Bin auch betroffen , hier mit vielen INFOS

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Hallo zusammen , habe wie hier soviele heute einen Steuerbescheid in dem wurde er auf PKW umgeschlüsselt ohen vorrieges vorführen . Sind mal knapp 1000 Euros.
Ich habe meinen RAM 2500 Diesel jetzt 4 Jahre 2 Jahre lang wurde er als LKW versteuert und jetzt soll ich für dieses Jahr nachbezahlen.
Vor dem Kauf war ich beis Finanzamt gefahren und hab alle Daten und Fahrzeugscheine vorgelegt.
Ging damals darum ob ich mir einen RAM 1500 (longbed) mit Autogas hole oder einen Ram 2500 Diesel (longbed).
Der Finanzbeamte hat bei dem 1500er gesagt da wirds schwierig. da er bei 6 Sitzen nach der Gewichtsverteilungsformel zum Personentransport dient ( zulässiges Gesamtgwicht - Leergewicht ) = Nutzgewicht
dann Personenanzahl (ohne Fahrer) * 75 kg = Gesamtperonengwicht
Jetzt muss das Nutzgwicht - Gesamtpersonengwicht = Das Ergebnis muss Gößer sein als das Gesamtpersonengwicht.

Somit war der 1500er rausgefallen und bin auch mit dem Diesel sehr zufrieden.
Bei den Maßen waren ja beide gleich.
Die Quadratmeterzahl der Ladefläsche muss um 50% größer sein als die Fahrgastzelle (wichtig: Der Fahrerbereich zählt nicht mir , und die Radkästen werden auch abezogen )meist wird aber von den Beamten nur die Längemaße genommen
Da sollte aber ein 1,5 Kabiner mit Longbed hinkommen.Bei Doppelkabiner mit 4 Türen wirds knapp. Da meiner aber ein 97er ist hat er nur 2 Türen.

Ein weiteres Kriterium ist die Austattung , dies ist ermässungs sache , Hinweise sind : Kopflehnen , Einzelsitze oder Pritsche ) Einstiegsmöflichkeit und ähmliches.

Kurze Rede Kurzer Sinn ich bin gerade mal mein Wiederspruch mit Begründung am zusammenstellen , schaut euch sie bitte mal an und bitte auch Verbesserungsvorschläge da ich kein Paragraphenreiter bin .

:arrow: hiermit lege(n) ich form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.

Den Einspruch begründe(n) ich wie folgt.

Bei dem Betroffenen Fahrzeug sollte eine Besteuerung nach Fahrzeuggewicht “anderes Fahrzeug” i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (als LKW) nach dem Gewicht zu besteuern statt finden. Da der Hersteller dieses Serienmäßig zur Bewegung von Güter konzipiert hat und durch seine Bauform „Leiterahmen mit Blattfedern und Zusatzlastfedern“ zum Gütertransport (3 Europaletten) ausgelegt hat. Bei der Anzahl der Sitzplätze handelt es sich um 2 Vollwertige Sitzplätze und 4 Notsitze (in Form einer Pritsche ohne Nackenstützen Armlehne oder ähnlichem) Das Fahrzeug verfügt über 2 Türen. Die Ladefläche (2,50m + 0,50m bei Langmaterialien) ist wesentlich größer als die Führerhauskabine (1,50m).
Durch das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg (techn. 4000kg) und ein Nutzgewicht von über 820kg (bis zu 1300kg) und eine dabei zulässige Zuglast von 3500kg überschreiten weit die Werte eines PKWs. Das Fahrzeug kann im Leeren Zustand auf der Autobahn eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h erreichen(fehlerhafter Eintrag bei der Zulassung)welches für einen Kleinlaster angemessen Geschwindigkeit heutzutage ist.
Das Fahrzeug kann jederzeit ein größeres Gütergewicht wie Personengewicht Transporttieren. Diese wurde mir auch vor Kauf des Fahrzeugs im Jahr 2009 im Finanzamt ........ mit Vorlage von Bilder und einer Kopie des Fahrzeugscheins ermittelt.
Mit der Frage zur max. Anzahl der Sitzplätze wurde mir erläutert dass es für einen LKW keine max. Personenzahl gibt (solange man noch mehr Gütergewicht transportieren kann).
Mit diesem Einspruch möchte ich das davon abgesehen wird diesen Bescheid zu Erheben bis eine Klärung des Steuerbescheid vorliegt.


Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre ich Ihnen sehr dankbar.
:!:
:!:



Was meint ihr
:?:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hört sich erstmal grundsätzlich gut an. Hast Du ne Rechtschutzversicherung? Damit und nem sehr guten Anwalt, müsste man(n) mal ein Grundsatzurteil, notfalls bis zur letzten Ebene erstreiten.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.
 
hast du einfach mal beim fa angerufen?
hate letztes jahr bei dem ersten bescheid für mich auch fast 900€ aufn zettel stehn.
angrufen, auto vorgestellt und vermessen worden und eine woche später nur noch 210€ bezahlen müssen.
 
nimm Dir einen Anwalt zur Hilfe und klage Dich durch :redhotevil:
:evil:
:twisted:
Wir hatten damit auch schon mal Glück.
 
:arrow: hiermit lege(n) ich form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.

Den Einspruch begründe(n) ich wie folgt.

Bei dem Betroffenen Fahrzeug sollte eine Besteuerung nach Fahrzeuggewicht “anderes Fahrzeug” i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (als LKW) nach dem Gewicht zu besteuern statt finden. Da der Hersteller dieses Serienmäßig zur Bewegung von Güter konzipiert hat und durch seine Bauform „Leiterahmen mit Blattfedern und Zusatzlastfedern“ zum Gütertransport (3 Europaletten) ausgelegt hat. Bei der Anzahl der Sitzplätze handelt es sich um 2 Vollwertige Sitzplätze und 4 Notsitze (in Form einer Pritsche ohne Nackenstützen Armlehne oder ähnlichem) Das Fahrzeug verfügt über 2 Türen. Die Ladefläche (2,50m + 0,50m bei Langmaterialien) ist wesentlich größer als die Führerhauskabine (1,50m).
Durch das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg (techn. 4000kg) und ein Nutzgewicht von über 820kg (bis zu 1300kg) und eine dabei zulässige Zuglast von 3500kg überschreiten weit die Werte eines PKWs. Das Fahrzeug kann im Leeren Zustand auf der Autobahn eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h erreichen(fehlerhafter Eintrag bei der Zulassung)welches für einen Kleinlaster angemessen Geschwindigkeit heutzutage ist.
Das Fahrzeug kann jederzeit ein größeres Gütergewicht wie Personengewicht Transporttieren. Diese wurde mir auch vor Kauf des Fahrzeugs im Jahr 2009 im Finanzamt ........ mit Vorlage von Bilder und einer Kopie des Fahrzeugscheins ermittelt.
Mit der Frage zur max. Anzahl der Sitzplätze wurde mir erläutert dass es für einen LKW keine max. Personenzahl gibt (solange man noch mehr Gütergewicht transportieren kann).
Mit diesem Einspruch möchte ich das davon abgesehen wird diesen Bescheid zu Erheben bis eine Klärung des Steuerbescheid vorliegt.


Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre ich Ihnen sehr dankbar.
:!:
:!:



Was meint ihr
:?:

Versuchen wir es mal mit etwas förmlicher. Ist ein Vorschlag, ferner kann ich mich den Anderen nur anschliessen und Dir im Falle eines bestehenden Rechtsschutzes empfehlen einen Anwalt zu nehmen. Würde ich den Einspruch schreiben, würde ich das etwa so machen (und per Einschreiben mit Rückschein hinschicken):

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den vorliegenden Steuerbescheid.

Begründung:

Das betroffene Fahrzeug erfüllt im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG die Definition eines LKW's.
Die im Fahrzeugschein aufgeführten max. 6 Personen, definieren sich durch 2 reguläre Sitzplätze plus 4 Notsitzen in Form einer Pritsche ohne Nackenstütze, Armlehne oder Ähnlichem.
Selbst wenn diese 4 Notsitze als vollwertige Sitzplätze gerechnet werden sollten, ergibt sich daraus ein Gesamtpersonengewicht von 375kg (5*75kg) welches lediglich 45,7% der derzeit eingetragenen 820 kg Gesamtnutzlast entspricht. Das Fahrzeug könnte zwar bis 1300kg Nutzlast zugelassen werden, was aber für meine Bedürfnisse nicht notwendig ist, da ich lediglich sperrige, aber keine schweren Güter transportiere.
Dieses Fahrzeug ist durch seine Bauart ausschliesslich zum Gütertransport ausgelegt. Es verfügt über einen LKW-typischen Leiterrahmen, Blattfedern sowie Zusatzlastfedern.
Ebenso ist die Ladefläche mit bis zu 3 Metern erlaubter Nutzlänge um 100% größer als die 1,5 m lange Kabine.

Die fiskaltechnische Zulassung als LKW wurde von mir vor Kauf des Fahrzeugs im Jahr 2009 im Finanzamt ........ mit Vorlage von Bilder und einer Kopie des Fahrzeugscheins ermittelt.
Sollte es aus Ihrer Sicht notwendig sein, bin ich gerne bereit das Fahrzeug vorzuführen, damit Sie sich selbst davon überzeugen können, dass es sich hiereindeutig um einen LKW und nicht um einen PKW handelt.

mit freundlichen Grüssen

..........................
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich werde es am Montag mal so machen das ich bei dem Bearbeiter anrufe im die Sachlage mal schildere ,vielleicht sagt er gleich schon er Schlüsselt ihn um ,oder lässt mich halt vorbei kommen.

Werde euch aber immer Informierene wenn sich die Sachlage geändert hat.
 
Ich dachte die Klassifizierung ob PKW/LKW wird nach der Größenverteilung Fahrgastraum/Ladefläche erteilt???

Bei einem Longbed (egal ob 1500er oder 2500er) ist die Ladefläche länger als der Fahrgastraum...also LKW....oder nicht?
 
Hab mal noch ein wenig rechachiert und zwar von unserem Finanzamt wurde ein Datenabgleich gemacht, jeder LKW der mehr wie fünf Sitzplätze hat ist durch das Raster gefallen und wurde umgeschlüsselt , und da meiner 6 Sitzplätze hat wurde er halt umgeschlüsselt.
Morgen kann ich vielleicht mehr sagen .
Aber eins ist Sicher der Staat will nur unser bestes !! Unser Geld
:!:


Ich kan ja dieses Bild mitschicken .

Dann glaube sie mir bestimmt das er nicht zu Personentransport geeignet ist
 

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Dann müsste das hier ein PKW sein.
 

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Hab mal noch ein wenig rechachiert und zwar von unserem Finanzamt wurde ein Datenabgleich gemacht, jeder LKW der mehr wie fünf Sitzplätze hat ist durch das Raster gefallen und wurde umgeschlüsselt , und da meiner 6 Sitzplätze hat wurde er halt umgeschlüsselt.
Morgen kann ich vielleicht mehr sagen .
Aber eins ist Sicher der Staat will nur unser bestes !! Unser Geld
:!:


Ich kan ja dieses Bild mitschicken .

Dann glaube sie mir bestimmt das er nicht zu Personentransport geeignet ist


Hi

Das ist so nicht richtig. Ein Sprinter Doka mit gesamt 7 Sitzplätze und Pritsche fällt nicht durch das Raster und bleibt ein LKW. Da hat das Finanzamt keinen Handlungsspielraum. Auch ein VW-Amarok ist ein Laster.

Nur bei Fahrzeugen, die importiert werden und die nicht offiziell in D verkauft werden, da hat das FA freie Hand. So ist Dein RAM beim Zoll ein LKW, weil es dafür mehr Kohle gibt und bei der Kfz-Steuer dann ein PKW, aus dem selben Grund.

Warum ist das so? Weil unseren RAMs einfach etwas fehlt, was die meisten anderen Fahrzeuge haben, die Typschlüßelnummer. Die beantragt der Hersteller und an Hand der TSN wissen die Behörden die Einstufung des Fahrzeugs. Der Handlungsspielraum der Behörden bei Vorliegen einer TSN ist nahezu Null. Fehlt diese, kann getrieben werden was der diensteifrige Beamte gerne möchte. Wechselt der Bearbeiter, so kann der NAchfolger bis zu 5 (!) Jahre rückwirkend Steuern nachfordern.

Das Messen, ob Ladefläche größer, kleiner, 2 oder doch 6 Sitzplätze, oder für einen LKW untypisch hohe Geschwindigkeit oder ähnliches steht in keinem Gesetz. das ist schlicht Auslegungssache.

Gruß Karl
 
Warum ist das so? Weil unseren RAMs einfach etwas fehlt, was die meisten anderen Fahrzeuge haben, die Typschlüßelnummer. Die beantragt der Hersteller und an Hand der TSN wissen die Behörden die Einstufung des Fahrzeugs. Der Handlungsspielraum der Behörden bei Vorliegen einer TSN ist nahezu Null.

Wenn dem wirklich so ist, dann sollte man doch etwas dagegen unternehmen können.
Ich denke wenn sich die "importeure" wie Geiger etc. da mal zusamenschliessen und eine entsprechende Eingabe bei Chrysler machen müsste sich doch da was erreichen lassen. Ist doch von Aller Vorteil. Chrysler setzt mehr ab, die Importeuere können mehr reinholen und wir die die Dinger fahren haben auch was davon.

Ich denke hier in diesem Forum sind so viele Menschen denen was daran gelegen ist, so sollten wir mal überlegen wie wir zu so einer Typenschluesselnr kommen. Wir sollten dafür einen eigenen Fred aufmachen denke ich.

Jammern nutzt nix, wir sollten handeln, eines haben wir zumindest schon mal. Wir sind nicht alleine, denn wir sind viele hier.

-Robert
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn dem wirklich so ist, dann sollte man doch etwas dagegen unternehmen können.
Ich denke wenn sich die "importeure" wie Geiger etc. da mal zusamenschliessen und eine entsprechende Eingabe bei Chrysler machen müsste sich doch da was erreichen lassen. Ist doch von Aller Vorteil. Chrysler setzt mehr ab, die Importeuere können mehr reinholen und wir die die Dinger fahren haben auch was davon.
Ich denke hier in diesem Forum sind so viele Menschen denen was daran gelegen ist, so sollten wir mal überlegen wie wir zu so einer Typenschluesselnr kommen. Wir sollten dafür einen eigenen Fred aufmachen denke ich.
Jammern nutzt nix, wir sollten handeln, eines haben wir zumindest schon mal. Wir sind nicht alleine, denn wir sind viele hier.
-Robert

ich will ja keinem die Hoffnung nehmen.............aber diese Ansätze sind relativ lächerlich, weil die FAs willkürlich machen können, was sie wollen, - und das vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.
Es helfen keine Argumente, bei Importfahrzeugen gibts halt keine Typschlüsselnummer, wie bereits erwähnt.
Es wäre Sache von Chrysler-Fiat die Rams offiziell in EU zuvertreiben, dann würde es auch zu einer LKW-Klassifizierung kommen. Aber ist nun mal nicht.
Jeder kann ja einen Einspruch ansetzen, aber die FA-Futzis haben ihre Vorgaben und da geht nix anderes.
 
Also habe eben mit dem Bearbeitertelefoniert , Ergebnis war das ich morgen um 10 Uhr vorbei kommen soll und das Fahrzeug vorführen soll
 
So war jetzt dort , naja war nicht so prickelnd , werde nun auf die Schnelle die hintere Sitzbank ausbauen und ihn umtragen lassen als LKW und muss hinter die Vorderen Sitze eine Trennwand einbauen müssen. Ins Einspruch verfahren werden ich trotzdem gehen , nach der Umschreibung !!!!
Zu zweit hatten sie mir erklärt wie toll sie nach ihrem ermässen entscheiden können .
Sogar im Gesetz soll stehen das ein LKW nur 3 Sitze haben darf??? Ich bin dann besser gefahren bevor ich ausgetickt wär und sie nach dem Austragen der Sitze mir noch ein Strich durch die Rechnung machen und auf das Argument gehen es wäre optisch ein PKW

Das lustigste Argument war ich soll direkt hinter den Sitzen eine Wandeinziehen . Hab dann mal gefragt wie ich noch jemals dahin kommen soll . Ihre Antwort war dann naja dann wenigstens bis zu den Kopfstützen. Trotzdem Blödsinn !!! Werde nun einen Drei Sitzer drauß machen und hinten mir die möglichkeit machen eine Matraze reinzulegen.
Ich glaub die sind einfach nur Schadenfroh leute eine reinzuwürgen.
 
Hi,

wie möchtest Du denn einen LKW als LKw umtragen lassen ?
-dezent paradox...

Bevor Du dir die Arbeit mit der Trennwand machst und Sitze austragen möchtest, red vorab mal mit deinem Tüv.
Ich habe diese Frage vor einigen Jahren mal bei unserem gestellt, da hieß es nur "Wir sind nicht die Handlanger vom Finanzamt und das machen wir nicht"

Also im Zweifelsfall mal einen Ersatztüv suchen.
;)


Wenn ich mich richtig an den Gesetzestext erinnere heißt es da 3 Sitze zur Personenbeförderung.
Der Fahrer ist zum führen des Fahrzeuges da, nicht zum befördern!
-Das wird von den Finanzfritzeln manchmal, unbeabsichtigt, verwechselt.
:evil:


*ironiemodus an*
Vielleicht hilft bei Dir auch das Vorfahren mit entsprechender Ladung und Anhänger.
Ich habe mir geschworen, dass ich noch eine Vorführung nur mit Hänger und der maximalen Anzahl Dixitoiletten auf der Ladefläche machen werde.
:oops:
*ironiemodus off*

Viel Glück!
 
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