Ram Neuling mit Fragen

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Hallo zusammen,

weiß gerade nich wo ich alles reinposten sollte, also entschuldigt bitte.
Habe da ein paar Fragen:

1. Das Voltmeter, zeigt mir beim einschalten der Zündung die Kapa der Batterie an und nach dem anlassen die Power was die Lichtmachiene bringt, oder? Engliche Bedienanleitung (Translate) hab ich da nicht so verstanden. :shock:

2. Habe einen Antitheft Radio (Foto)drin, der einiges kann, Hat der auch anschluß für Rückfahrkamera??, will den jetzt nicht extra ausbauen.
:-D


3. Hatt evtl. bzw weis jemand wo ich günstige Einstiegs/Schwellerrohre oder wie man genau sagt, für nen 2009er Quadcap beziehen kann?, dürfen auch gebrauchte sein, die zu meinem Passen, das währe dann vercromt.

4. Gibts einen günstigen Auspuffumbau oder Topf, der mehr fürs Herz macht und auch in die Deutscheland LEGAL ist, meiner hat leider eine Erkältung und kann nicht so gut Blubbern.
:(


5. Habe da was gelesen, wegen der Umstellung bei der Zulassung, bei mir steht N1, BA, Lastkraftwagen drin, diese könnte man anscheinend ändern lassen auf N1,BE,Pick-Up, bringt das was bei der Steuer, oder umgeht man da nur das songenannte Sontagsfahrverbot (Hänger)?

Denke das wars fürs erste und bedanke mich gleich für Deine/Eure Hilfestellung.

Beste Grüße Aus Bayern
Karl
 

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Ich versuch's mal:

1. Ein Voltmeter zeigt die Bordspannung an, also beim Einschalten die Spannung der Batterie (hat mit der Kapazitaet nichts zu tun) und nach dem Starten die Spannung, die die Lima liefert (was so um die 14V sein sollten).
2. Das REW sollte eine Rueckfahrkamera anzeigen koennen, hat aber mit Sicherheit keinen normalen Cinch-Anschluss. Hast Du die Kamera in der Heckklappe drin? Dann ist vielleicht nur das Kabel oder der Anschluss defekt. Oder der Schalter fuer den Rueckwaertsgang (wenn die Rueckfahrleuchten auch nicht funktionieren).
3. eBay, wuerde ich sagen.
4. Da der TUEV meist sowieso nicht weiss, was da drunter gehoert, ja, gibt es. Ich war immer der Meinung, dass mein 2010er den Originaltopf drunter hatte, bis mir irgendjemand mal sagte, dass der Sound ganz anders waere. Stand aber auch nichts drauf, was darauf hingewiesen haette. Hat beim TUEV nie jemanden gestoert. Klar, wenn beim Anlassen die Hallentore anfangen zu klappern, dann vermutlich schon. Aber das will man sowieso nicht, das mag ja am Anfang recht cool klingen, geht einem aber schnell auf den Keks.
5. Wenn Du jetzt schon Lkw-Steuer zahlst (also um die 200EUR rum), dann ist das egal. Wenn nicht, dann hilft es, dafuer zu plaedieren.
 
Hallo,

Ein Danke schon mal an Tron, das er es gewagt hatt
:-D
, hatt schon etwas geholfen.

zu 1. habe mal schnell 2 bilder angefügt, das eine (niedrig) ist mit Zündung an und das zweite, wenn er läuft, ist die Kappa so in Ordnung??

zu 2. Rückkamera habe ich noch keine, sollte in den Griff integriert werden, bei den Anschlüssen, gibt es da auch Adapter oder so? Mein Englisch ist fast gegen 0
:(


zu 3. Schwellerrohr: passen da alle die für QuadCap sind, vermutlich noch auf´s Bj achten, oder?

zu 4. Gibts beim Sound eine einfache Methode etwas mehr Brabbel raus zu kitzeln ohne Klappenauspuff oder die sogenannten soundsys? (Mitteltopf leer machen und gut is? ) Die DB sollten ja auch nicht ins unermessliche gehen, möchte ja keinen Schreihals, soll sich ja nur bischen guter anhöhren.
8)


Sorry noch mal das ich Euch so ein Loch in den BAUCH frag.
:-D


Gruß
Karl
 

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Eenner läuft sollte er mindestens mittig stehen. Eher etwas rechts vom Mittelstrich
 
5. Habe da was gelesen, wegen der Umstellung bei der Zulassung, bei mir steht N1, BA, Lastkraftwagen drin, diese könnte man anscheinend ändern lassen auf N1,BE,Pick-Up, bringt das was bei der Steuer, oder umgeht man da nur das songenannte Sontagsfahrverbot (Hänger)?


Sonntagsfahrverbot gilt seit einer Weile nur noch für gewerbliche Fahrten. Privat mit Anhänger ist kein Problem mehr.
 
Stimmt nicht ganz! Über 750 kg Anhängelast gelten andere Regeln auch bei privater Nutzung. Nur Wohnwagen, Pferdeanhänger und Sportgeräte sind davon ausgenommen. Wenn du dir einen Autotrailer anhängst inkl. PKW oder einen Umzug fährst haben sie dich an den Eiern!

Ich hab nur eine Verwarnung bekommen und musste bis 22:00 stehen bleiben ist in Nürnberg/Feucht gewesen
aber da unten ticken die Uhren eh anders. Der eine Polizist(Bayern) will 4 Spanngurte, der andere(Baden Würtemberg) dem reichen 3!

War eine tolle Erfahrung!
 
Stimmt nicht ganz! Über 750 kg Anhängelast gelten andere Regeln auch bei privater Nutzung. Nur Wohnwagen, Pferdeanhänger und Sportgeräte sind davon ausgenommen. Wenn du dir einen Autotrailer anhängst inkl. PKW oder einen Umzug fährst haben sie dich an den Eiern!

Ich hab nur eine Verwarnung bekommen und musste bis 22:00 stehen bleiben ist in Nürnberg/Feucht gewesen
aber da unten ticken die Uhren eh anders. Der eine Polizist(Bayern) will 4 Spanngurte, der andere(Baden Würtemberg) dem reichen 3!

War eine tolle Erfahrung!

Sorry Nein. Alles im privaten Bereich unterliegt keinem Sonntagsfahrverbot mehr.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/112-30-umweltschutz-sonn-und-feiertagsfahrverbot

Auszug:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und weil das noch nicht alle wissen habe ich das ausgedruckt im Auto liegen. Wenn mich einer anhält darf er gern das Gesetz lesen.

Nö. Die sollen aktuell sich die STVO von der Zentrale erklären lassen. Wozu haben die Funk oder gar Handys ? Och habe mir nur §30 STVO gemerkt. Wie auch §53 STVZO .... die wichtigsten um durch zu kommen
 
Dann lies bitte nochmal Paragraf 30 Absatz (3) 10!
Was steht da?

Ich hatte sogar meinen Anwalt und den adac befragt. Wohnwagen ja, Umzug oder Auto transportieren nein!

Eine Ausnahme hatte ich mal. Musste zur Gorm nach olzina und hab vom Veranstalter alle Unterlagen bekommen zum mitführen. Auf dem Berliner Ring standen dann die Wegelagerer und hielten mich an. Ließen mich nur aufgrund des Nachweises/ Motorsport weiterfahren.
 
Was da steht habe ich oben zitiert. Geschäftsmäßige oder Entgeltliche Beförderung. Solltest Du in Deiner Freizeit auf dem Anhänger Backsteine und Mörtel spazieren fahren und das für Dich privat ist, haben sie Pech gehabt.
 
Wenn das bei dir vor dem 19.10.2017 war, damals war es noch nicht in der STVO verankert. Wer dich seitdem abkassiert hat, wenn Du privat unterwegs wars, hatte keine Ahnung von der Neuregelung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
An karl-dk

Bemüh mal die Suche, bevor das hier durcheinander geht. Wenn Du dann fündig wirst, hängst Du dich mit den einzelnen Themen dann dort weiter dran. So bleiben die Infos auch übersichtlich zusammen.

Für Auspuff suche bitte mit dem Stichwort "Magnaflow". Da wird sogar recht aktuell ein Thread bedient

Für Lkw-Umschreibung N1GBE such bitte nach "N1GBE" oder "N1 GBE"

Für Sonntagsfahrverbot suche bitte nach Sonntagsfahrverbot.
dazu von mir am Rande: ich ziehe privat alles auch am Sonntag, was mein RAM oder Nitro auch technisch ziehen darf. Vor dem 19. Okt 2017 gab es zwar schon (2013) ein "Common Agreement" der Verkehrsminister, aber nicht alle Bundesländer hatten das dann umgesetzt. Aber der historische Kram ist für Dich heute total uninteressant.

Die Anzeige mit der Batterie zeigt die aktuell anliegende Spannung (Volt) an. Jedoch in Deinem Fall nicht mit Zahlen, sondern einfach nur gut-wenig-zuviel.
Motor läuft nicht: weniger Spannung, weil nur Batterie.
Motor läuft: Lichtmaschine unterstützt. Es kommt etwas mehr Spannung an.

Zum Anschluss einer Rückfahrkamera an das REW bin ich nicht aussagefähig. Eventuell mal in der Suche "Kamera REW" eingeben. Gibt vielleicht sogar ein Ergebnis.

Kleinigkeit am Rande, weil es immer wieder zum Schmunzeln führt: Der Aufbau heißt Viererkabine, also QuadCab. Die QuadCap mit p wäre eine Vierer-Mütze
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man kann dem ganzen Ärger doch entgehen wenn man den Ram auf N1 (G) BE umschlüsselt oder?
Dann steht ja nicht mehr LKW offener Kasten drin,sondern Pickup

Sorry, wenn ich mich wiederhole aber Pickup ist nur die Aufbauart. Es ist und bleibt ein LKW ein LKW ein LKW.
 
:x-mas: hmm okay.
Das würde jetzt für mich gesehen,wenn ich im Dezember,an einem Sonntag für meinen Onkel Tannenbäume transportiere,die er verkauft,darf ich dann eigendlich garnicht mit anhänger fahren?

Die einen sagen,kein problem,die anderen sagen wohl.....ich blicke da überhaupt nicht durch

Soooorry :oops:
 
Wenn es gewerblich ist NEIN. Wenn es privat ist dann JA

Dein Onkel verkauft Tannenbäume gewerblich und du fährst für ihn dann Nein weil gewerblich.

Wird auch sehr schwer der Polizei zu vermitteln dass 200 Tannenbäume auf dem Anhänger privat sind
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du den RAM als PKW geschlüsselt bekommst (ein Ding der fast-unmöglichkeit) dann dürftest Du auch Sonntags mit Anhänger Tannenbäume fahren.

Andererseits darfst Du den RAM bis 4m hoch beladen, mit grünem Kennzeichen im LOF-Bereich auch noch höher.... (dann aber nur mit getrockneten Tannenbäumen, die noch grünen sind zu schwer), dann brauchts keinen Anhänger mehr.
 
Wenn Du den RAM als PKW geschlüsselt bekommst (ein Ding der fast-unmöglichkeit) dann dürftest Du auch Sonntags mit Anhänger Tannenbäume fahren.

Andererseits darfst Du den RAM bis 4m hoch beladen, mit grünem Kennzeichen im LOF-Bereich auch noch höher.... (dann aber nur mit getrockneten Tannenbäumen, die noch grünen sind zu schwer), dann brauchts keinen Anhänger mehr.


oder fahr einfach Samstags
:)
aber nicht in den Sommerferien aber da ist ja nix mit Tannenbäumen.
 

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