Fahren mit Anhänger

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Tigger

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Hallo zusammen

da mich die Suche grad nicht so richtig glücklich macht muss ich mal nachfragen.
(zumindest für den nächsten Urlaub weil nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub). :lol:

Ich werde aus manch einem Gesetzestext nicht so ganz schlau.

Mein dicker ist mit der N1GBE zugelassen also als Pickup "LKW" mit 3500kg max. Gesamtgewicht
Mein Anhänger wurde von 850kg auf 750kg abgelastet damit ich den überhaupt ziehen darf.
Der Anhänger besitzt eine Auflaufbremse, Dämpfer etc. und hat eine 100km/h Zulassung.

Jetzt sind für mich zwei dinge nicht ganz klar.

Überholverbot

Ich meine gelesen zu haben sobald ich über 3500kg Gesamtmasse komme, was ich ja mit Hänger komme (4250kg).
Darf ich bei LKW Überholverbot ohne Zusatz wie z.B. ab 7,5t nicht überholen.
Richtig oder falsch??

Tempo 100km/h

Darf ich mit meinem Hänger jetzt auf der AB 100km/h fahren oder nicht.
Ein bekannter meinte nein weil LKW mit Hänger nur 80km/h dürfen.
Laut der Broschüre vom Tüv steht da nur das das Gewicht des Zugwagens nicht über 3500kg liegen darf.
bzw. es ist auch von Transportern oder Mini LKW die Rede.
https://www.tuev-sued.de/uploads/im...4/1.1.19-tipp-tempo100-caravan-wohnmobile.pdf
Also dann dürfte ich ja 100km/h fahren, oder verstehe ich das falsch??
 
Überholverbot

Ich meine gelesen zu haben sobald ich über 3500kg Gesamtmasse komme, was ich ja mit Hänger komme (4250kg).
Darf ich bei LKW Überholverbot ohne Zusatz wie z.B. ab 7,5t nicht überholen.
Richtig oder falsch??

Du darfst nicht überholen. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Tempo 100km/h

Darf ich mit meinem Hänger jetzt auf der AB 100km/h fahren oder nicht.
Ein bekannter meinte nein weil LKW mit Hänger nur 80km/h dürfen.
Laut der Broschüre vom Tüv steht da nur das das Gewicht des Zugwagens nicht über 3500kg liegen darf.
bzw. es ist auch von Transportern oder Mini LKW die Rede.
https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... mobile.pdf
Also dann dürfte ich ja 100km/h fahren, oder verstehe ich das falsch??

Du darfst 100km/h fahren. Im Gesetzestext werden Personenkraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t genannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
 
Es war unnötig deinen Anhänger ab zu lasten, da du ja zwischen 3000 und 3500 kg gebremst ziehen darfst....

Selbst wenn er ungebremst wäre, hättest du den nicht ablasten müssen, sondern nur darauf achten, dass er nicht schwerer als 750 kg wird... wobei ich keine ungebremsten Hänger kenne die über 750 kg Gesamtmasse haben...

Der Rest wurde schon beantwortet...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es war unnötig deinen Anhänger ab zu lasten, da du ja zwischen 3000 und 3500 kg gebremst ziehen darfst....

das kommt auf den Führerschein an.........
;)


https://www.tuev-nord.de/de/privatk...in/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es war unnötig deinen Anhänger ab zu lasten, da du ja zwischen 3000 und 3500 kg gebremst ziehen darfst....

Selbst wenn er ungebremst wäre, hättest du den nicht ablasten müssen, sondern nur darauf achten, dass er nicht schwerer als 750 kg wird... wobei ich keine ungebremsten Hänger kenne die über 750 kg Gesamtmasse haben...

Der Rest wurde schon beantwortet...


Ein Ablasten war leider nötig, da ich sonst BE oder B96 hätte machen müssen, da bei der Berechnung das theoretische Gewicht als Grundlage genommen wird. (In dem Falle wären es 850kg gewesen)
Bei einem Hänger über 750Kg gilt. Gesamtmasse Fzg + Gesamtmasse Hänger = max. 3500kg.
Ein 750kg Hänger darf aber immer gezogen werden, womit ich in Summe auf 4250kg komme.
Außerdem fährt ab und an auch mal meine Freundin mit Hänger und so war es günstiger der Hänger abzulasten als zweimal den B96 oder BE zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wohl dem, der noch nen 3er hat..... :mrgreen:

Stimmt, aber hätte nie gebraucht denn mit Transporter und 750kg Hänger hat bisher immer gereicht.
Außerdem spart man sich so auch lästige Arbeit, weil man einfach sagen kann "Ich würde ja gerne aber darf leider nicht"!
:-D
 
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