N1GBE Sonntagsfahrverbot?

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Wuppertal
Mit dem Pickup N1GBE und einem Wohnanhänger darf in D
auch am Wochenende gefahren werden.

Wie sieht das aber im Rest der EU aus, weiss das jemand oder
wo kann ich verbindlich nachlesen?

Speziell geht es um Österreich und Italien.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hmm gute Frage, das müsste ich auch wissen, hast du beim ADAC schon angefragt?

Gesendet von meinem Archos 50 Saphir mit Tapatalk
 
Rest von Europa weiß ich nicht.

Frage zur Klarstellung für mich:
Ist das jetzt endlich durch mit den Freizeitanhängern hinter Lkw bis 3,5 to?
ich bin da noch auf altem Stand, dass nur einige Bundesländer die Empfehlung umgesetzt haben.

bitte bei der kurzen Antwort für mich aber nicht die richtige Frage nach Rest-Europa vergessen.
 
dazu müßte man ja auch wieder nach ausländischen Feiertagen recherchieren........und vor allem den tag vor dem feiertag.... :shock:

da sollte innerhalb Europas alles einfacher werden, stattdessen immer mehr Wahnsinn......früher ist man losgefahren und gut war..... :?

heute aufkleber, warnwesten, Fahrverbote, alkotester etc, da mußt du erst mal ein Seminar besuchen bevor du in den Urlaub fährst......
 
dazu müßte man ja auch wieder nach ausländischen Feiertagen recherchieren........und vor allem den tag vor dem feiertag.... :shock:

da sollte innerhalb Europas alles einfacher werden, stattdessen immer mehr Wahnsinn......früher ist man losgefahren und gut war..... :?

heute aufkleber, warnwesten, Fahrverbote, alkotester etc, da mußt du erst mal ein Seminar besuchen bevor du in den Urlaub fährst......

Oder alternativ viel Bargeld dabei haben
;-)
 
kunden von mir mußten in Italien 50 euro berappen, weil sie die grüne karte nicht dabei hatten........innerhalb der eu eigentlich nicht mehr nötig....
:evil:


das Geld geht wahrscheinlich in den carabinieri-rentenfonds :mrgreen:
 


Aber gilt das nicht nur für gewerbliche Fahrten?
Also bei privaten Fahrten mit Wohnanhänger sollte das doch gar keine Rolle spielen, oder?

Das ist wie mit den Pferdetransportern auf LKW-Basis. Die darf man Sonntags auch bewegen, wenn man damit z.B. auf einem Sport-/Reitevent war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für Deutschland hat sich das erst letztes Jahr geändert. Und für gewerbliche Fahrten ist dies immer noch korrekt.
Wenn du eine bessere Übersicht oder Informationen hast, dann immer her damit.
 
Das ist mir für DE schon bewusst, seit die VWV geändert wurde.
Ich stehe seltenst vor dem Problem mit Fahrten im Ausland, aber ich schau mal ob ich was brauchbares finde.
 
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