gegen N, M gegen A, I gegen N, E gegen Z, N gegen A, T gegen M und das E gegen ein T. Naaahhhh, was hat man dann? Die genaue Anzahl an Buchstaben und so eine Ähnlichkeit? Das kann doch kein Zufall sein. Ich denke das hier ganz manipulativ auf die Freiheit der Bürger eingewirkt wird.

Reichsbürger und Trump forewer
:!:
:mrgreen:

Dilli, fast hätte ich dir geglaubt und hätte Gummiente auf facebook denunziert als FA-Mitarbeiter, der sich mit GEZ-Methoden unsere Daten angelt. Aber ein kleiner Punkt hat dich als Verschwörer entlarvt : forewer schreibt man mit v (nein nicht vorewer, sondern forever).
:-D
:mrgreen:
;)
 
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