Zulassungsstelle HP macht mir Probleme!!

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Tja..ich brauchte zur Überführung ja Kurzzeitkennzeichen...die Gibt es nicht in Kurz, und für s Mopped durfte ich hinten nicht bekommen...
Ergebniss: Langes dran, Ecken gefalltet fertig!
Da Stress ich mich nicht mit rum.

Auf meiner Z Stelle war das dann einfach: Fotos gezeigt von geknickten Schild, kurz zum Ltr...der nur: nen Ami, was für Deppen sieht man doch das danix anderes passt tztztz...jung das machen wir hier schick!
Zack nen klein kraftrad schild für hinten, vorne hab ich nicht disskutiert, ist das normale dran !

(Ist auch nix eingetragen)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...jung das machen wir hier schick!
Zack nen klein kraftrad schild für hinten, vorne hab ich nicht disskutiert, ist das normale dran !
...

So hatte ich das auch geplant.
Der Landkreis hat schon drei Buchstaben, also wäre als normales Kennzeichen nur XXX-X X in Frage gekommen, aber die gibt's nicht zu reservieren, ansonsten halt ein Kleines vom Leichtkraftrad.
Also hab ich HOL-R 1500 reserviert und zwei kleine und ein normales Kennzeichen vorab bestellt.

Da wollte der Amtsleiter aber ums verrecken nicht ran "dürfen wir nicht mehr ... blafasel ...".
Allerdings hat er dann seine Liste der begehrten Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl rausgeholt und da war sogar die perfekte Nummer dabei mit Initiale und der 8 für die Züllindas.

Alles in allem zwar nicht mein anfängliches Wunschergebnis, aber eine mindestens genauso gute Alternative und das Ganze ohne Zickereien.
 
Lkrs hat auch hier 3 Buchstaben, plus zwei weitere und 2 Zahlen...ist ja auf nem Moppedschild kein Ding ( 2 Reihen und kleine Zahlen/ Buchstaben) ....
:-D
 
Ich hatte letzte Woche unseren Neuerwerb (RAM 1500, 16 Monate alt) auf mein seit langen vorhandenes Wunschkennzeichen anmelden lassen, Maße der Kennzeichen passten natürlich nicht ...

3 Buchstaben, 2 Buchstaben und eine Zahl.

Heute habe ich die Kiste vorgestellt wegen der Kennzeichegröße.

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle waren wirklich nett und hilfsbereit, aber insgesamt der Meinung, daß KEINE zweizeiligen Kennzeichen vergeben (bzw. überhaupt vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden), solange kurze Kennzeichen verfügbar sind.

So bin ich heute leicht deprimiert mit einem vierstelligen Kennzeichen wieder abgezogen, für vorn 34cm, für hinten 32cm mit Sperrschrift. War nicht mal ein "Wunschkennzeichen", da ja gezwungenermaßen genommen ...

Und mein schönes Sechsstelliges mit den Initialen der Kinder und der "eins" ist flöten ... :redhotevil:

LG
Ralf
 
Ich hatte letzte Woche unseren Neuerwerb (RAM 1500, 16 Monate alt) auf mein seit langen vorhandenes Wunschkennzeichen anmelden lassen, Maße der Kennzeichen passten natürlich nicht ...

3 Buchstaben, 2 Buchstaben und eine Zahl.

Heute habe ich die Kiste vorgestellt wegen der Kennzeichegröße.

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle waren wirklich nett und hilfsbereit, aber insgesamt der Meinung, daß KEINE zweizeiligen Kennzeichen vergeben (bzw. überhaupt vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden), solange kurze Kennzeichen verfügbar sind.

So bin ich heute leicht deprimiert mit einem vierstelligen Kennzeichen wieder abgezogen, für vorn 34cm, für hinten 32cm mit Sperrschrift. War nicht mal ein "Wunschkennzeichen", da ja gezwungenermaßen genommen ...

Hm :roll:

Ich habe für den Landkreis schon 3 Buchstaben, dann 2 Buchstaben (Wunschgemäß) und zu guter letzt 2 Zahlen. Das ganze auf nen Kleinkraftradschild für hinten. Da sind sogar die US Anhängersteckdosen frei geblieben.
Ohne wenn und aber. Es gibt kein Gesetz was irgendwas verbietet, lediglich der Nasenfaktor und die Willkür des Amtsleiters bestimmen über "Haben oder nicht haben" ...

Schade das es bei Dir nicht geklappt hat. (Was hier immer klappt, wenn das Fzg. über ein Autohaus zugelassen wird, da machen die hier keine Mätchen, wobei ich die auch nicht hatte). Nun ja in einigen Landkreisen wird ja auch die Umschlüsselung auf BE nicht vorgenommen...
:evil:
(Auch da würde ich den Weg der Klage gehen...).

Hoffe Du hast trotzdem Spass mit dem RAM

Und mein schönes Sechsstelliges mit den Initialen der Kinder und der "eins" ist flöten ... :redhotevil:

LG
Ralf
 
Gibt es eigentlich keinen einheitlichen Gesetzestext ( meinetwegen auch Länderbezogen ), welche die Kennzeichengröße reguliert ?

Das scheint, wenn ich einige Kommentare lese, eine Good-Will-Aktion der Personen, bzw. Zulassungsstellen zu sein.

Hab das Thema ja selber schon durch. Zum Glück mit Happy-End, aber die damalige Aussage " Neeee, kleine, bzw. kurze Kennzeichen gibt es nur für Oldtimer und Exoten

wird ad Absurdum geführt, wenn ich manche kurze Kennzeichen an "Allerwelts-Pkw" im Straßenverkehr sehe.

Zu den Kennzeichengrößen an den PKW`s der entsprechenden Mitarbeiter sag ich jetzt mal nix....
 
Gibt es eigentlich keinen einheitlichen Gesetzestext ( meinetwegen auch Länderbezogen ), welche die Kennzeichengröße reguliert ?

Es ist zwar unvorstellbar, dass es in Deutschland irgendetwas gibt, was nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist. Aber ja, diese Grauzonen gibt es.
Die nennt man dann Ermessensspielraum.

Leider passt Beamte und Ermessensspielraum überhaupt nicht zusammen. Das ist nicht nur auf der Zulassungsstell so, sondern auch beim TÜV und früher auch
bei der KFZ-Steuer.
Ich finde, solche Menschen dürften nur Schwarz und Weiß-Entscheidungen ausführen dürfen. Wenn die etwas selbst entscheiden dürfen, geht das komplett in die
Hose und endet damit, dass die einmal getroffene Wahl fürs Grau, von diesen Menschen, als über dem Gesetz stehend angesehen werden.
 
Beamte und Ermessensspielraum. Ein leidiges Thema. Sollte echt abgeschafft werden. Mal ganz ehrlich, welche Möglichkeiten hat den so ein Verwaltungsbeamter schon sich mal frei zu entfalten? Der weiß doch schon am Tage Erhebung in den Beamtenstand was er in 30Jahren verdient, wo er sitzt und welche Kollegen er vor sich hat. Da muss man ein Typ für sein. Ist doch klar das bei solch einer Perspektive jegliche Kreativität und Welterfahrung auf der Strecke bleibt. Er lebt in seiner Blase, seinem Universum. Und jetzt kommt der Ermessenspielraum. Plötzlich hat er ein Instrument um seiner Phantasie und dem Bedürfnis nach Machtausübung freien lauf zu lassen. Das da nicht bürgernahes, sinnvolles oder realistisches bei rumkommt ist sehr wahrscheinlich. Mich hat der Ermessensspielraum schon 40000€ gekostet. Es mag sicher auch Ausnahmen geben, aber wenn du an den Falschen gerätst biste halt am Arsch. Vielleicht würde es ja helfen wenn Entscheidungen im Ermessenspielraum von drei Beamten getroffen werden müssten, sozusagen demokratisch abgestimmt. Keine Ahnung.
 
Ich möchte mal versuchen, ein offenbar grundsätzlich falsches Verständnis vom Ermessenspielraum aufzuklären.

Was die Kennzeichengröße betrifft, gibt es bundeweit eine einheitliche Regelung, nämlich die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministers, die auf § 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) basiert. Nach Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3 FZV) betragen die Die Maße der Kennzeichenschilder für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV zugeteilt werden.

Also kommen wir zu § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV. Nach dieser Vorschrift dürfen kleine Kennzeichen außer für LKR z.B. für land- und fortwirtschaftliche Kfz zugeteilt werden. US-Cars gehören nicht dazu.

Nun gibt es noch eine letzte Chance, für US-Cars ein verkleinertes Kennzeichen zu erhalten: Die vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt Normalgröße nicht zu. ABER: Vorrangig hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern (Nr. 4 der Anlage 4 zur FZV).

Daher steht die Frage, welche Umbaumaßnahmen verhältnismäßig sind, im Vordergrund. Die Rechtsprechnung steht auf dem Standpunkt, dass Umbaumaßnahmen, die in ihren Kosten bis zu 10% des Fahrzeugwertes ausmachen, zumutbar sind.

D.h.: Betragen die Kosten des Umbaus (damit Normalgröße passt) mehr als 10% des Fahrzeugwertes, dürfen Zulassungsbehörden ein verleinertes Kennzeichen zuteilen; anderenfalls dürfen sie es nicht! Damit hält sich als der hier so "verfluchte" Ermessensspielraum in Grenzen...

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen deutlich gemacht zu haben, dass eine sachliche Ebene durchaus Aufklärung herbeiführt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"die in ihren Kosten bis zu 10% des Fahrzeugwertes ausmachen"

Guter Trick, dann stelle ich einen gefakten Kaufvertrag der einen Kaufpreis von 1000€ ausweist aus , somit wären alle Umbaumaßnahmen höher als 100€ abzulehnen.

Eben Ermessensspielraum.
 
"die in ihren Kosten bis zu 10% des Fahrzeugwertes ausmachen"

Guter Trick, dann stelle ich einen gefakten Kaufvertrag der einen Kaufpreis von 1000€ ausweist aus , somit wären alle Umbaumaßnahmen höher als 100€ abzulehnen.

Eben Ermessensspielraum.

Wird aber wie bei der Steuer sein, Neupreis wird zählen und Googlen können die auch.
 
Nun stelle, Irrer Ivan, die Argumentation doch nicht ad absurdum dar. Der Wert des Fahrzeugs bemisst nach objektiven Kriterien, nicht nach dem Kaufpreis. So kann (und wird) die Zulassungsbehörde den Marktwert anhand von DAT-Schwackelisten ermitteln und zugrundelegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun stelle, Irrer Ivan, die Argumentation doch nicht ad absurdum dar. Der Wert des Fahrzeugs bemisst nach objektiven Kriterien, nicht nach dem Kaufpreis. So kann (und wird) die Zulassungsbehörde den Marktwert anhand von DAT-Schwackelisten ermitteln und zugrundelegen.


Ist der RAM denn mittlerweile gelistet?
 
Offiziell sind dort nur EU-homologisierte Fahrzeuge gelistet, man verfügt dort aber über Richtwerte auch von Importfahrzeugen. Bei Neuwagen orientieren sich die Straßenverkehrsbehörden ansonsten nach den Angaben der Importeure wie z.B. AEC. Bei Gebrauchtwagen orientiert man sich nach den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung bzw. man nimmt Analogieschlüsse (Vergleich mit EU-Autos und deren linearen Wertverlust). Schließlich schaut man bei mobile etc. und den dort eruierten Durchschnittspreis. Im Ergebnis wird dann häufig das Mittel der verschiedenen Methoden genommen.
 
Jo, das mit den "verhältnismäßigen Umbaumaßnahmen" kenn ich.

Hab ja noch nen W200, an dem die hintere Stoßstange einen ähnlichen Aufbau hat wie mein 12er Räm. Nummernschild sitzt also in der Vertiefung der Stoßstange incl. vergleichbarer Beleuchtung.

Ein kleines Nummernschild wurde mir damals verweigert, weil es unter einem bestimmten Winkel nicht vollständig zu lesen wäre. :roll:

Also hab ich ne Stahlplatte unter die Stoßstange geschweißt, darüber eine universal Nummernschildbeleuchtung befestigt und das Kennzeichen angebracht. Sieht natürlich Kagge aus.

Die Aktion wäre mir beim 12er Räm niemals in den Sinn gekommen.....
 
"die in ihren Kosten bis zu 10% des Fahrzeugwertes ausmachen"

... somit wären alle Umbaumaßnahmen höher als 100€ abzulehnen.

Eben Ermessensspielraum.

Und ich habe mein oben erwähntes, seit langem gefahrenes Wunschkennzeichen eingebüßt, weil eben noch 4stellige Kennzeichen frei waren und somit Kosten von "nur" 30,-€ entstanden sind ...

soweit konnte ich den Anschaffungspreis beim besten Willen nicht runterrechnen ...

:redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:

LG
Ralf
 
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