Umschreibung zu N1G BE

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Ich hatte nach einem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter meines Zollamtes die Eintragung in Feld 22 vornehmen lassen, da es im Umland kein TÜV in J,4 eintragen kann bzw. darf. Laut des Sachbearbeiters geht es auch so.
Anfang August kam dann der Steuerbescheid: 419€ - das hatte ich aber irgendwie erwartet.
:-D

Also Einspruch eingelegt. Gestern kam erneut Post vom Zoll ins Haus geflattert: neue Steuerfestsetzung - 185€ \:D/
 
Die Felder J und 4 werden vom Computer ausgewertet.
Feld 22 nur manuell von einem Sachbearbeiter. Und der KANN, muss aber nicht das ganze dann nach Gewicht besteuern.
 
Das weiß ich selbst auch. Wie gesagt schlüsselt hier niemand mehr J,4 um und die Zeit deshalb 2 Stunden woanders hinzugurken habe ich einfach nicht. Habe das mit dem Sachbearbeiter explizit erwähnt, daher kann niemand anderes davon ausgehen dass es auch bei ihm funktioniert wenn er es einfach in Feld 22 eintragen lässt.
 
Die Felder J und 4 werden vom Computer ausgewertet.
Feld 22 nur manuell von einem Sachbearbeiter. Und der KANN, muss aber nicht das ganze dann nach Gewicht besteuern.


Dann geht der Computer bei unserem Zollamt aber auch erst mal auf Dummfang.
Ich hatte schon immer N1G BE eingetragen.
Trotzdem erst mal PKW-Steuer.
Nach Einspruch dann ohne Diskussion 210,-.

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat sich eigentlich schon jemand mit der Thematik auseinandergesetzt, für diese riesen Verarsche bezüglich der frechen PKW-Besteuerung statt der richtigen LKW-Besteuerung im Nachgang die Differenz der letzten Jahre zurückzufordern?
So wie das Finanzamt es machen würde, bis zu 5 Jahre rückwirkend und mit 6% Zinsen!?
:evil:
:evil:
:evil:
 
Hat sich eigentlich schon jemand mit der Thematik auseinandergesetzt, für diese riesen Verarsche bezüglich der frechen PKW-Besteuerung statt der richtigen LKW-Besteuerung im Nachgang die Differenz der letzten Jahre zurückzufordern?
So wie das Finanzamt es machen würde, bis zu 5 Jahre rückwirkend und mit 6% Zinsen!?
:evil:
:evil:
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Vergiss es!

Mit dem längst erloschenen Verein "ProAllrad" gab's damals schon Vorstösse in diese Richtung.
Gefühlsmässig gesehen gebe ich Dir allerdings recht, man sollte denen auch mal kräftig in den Hintern treten.
 
Hat sich eigentlich schon jemand mit der Thematik auseinandergesetzt, für diese riesen Verarsche bezüglich der frechen PKW-Besteuerung statt der richtigen LKW-Besteuerung im Nachgang die Differenz der letzten Jahre zurückzufordern?
So wie das Finanzamt es machen würde, bis zu 5 Jahre rückwirkend und mit 6% Zinsen!?
:evil:
:evil:
:evil:

ich glaube die zinsen wurden angepasst... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Ihr habt wohl alle nix zurück bekommen????

Ich kann nicht klagen.
**duckundschnellweg**







Joke. Ich hab auch nix bekommen

write by blueskyofheaven
 
Moin,

ich habe gestern Post vom Zoll bekommen. Neue Steuer nach Gewichtsbesteuerung 186,00€ im Jahr :-" :-" .

Allerdings nicht rückwirkend, sondern ab dem Tag der Eintragung des neuen Schlüssels in die Fahrzeugpapiere.
Ich hatte allerdings auch keinen Einspruch auf die erste Steuerfestsetzung eingelegt, vielleicht liegt es daran, ist mir aber auch wurscht.

Fazit, läuft :mrgreen:

Gruß Dirk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
DOCH,es WIRD verrechnet. So bei mir geschehen. Hatte auch Widerspruch und zwischenzeitlich die nächste noch hohe Steuer wurde abgebucht. Nach erfolgtem Widerspruch wurde dann für das laufende zum nächsten Steuerjahr verrechnet. :idea:
 
DOCH,es WIRD verrechnet. So bei mir geschehen. Hatte auch Widerspruch und zwischenzeitlich die nächste noch hohe Steuer wurde abgebucht. Nach erfolgtem Widerspruch wurde dann für das laufende zum nächsten Steuerjahr verrechnet. :idea:

Da man die Steuer ja im voraus bezahlt, wird der zu viel bezahlte Betrag erstattet, aber nicht rückwirkend.
 
Heute Post vom Zoll bekommen.
Die wollen €584 von mir haben.
Werde morgen mal zu TÜV/Dekra/GTÜ marschieren und von BA auf BE umschlüsseln lassen müssen....
 
Ja,und am Besten nach erfolgter Eintragung mit dem Hinweis auf BE Widerspruch einlegen,damit es schneller geht und auch bearbeitet wird.
 
Warum man das nicht vorher macht wird mir wohl immer ein rätsel bleiben.... :roll:
 
Moin Gemeinde,

Habe gestern ne Kopie vom Brief bekommen...

Montag kann ich meine dicke Liebe endlich vom Händler abholen. \:D/

Im Brief steht schon die Bezeichnung "N1G BE"...
Also sind die Händler, in meinem Fall AEC, auch schon soweit, dass die genau wissen wie die Dinger zu schlüsseln sind....
Habe mir dann glücklicher Weise die TÜV-Rennerei gespart.

MONTAG....noch 2x schlafen... :lol: :lol: :lol:
 
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