COC Papiere Dodge Challenger

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Moin Moin ,

Ich finde das COC Papier nicht mehr von meinem Challenger R/T.
Er ist angemeldet und versichert alles kein Problem... moechte nur meine Aktenlage auf Stand haben .
Muss ich mir ein solches Dokument von Dodge extra ausstellen lassen ? ...mit VIN Nummer eingetragen.... und oder gibts dass als Standard Dokument zum download ?
Welche Kosten entstehen mir ?
Wie bekomme ich an sowas ran ?

Gruß
Harry
 
Wenn ich mich nicht irre behält die Zulassungsstelle doch die originalen COC ein bei der Anmeldung,oder??? :roll:
 
Servus Monstertruck,

Ja, moeglich ...aber mein Chally ist nicht in Deutschland angemeldet...ich habe ihn in Holland angemeldet...
und hier ist nichts hinterlegt oder als Kopie irgendwo ...
 
Sorry, hatte übersehen das du aus einem Land kommst das nicht an der Fussball-WM teilnimmt :mrgreen: Wie das in Holland gehandhabt wird weiß ich nicht.

Könnte mir aber vorstellen das es durch aus Sinn macht die COC-Papiere einzuziehen sobald die Kiste irgendwo angemeldet wird. Sonst könnte man ja lustigen Unfug damit treiben und in einem anderen Land nochmal anmelden (also Blanko-Papiere für einen Geklauten) oder so....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:mrgreen: :mrgreen:

Bin Deutscher ... arbeite und wohne hier nur fuer ein paar Jahre .
Aber mit Fußball hast recht
:-D


Ja, ich weiß es eben auch nicht , fakt ist ... ich finde das COC Papier nicht mehr ... wollte wegen andere Felgen und Reifen nachlesen . Im Internet steht ... Beim Hersteller anfragen und gut.

Wollte quasi wissen ob da wer Erfahrung hat ... und was es kostet
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiss nur wie das hier in Deutschland gehandhabt wird.
Das COC Papier wird, wenn dem Fahrzeug erstmalig nach § 70 der StVZO eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) erstellt wird, eingezogen.

Ob es noch einmal beantragt werden kann weiss ich nicht.
 
Naja mein Cally war noch nie in Europa vorher angemeldet.

Ich hab ihn direkt von nem Amerikaner gekauft, der in Deutschland stationiert ist und ihn damals mit rüber gebracht hat ...Er wurde in Deutschland als US- Militär Kfz angemeldet und hatte keine Deutsche Zulassung wie wir sie kennen.
Und ich hab die Kiste nun in Holland zugelassen und passt auch alles soweit .... nur wenn ich in ein paar Jahren nach Deutschland zurück gehe, wird es dann ein Problem mit dem Anmelden ohne COC - Papier geben ... außerdem muss ich die Kiste dann auch noch auf EU- Umrüsten... was ich derzeit auch nicht hab und brauche .

Ich werde nun Dodge anschreiben und mir ein COC - Dokument zum Fahrzeug schicken lassen ... soll zwischen 50 und 200 Euro kosten mal sehen .
 
Ähem.... COC-Papiere... Certificate Of Conformity ..... wenn es die für unsere Kisten gäbe, bräuchte man keine 21er Abnahme.

Aus Wikipedia:

Kraftfahrzeuge
In der Praxis kann man bei Bedarf das COC vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem mehr oder weniger umfangreichen Prüfverfahren das COC ausstellen und/oder beglaubigen.

Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss für den Druck Papier verwendet werden, das entweder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält. Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 7 der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise dann und nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die EG-Typgenehmigung 2007/46/EG gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, O1, O2, O3, O4. Die EG-Typgenehmigung 2002/24/EG gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen L1, L2, L3, L4, L5, L6, L7. Die EG-Typgenehmigung 2003/37/EG gilt für LoF-(Kraft-) Fahrzeuge der Klassen R1, R2, R3, R4, S1, S2, T1, T2. Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes-Benz Baureihe 202 von 1993. Die ersten Elektrofahrzeuge mit einer vollständigen EU-Zulassung der Klasse M1 waren die Think City.

Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Gebühren liegen je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z. B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
 
Ja... siehste Danke fuer den Link !

Also für Holland brauchte ich das Dokument nicht . Aber gut zu wissen , dass es auch mit nem 21er geht .
Ok, COC Papier gibt es aber das weiß ich ganz sicher ... bilde mir ein es schon in der Hand gehabt zu haben :roll:
 
Ich glaube nicht, dass es COC-Papiere für den RAM gibt. Hier kann Medlock bestimmt was genaueres dazu sagen.
 
So...hab nun auch noch weiter recherchiert im Netz.

Also es ist etwas undurchsichtig für mich das Ganze..
Ich fahre die Kiste nun erstmal die nächsten Jahre in Holland weiter.
Danach muss ich sehen, ob ich den Chally mit nach Deutschland mitbringe oder nicht.

Danke schon mal für die Beiträge !!

Gruß
Harry
 
Ich korrigiere mich: Für Fahrzeuge, die nicht in der EU gefertigt wurden.

Wenn Du das „in“ durch ein „für“ ersetzt, kommt es ungefähr hin.
Oder ist Japanesien mittlerweile auch in der EU?
 
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