Autoverkauf gewerblich,aber kein KFZ Gewerbe

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Moin,

ich hab da mal ne frage bezüglich des verkaufes eines unserer Fahrzeuge.

Ich möchte gern unsere MB E-Klasse verkaufen.

Das Fahrzeug befindet sich zurzeit noch im besitz der Firma. ( https://www.soquesto.de)
Es handelt sich dabei um eine "Textilfirma"

Ich kann und will somit keine Garantie auf das Fahrzeug geben.

Wie sieht es rechtlich dabei aus.
Kann ich das im Kaufvertrag vermerken oder ist das von vornherein nicht zulässig und wird wenn es hart auf hart kommt eh für ungültig erklärt.
Klar,ich kann das Fahrzeug morgen am Tage für einen Tag auf mich Privat ummelden.
Damit wäre dann aber die möglichkeit die MwSt auszuweisen erledigt.
Und ehrlich gesagt habe ich was besseres zu tun als auf dem Amt zu hocken.
Aber wenn es nicht anders geht....

Gruß Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kannst Du wohl nicht ausschliessen, die Garantie. Aber einen Tod musst Du eben sterben. Ohne Mwst. Ausweis oder mit Garantie.
:|
 
Du musst auch keine Garantie geben. Jedoch Gewährleistung. Da kommst Du nicht drum herum (oder eben von Privat ohne Mwst) Es sei denn Du findest jemanden der den Ausschluß akzeptiert. Das kann jedoch in der Tat auch wieder rückgängig gemacht werden
 
Hallo Overdrive,

Nein, dies ist nicht zulässig, und wenn du es verschweigst,oder ihr es untereinander ausmacht, kann es sogar im nachhinein
umgeändert werden, im Schadensfall zb. Da gibt es etliche Urteile drüber.

Kennst du zb den ADAC Kaufvertrag ?
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_Untern_Privat_33301.pdf.

Da bleibt nur auf Privat ummelden, um Ärger aus dem Weg zu gehen,
macht aber auch event den Käufer Argwöhnisch, weil er genau das an nimmt , was du
umgehen möchtest.

;-)
 
Dann werd ich mir morgen mal ein Butterbrot einpacken und zum Amt dackeln...
 
Entscheidend ist nicht auf wen es zugelassen wurde sondern wem es gehört, das können verschiedene Menschen oder Firmen sein. Du kannst das Fahrzeug deiner Firma abkaufen und anschließend weiterverkaufen,
 
Entscheidend ist nicht auf wen es zugelassen wurde sondern wem es gehört, das können verschiedene Menschen oder Firmen sein. Du kannst das Fahrzeug deiner Firma abkaufen und anschließend weiterverkaufen,

Naja,aber wie soll ich DAS beweisen/dokumentieren.
 
Entscheidend ist nicht auf wen es zugelassen wurde sondern wem es gehört, das können verschiedene Menschen oder Firmen sein. Du kannst das Fahrzeug deiner Firma abkaufen und anschließend weiterverkaufen,

Ja, was aber immer aufs selbe hinaus kommt, wenn es vorm Richter geht, warum auch immer, wird in der Regel, dass Wohlwollen des Richterspruchs dem Käufer zu gute kommen.
 
Naja,aber wie soll ich DAS beweisen/dokumentieren.

Fahrzeug mittels Kaufvertrag deiner Firma abkaufen zu einem normale aber sicherlich guten Preis, danach abmelden und schon kannst du ihn als privat weiterverkaufen, das du beim Verkauf den Brief abgibst in dem die Firma steht und im Kaufvertrag eindeutig dich als Privatbesitzer ausweist reich vollkommen. Arglistig täuschen willst du doch nicht und nur das wäre nicht sittenhaft, alles andere völlig legitim.
 
Moin,

ich hab da mal ne frage bezüglich des verkaufes eines unserer Fahrzeuge.

Ich möchte gern unsere MB E-Klasse verkaufen.
https://suchen.mobile.de/auto-inser...68230-a1MBsj2UsY6EhVbvvoOO-mycas46-2_c01_4201

Das Fahrzeug befindet sich zurzeit noch im besitz der Firma. ( https://www.soquesto.de)
Es handelt sich dabei um eine "Textilfirma"

Ich kann und will somit keine Garantie auf das Fahrzeug geben.

Wie sieht es rechtlich dabei aus.
Kann ich das im Kaufvertrag vermerken oder ist das von vornherein nicht zulässig und wird wenn es hart auf hart kommt eh für ungültig erklärt.
Klar,ich kann das Fahrzeug morgen am Tage für einen Tag auf mich Privat ummelden.
Damit wäre dann aber die möglichkeit die MwSt auszuweisen erledigt.
Und ehrlich gesagt habe ich was besseres zu tun als auf dem Amt zu hocken.
Aber wenn es nicht anders geht....

Gruß Sebastian

Verkaufe das Fzg doch einfach an einen Gewerbetreibenden, oder in den Export.

So kannst Du die angesprochenen Themen für Dich ausschliessen.

Gruss

Arne
 
Gewerbetreibende können doch untereinander die Gewährleistung wirksam ausschliessen.
Von daher würde ich das Fahrzeug an Gewerbetreibende unter Ausschluß der Gewährleistung, aber mit MwSt Ausweis verkaufen. Sollte das Fahrzeug an Privat verkauft werden ist die MwSt eh egal, dann setzt du als Verkäufer deine Frau ein und machst mit ihr einen Kaufvertrag von Fa an sie und am Besten auch noch einen nachvollziehbaren Geldfluß von ihrem Privatkonto auf dein Firmenkonto.
Wichtig ist auch hier dann ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß zwischen deiner Frau und dem Käufer.
Ist rechtlich sauber, und nebenbei kann man den Kaufpreis an deine Frau auch noch an den Buchwert anpassen :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mmmh,die variante Abmelden und ich kaufe ihn per Kaufvertrag,melde ihn aber nicht an,würde somit einen Haltereintrag sparen und wäre logisch.
Aber dann müssten sich eventuelle Interessenten immer ne rote Nr zur Probefahrt mitbringen.
Ist auch doof.

Naja,egal ich werde ihn morgen durch ummelden "Privatisieren"

Täuschen möchte ich sicherlich niemanden,aber bei einem 10 Jahre alten Auto mit 279tkm,wäre die übernahme der Gewährleistung wohl ziemlich unklug...

Der link funktionierte...
Hab ihn aber nun gelöscht.



Gruß Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Reicht es dann für den Hubschrauber, wenn die E-Klasse weg ist?

Das Projekt wird sich noch ein "wenig" verschieben

Der ausgewählte Jetri entsprach dann doch nicht so meinen Vorstellungen... :cry:

Mmmh,die variante Abmelden und ich kaufe ihn per Kaufvertrag,melde ihn aber nicht an,würde somit einen Haltereintrag sparen und wäre logisch.
Aber dann müssten sich eventuelle Interessenten immer ne rote Nr zur Probefahrt mitbringen.
Ist auch doof.

Naja,egal ich werde ihn morgen durch ummelden "Privatisieren"

Täuschen möchte ich sicherlich niemanden,aber bei einem 10 Jahre alten Auto mit 279tkm,wäre die übernahme der Gewährleistung wohl ziemlich unklug...

Der link funktionierte...
Hab ihn aber nun gelöscht.



Gruß Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gewerbetreibende können doch untereinander die Gewährleistung wirksam ausschliessen.
Von daher würde ich das Fahrzeug an Gewerbetreibende unter Ausschluß der Gewährleistung, aber mit MwSt Ausweis verkaufen. Sollte das Fahrzeug an Privat verkauft werden ist die MwSt eh egal, dann setzt du als Verkäufer deine Frau ein und machst mit ihr einen Kaufvertrag von Fa an sie und am Besten auch noch einen nachvollziehbaren Geldfluß von ihrem Privatkonto auf dein Firmenkonto.
Wichtig ist auch hier dann ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß zwischen deiner Frau und dem Käufer.
Ist rechtlich sauber, und nebenbei kann man den Kaufpreis an deine Frau auch noch an den Buchwert anpassen :mrgreen:

[-X
 
Naja,egal ich werde ihn morgen durch ummelden "Privatisieren"

Moin,

die Arbeit kannst du dir komplett sparen. Als Gewerbetreibender ist man in manchen Fällen einfach der A...
Wenn das Auto wirklich privat sein muß, wirst du in mind. 1/2 Jahr auf dich zu gelassen haben. Unterschreitest du diese Frist, wirft man Dir eine Gewinnerzielungsabsicht vor und du als Privatmann bist dann??? Richtig - Gewerbetreibender
Als Gewerbetreibender mußt du ja schon aufpassen, wenn Du was aufm Flohmarkt verkaufst oder bei ebay. Ruckzuck sieht man das als gewerblich an und du darfst es versteuern.

Hier geht es nicht um Steuern sondern um die Gewährleistung. Bei einem Verkauf an Privat kannst du diese auf 1 Jahr reduzieren. Schließt du sie ganz aus, ist sie automatisch 2 Jahre.
Und so wird es auch sein, wenn Du versuchst, dein Auto zu privatisieren. Wenn du einen gescheiten Kunden und einen passenden Richter erwischst, stehst du 2 Jahre in der Gewährleistung.

10 Jahre alte E-Klasse mit 280kkm ist aber doch das optimale Auto für Ützgür und Co. oder auch deutschsprachige Exporteure. Die Autos sind gesucht und erzielen auch meistens gute Preise (wie diese sich gestalten können, überlass ich Deiner Phantasie
:-D
)
Verkauf die Kiste an die, dann kannst du die Gewährleistung von Gewerbe zu Gewerbe ausschließen und alles ist fein. Und du kannst vor allem sicher sein, dass das Auto, für immer und ewig, weit genug weg sein wird.

Alles andere wäre mir persönlich zu heikel.

Gruß Tom
 
[-o< mein reden,
wenn es zum Richter geht, warum auch immer, auch wenn du nicht in böser Absicht handelst,
wirst du nur Ärger bekommen .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verkauf Firmenautos etwas unter Schwackeliste mit der Bemerkung im Kaufvertrag das die Karre runtergerockt ist an einen Bekannten, der verkauft das dann für den richtigen Wert weiter, so haste schönes dunkelgraues Geld und bei ner Steuerprüfung können sie nix machen.
;)
 
Moin,

die Arbeit kannst du dir komplett sparen. Als Gewerbetreibender ist man in manchen Fällen einfach der A...
Wenn das Auto wirklich privat sein muß, wirst du in mind. 1/2 Jahr auf dich zu gelassen haben. Unterschreitest du diese Frist, wirft man Dir eine Gewinnerzielungsabsicht vor und du als Privatmann bist dann??? Richtig - Gewerbetreibender
Als Gewerbetreibender mußt du ja schon aufpassen, wenn Du was aufm Flohmarkt verkaufst oder bei ebay. Ruckzuck sieht man das als gewerblich an und du darfst es versteuern.

Hier geht es nicht um Steuern sondern um die Gewährleistung. Bei einem Verkauf an Privat kannst du diese auf 1 Jahr reduzieren. Schließt du sie ganz aus, ist sie automatisch 2 Jahre.
Und so wird es auch sein, wenn Du versuchst, dein Auto zu privatisieren. Wenn du einen gescheiten Kunden und einen passenden Richter erwischst, stehst du 2 Jahre in der Gewährleistung.

10 Jahre alte E-Klasse mit 280kkm ist aber doch das optimale Auto für Ützgür und Co. oder auch deutschsprachige Exporteure. Die Autos sind gesucht und erzielen auch meistens gute Preise (wie diese sich gestalten können, überlass ich Deiner Phantasie
:-D
)
Verkauf die Kiste an die, dann kannst du die Gewährleistung von Gewerbe zu Gewerbe ausschließen und alles ist fein. Und du kannst vor allem sicher sein, dass das Auto, für immer und ewig, weit genug weg sein wird.

Alles andere wäre mir persönlich zu heikel.

Gruß Tom

Naja streng genommen habe ICH mit der Firma nix zu tun.

Ist die Firma meiner Frau.

Ich bin da nichtmal angestellt...
 
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