Ram Neuling mit Fragen

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Erstmal ist ein RAM immer ein Lkw (weil: N1 xxx - wenn ich das richtig im Kopf habe).
Das GBA oder GBE entscheidet darüber, welche Steuern / Versicherung Du zahlst.
Für die StVO (oder ists die StVZO) ist es egal, welche Steuern gezahlt werden. Da zählt der Eintrag im Schein als Lkw oder als was auch immer.
 
Danke an die die sich fast die Köpfe eingeschlagen haben, für mich.
Ich wollte hier keinen Streit vom Zaun brechen, Sorry.

Hat mir schon sehr geholfen.
Ich werde dann wohl viel suchen und evtl. dazwischen blabbern, wenn ich nwas nicht verstehe oder evtl. die Richtige Frage dazu stellen, Hoffe ich :roll:

Nochmals Danke an Euch.

Gruß
Karl
 
Ach,das ist kein Streit,nur manchmal schwer zu verstehen :lol:

Mit dem Gewerblich müsste ich ihn mal fragen bzw mich schlau machen....oder einer von euch kennt sich da gut aus.

Er ist Rentner,Mietet sich einen Platz,wir Holzen seine Selbst gepflanzten Bäume von seinen Grundstücken,je nach bedarf.
Wir verkaufen sie dann und er gibt die verkaufte stückzahlen dann dem finanzamt bei seiner Steuererklärung mit an.

Also so ist es ja eigendlich auch ein privat verkauf,das hat er seit jahren schon so gemacht (40J) , immer für den Dezember frei genommen.

Oder es ist eine Rechtliche Grauzone?
 
Eindeutig gewerblich.

Okay,das ist gut zu wissen....Danköööö
:P
 
Wenn Du den RAM als PKW geschlüsselt bekommst (ein Ding der fast-unmöglichkeit) dann dürftest Du auch Sonntags mit Anhänger Tannenbäume fahren.

Andererseits darfst Du den RAM bis 4m hoch beladen, mit grünem Kennzeichen im LOF-Bereich auch noch höher.... (dann aber nur mit getrockneten Tannenbäumen, die noch grünen sind zu schwer), dann brauchts keinen Anhänger mehr.

Wann kriegst ein grünes Schild im LOF Bereich?
 
... Solltest Du in Deiner Freizeit auf dem Anhänger Backsteine und Mörtel spazieren fahren und das für Dich privat ist, haben sie Pech gehabt.

Hallo Henner,

stimmt zwar prinzipiell nach den Buchstaben des Gesetzes, aber DU bist in der Beweispflicht, wenn Du Sonntags mit Transportanhänger erwischt wirst, daß Du wirklich privat unterwegs bist und nicht eben mal für Deinen Nachbarn ein paar Raummeter Brennholz gegen kleines Geld aus dem Wald geholt hast.

Vom Baumarkt kann man Sonntags auch mit Rechnung schon mal schlecht kommen, das zieht schon mal nicht.

Ich bin zwar noch nicht lange hier im Forum, aber seit über 20 Jahren in der Transportbranche in leitender Funktion tätig, was man da fast täglich erlebt an extremen Gesetzesauslegungen, da könnte man Romane drüber schreiben ...

Quintessenz für mich persönlich in diesem konkreten Fall:

Sonntags und an Samstagen in den Sommerferien IMMER ohne Anhängsel mit einem als LKW zugelassenen Fahrzeug, ist einfach streßbefreiter.


LG
Ralf
 
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