Mit diesem Schreiben LKW Steuer

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Moin zusammen,
in unserem Steuer - Dschungel muss man nur wissen wie man das Klavier zu spielen hat,
der u.s.Text wurde mir von nem "Klavierspieler" mit erfolg aufgesetzt :mrgreen:

Betreff: Einspruch zum Steuerbescheid vom 06.10.2014 K.............


Sehr geehrte Damen und Herren,

Einspruch zum Steuerbescheid K............ vom 06.10.2014.


Bei dem Steuerbescheid mit der Steuernummer: ................

vom 06.10.2014 ist Ihnen leider ein Fehler unterlaufen und ich möchte Sie bitten dieses zu korrigieren.

Das zu besteuernde Fahrzeug ist nach EG Richtlinie 2007/46/eg in der Fahrzeugklassifizierung N1G BE eingestuft worden und damit ein Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t und entsprechend auch so zu versteuern. ( Fahrzeugschein im Anhang )

Ihr Hinweis auf den § 18 Abs.12 KraftStG ist in meinem Fall nicht anzuwenden, da mein Fahrzeug nach dem bis 2010 geltenden §2 Abs. 2a nicht als Personenkraftwagen zu besteuern gewesen wäre.

Die bei mir eingetragene und tatsächlich vorhandene Aufbauart „ BE“ ist in dieser Vorschrift ausdrücklich nicht genannt.

Mit freundlichen Grüßen


Ich wünsche Euch viel Erfolg und bitte nicht das Datum 06.10.2014 übernehmen!:mrgreen: :mrgreen:
 
Habe einen 2017er Ram gerade zugelassen. Crew Cab mit Short Bed.

Ist N1G BE geschlüsselt.

Vorgestern kam der Steuerbescheid. LKW. 210,- Euro.

Einspruch war also garnicht nötig :).

Grüsse

Stefan
 
Habe einen 2017er Ram gerade zugelassen. Crew Cab mit Short Bed.

Ist N1G BE geschlüsselt.

Vorgestern kam der Steuerbescheid. LKW. 210,- Euro.

Einspruch war also garnicht nötig :).

Grüsse

Stefan
Klappe halten und freuen. Und ja nie umziehen. :mrgreen:
 
Morsche,

bin da gerade selbst dran. Hab meinen Bescheid vom Zoll mit PKW Besteuerung erhalten (allerdings noch die 200 und 10 im Schein) Hab gerade umschlüsseln lassen und warte auf die Eintragung.

Beim Zoll habe ich Einspruch eingelegt, jetzt muss ich dort Vorfahren.
Begründung:


gemäß § 18 (12) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Vergleichsrechnung anzustellen, wenn die Feststellungen der Zulassungsbehörde hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer führen als unter Berücksichtigung des § 2 (2a) KraftStG in der am 01. Juli 2010 geltenden Fassung.

Entsprechend des § 18 (12) KraftStG fallen Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit der Klasse N(tief)1 und N(tief)1G, Aufbauart BA oder BB unter die Regelung des § 2 (2a) KraftStG (in der am 01. Juli 2010 geltenden Fassung) und sind als Personenkraftwagen zu besteuern.

Ich weise daraufhin, dass die nationalen Verschlüsselungen zur Fahrzeug- und Aufbauart weiterhin Gültigkeit besitzen und mit den in Europa geltenden Bezeichnungen austauschbar sind (z. B.: M(tief)1 austauschbar mit 01 (nationale Kennzeichnung)).


Da nutzt also auch das Schreiben des Wissenden nicht!

Bin mal gespannt, was da jetzt raus kommt.....
 
Spar dir die Arbeit mit dem Vermessen. auf BE umschlüsseln und gut ist. Einspruch und weitere Zeitraubende Aktionen sind nicht nötig.
 
DA zu BE ist der geringste AUfwand, das macht eigentlich noch jeder TÜV. Nur 10 0200 auf N1G BE macht kaum noch einer
 
Nichts neues, aber so spar ich mir nen Brief formulieren... danke

Gesendet von meinem HUAWEI MT7-L09 mit Tapatalk
 
Moin zusammen,
in unserem Steuer - Dschungel muss man nur wissen wie man das Klavier zu spielen hat,
der u.s.Text wurde mir von nem "Klavierspieler" mit erfolg aufgesetzt :mrgreen:

Betreff: Einspruch zum Steuerbescheid vom 06.10.2014 K.............


Sehr geehrte Damen und Herren,

Einspruch zum Steuerbescheid K............ vom 06.10.2014.


Bei dem Steuerbescheid mit der Steuernummer: ................

vom 06.10.2014 ist Ihnen leider ein Fehler unterlaufen und ich möchte Sie bitten dieses zu korrigieren.

Das zu besteuernde Fahrzeug ist nach EG Richtlinie 2007/46/eg in der Fahrzeugklassifizierung N1G BE eingestuft worden und damit ein Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t und entsprechend auch so zu versteuern. ( Fahrzeugschein im Anhang )

Ihr Hinweis auf den § 18 Abs.12 KraftStG ist in meinem Fall nicht anzuwenden, da mein Fahrzeug nach dem bis 2010 geltenden §2 Abs. 2a nicht als Personenkraftwagen zu besteuern gewesen wäre.

Die bei mir eingetragene und tatsächlich vorhandene Aufbauart „ BE“ ist in dieser Vorschrift ausdrücklich nicht genannt.

Mit freundlichen Grüßen


Ich wünsche Euch viel Erfolg und bitte nicht das Datum 06.10.2014 übernehmen!:mrgreen: :mrgreen:

Bei mir kam heute der Steuerbescheid mit 371€ werde gleich mal wiederspruch mit diesem Vorschreiben einreichen
:)


Danke schonmal
:!:
 
2017'er Model und Zack, gerade kommt der Bescheid [VICTORY HAND]️ 210 €. Da freut sich die Mutti[emoji183]


Dodge Ram 1500 Limited Special, 5.7 LPG Prins MY2017, black, geil[emoji16]
 
Moin,

lese hier viel von den Kfz-Steuer, mit Umschlüsselung, Einspruch und Umschreibungen zu N1

Bei mir ging es von selbst
:-D


RAM 5,7 CC Bj. 2014
Erstzulassung 14.04.2014 mit Steuerbescheid über 630,00 € / war mir klar, überall wurde der RAM ja als PKW versteuert.

Am 12.01.2016 bekam ich Schreiben vom Zoll, Steuerbescheid wird geändert lt. § 12........ich ahnte Schreckliches

Das Gedruckte nur erstmal so überflogen.........., dann kam es:

Festgesetzt wird NEU: 185,00 € ab 21.12.2015
Sie erhalten 433,00 € zurück

Was der Zoll da wie berechnet hat, interessierte mich da gerade nicht. Zahlen erfreuten mich.
Somit habe ich seit 12/2015 nur noch 185,00 € Steuer
 
Wie "von selbst" glaube ich beim Zoll eher weniger.
Wie ist Deiner denn geschlüsselt?
Vielleicht erklärt das das Handeln des Zolls.
 

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