Umschreibung zu N1G BE

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Moin,
nun muss ich auch mal
;)
Folgende Frage:
Fälligkeit der KFZ Steuer ist 12/2018 gewesen.
Bekomme in 04/2019 Bescheid über die geänderte Steuerberechnung. Vorher 185,00 EUR jetzt 344,00 EUR. Differenz 199,00 EUR
Lasse das Fahrzeug dann im April erfolgreich umschlüsseln.
Abgebucht wurde natürlich der hohe Betrag, wovon mir jetzt statt 199,00 nur 54,00 EUR rückerstattet werden.
D. h. Bis zum Tag der Umschlüsselung wird der hohe Betrag zu Grunde gelegt.
Ist das so richtig? Weil, hätte ich bereits im Dezember gewusst, das sie das geändert haben, hätte ich ja auch schon im Dezember umgeschlüsselt.

Wie seht ihr das?
 
Ja. Wenn du mehr haben wollen geht das bei denen Rückwirkend, wenn die was zurückgeben sollen natürlich nicht! Ist normal. So ist unser Staat. :redhotevil:
 
dasselbe hatte ich vor einigen Jahren mit der damals möglichen Kombinationsfahrzeug über 2,5t Steuerklasse
das FA hat mir 1,5 Jahre rückwirkend die höhere Steuer aufgedrückt und damals ging es nicht um 199€ mehr
sondern um fast 1000E pro Jahr
keine Chance dagegen anzugehen
:evil:
 
Guten Morgen allesamt
Kann man das Fahrzeug auch umschlüsseln lassen wenn er schon zugelassen ist?
Da ich noch keinen Ram habe,aber aif jeden fall einer kommt,möchte ich das schonmal geklärt haben.
Muss das fahrzeug dazu auch zum Tüv oder reichen die Papiere dafür?
Weil,dann könnte ich mit den Papieren zum Tüv,danach direkt Anmelden und dann den Bock abholen
:)


Lg Karl
 
Guten Morgen allesamt
Kann man das Fahrzeug auch umschlüsseln lassen wenn er schon zugelassen ist?
Da ich noch keinen Ram habe,aber aif jeden fall einer kommt,möchte ich das schonmal geklärt haben.
Muss das fahrzeug dazu auch zum Tüv oder reichen die Papiere dafür?
Weil,dann könnte ich mit den Papieren zum Tüv,danach direkt Anmelden und dann den Bock abholen
:)


Lg Karl

Bei mir wollte der TÜV Mensch den Pickup & die Papiere zum Abgleich der VIN sehen.
Also hinfahren.
 
Guten Morgen allesamt
Kann man das Fahrzeug auch umschlüsseln lassen wenn er schon zugelassen ist?
Da ich noch keinen Ram habe,aber aif jeden fall einer kommt,möchte ich das schonmal geklärt haben.
Muss das fahrzeug dazu auch zum Tüv oder reichen die Papiere dafür?
Weil,dann könnte ich mit den Papieren zum Tüv,danach direkt Anmelden und dann den Bock abholen
:)


Lg Karl

Alle deine Fragen sind ausführlich hier im Thread mehrfach behandelt und beantwortet worden.
Zu faul um alles zu lesen? :redhotevil:
 
Mal kurz ne Frage, an die, die schon beim TÜV vorstellig waren und umgeschlüsselt haben?
Guckt der Prüfer sich auch den Wagen an.....von wegen nicht erlaubter Dinge am Fahrzeug...oder bleibt er
beim Thema? :mrgreen:
 
Mal kurz ne Frage, an die, die schon beim TÜV vorstellig waren und umgeschlüsselt haben?
Guckt der Prüfer sich auch den Wagen an.....von wegen nicht erlaubter Dinge am Fahrzeug...oder bleibt er
beim Thema? :mrgreen:

Hier blieb er beim Thema und schaute sich nur den Kilometerstand an :mrgreen:
 
Mal kurz ne Frage, an die, die schon beim TÜV vorstellig waren und umgeschlüsselt haben?
Guckt der Prüfer sich auch den Wagen an.....von wegen nicht erlaubter Dinge am Fahrzeug...oder bleibt er
beim Thema? :mrgreen:

Er bleibt beim Thema, nur Überprüfung Papiere und VIN am Auddowagn.
 
Alle deine Fragen sind ausführlich hier im Thread mehrfach behandelt und beantwortet worden.
Zu faul um alles zu lesen? :redhotevil:

Vielen Dank an dich,für deine ausführliche Hilfe.
Denke mal in jedem Forum gibt es so eine Meckerziege
;)


Leider haben nicht alle Zeit sich 50 Seiten Durchzulesen,da ist erneutes Fragen denke ich mal Schneller.
Jedenfalls hat mein Objekt der Begierde schon die N1 zulassung.
Jetzt mal schauen was die Probefahrt so verspricht
Lg an euch
 
In jedem Forum gibt es Leute, denen man alles vorkauen soll, obwohl die Gebetsmühlen seit Jahren das gleiche Lied singen.....
 
Bei mir blieb er auch beim Thema, mußte halt nur die Abdeckung runternehmen und er hat Bilder gemacht.
 
Vielen Dank an dich,für deine ausführliche Hilfe.
Denke mal in jedem Forum gibt es so eine Meckerziege
;)


Leider haben nicht alle Zeit sich 50 Seiten Durchzulesen,da ist erneutes Fragen denke ich mal Schneller.
...

Ist registriert ... :roll:
 
Heute vom dicken den steuer Bescheid bekommen.
Trotz Auflastung wegen AHK auf 3,0t und umschlüsselung auf N1GBE den Steuerbescheid für Lastkraftwagen bekommen.
Da stimmt doch was nicht.

Was meint ihr? Einspruch einlegen?

Greet
 

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Ähm ... warum Einspruch?????
Das ist doch genau das, was du möchtest ... Besteuerung als LKW, nicht als PKW ...

Deshalb veranstaltet hier regelmäßig jemand einen heiden Tanze, weil sein/ihr TÜV/Dekra/GTÜ/etc nicht umschlüsseln will o.Ä.
Bei dir sieht alles passend aus.
3,5t zGG ergeben 210€/Jahr Steuern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wurde alles schon gesagt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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