Heckklappenverkleidung

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Hi, weiss vielleicht jemand, wie die Innenverkleidung der Heckklappe komplett zu entfernen ist? So dass natürlich nix zerstört wird. Ist das überhaupt möglich? Danke.
 

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ja kann man abbauen
einfach abschrauben
auf der Oberkante sitzen glaube ich Blindstopfen

aber hast du da überhaubt die Kunststoff-Haut drauf?
sieht aus als wäre das mit Herculiner lackiertes Blech
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das Teil ist aus Texas und wurde dort schon komplett mit Herculiner lackiert. Deswegen ja meine Frage, ob der Deckel von innen ab geht? Das sind nämlich die 6cm, die mir zur Lkw -Versteuerung fehlen.....
 
Schau mal hier im Forum nach Steuer laut N1G BE
 
Ja, das Teil ist aus Texas und wurde dort schon komplett mit Herculiner lackiert. Deswegen ja meine Frage, ob der Deckel von innen ab geht? Das sind nämlich die 6cm, die mir zur Lkw -Versteuerung fehlen.....

Du kannst nur oben die Platte wegnehmen
dahinter sitz das Schloß
der Rest ist verschweißt
 
Das hatte ich befürchtet.....
Das mit der Steuer hab ich soweit schon durch. Ich bekomne nur eine Lkw-Versteuerung,wenn meine Cab kleiner wird oder meine Pritsche länger.
Heisst entweder Pedalerie Richtung Sitz oder eben hinten raus. Die Umschlüsselung hat nix mehr zu sagen.
Grüssle
 
Schlüssel Ihn einfach auf N1GBE um. Das dauert 15 Minuten und kostet 45-80€ und du hast alle Sorgen auf einmal los.
 
Richtig [emoji818]


Rinfach umschlüsseln, dann brauchst das ding auch nicht abmachen. Und selbst wenn bekommt man. Nur den kleinen Deckel ab.




write by blueskyofheaven
 
Der Zoll hat mir schon im Vorfeld beim Widerspruch geschrieben,dass er trotz Pickup Umschlüsselung,falls dem dann so wäre, als Pkw versteuert wird, wenn die Maße nicht passen....
 
Quatsch

Beim Zoll wird ein Fall eröffnet. Bei dir lautet der Fall:
Widerspruch, weil Kunde angibt Ladefläche sei größer als Kabine.
Diese Fall zählt ab Anmeldedatum.

Eine Umschlüsselung ist ein neuer Fall und gilt ab Ummeldung bei der Zulassungsbehörde.

Richtig ist einzig die Aussage dass die Umschlüsselung rückwirkend nichts mehr bringt.
 
Also doch andere Heckklappe....

Willst Du es nicht verstehen ? Umschlüsselung auf Pickup. Da kann der Zoll nicht willkürlich entscheiden, da es deutsches Steuerrecht ist. Und N1(G)BE wird nun mal nach ZGG besteuert.
Egal wie die Abmessungen sind. Und das auch in deiner zuständigen Finanzbehörde bzw Zoll.
 
Der Zoll hat mir schon im Vorfeld beim Widerspruch geschrieben,dass er trotz Pickup Umschlüsselung,falls dem dann so wäre, als Pkw versteuert wird, wenn die Maße nicht passen....

kannst du das schreiben mal einstellen?
 
Wenn es der Alexander aus Facebook ist.... Er hat N1G BA und nicht BE. Dann brauchen wir hier nicht weiter diskutieren.
 
Guten Morgen,
weder heiss ich Alexander,noch bin ich nicht zu blöd es zu verstehen. Auch einen Facebookaccount habe ich nicht und werde ihn auch nie haben. Aber ist ja auch egal. Ich wollte ja nur wissen, ob man problemlos die Verkleidung der Heckklappe entfernen kann.....Wäre meines Erachtens der billigste und einfachste Weg, da Erstzulassung auf mich und 10/0200 .Egal. Anbei das Schreiben vom Zoll, nach Widerspruch,worin ja ausdrücklich steht,dass auch Klasse N1 und Pickups, vermessen werden müssen. Grüssle
 

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Sorry, aber dann habe ich Dich verwechselt. Mea Culpa.

Du liest es nicht richtig. N1 ist ein Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t. Und das ist dann in dem Fall mit dem Feld 4 als BA gekoppelt. BA => offene Ladefläche. Somit ist eine Vermessung fällig für die Besteuerung nach ZGG
Worauf der Zoll jedoch nicht eingeht, und das ist genau das warum Du umschlüsseln sollst auf N1(G) BE. Aufbauart Pickup. Das hat nix mit dem vom Zoll angeführten Pickups zu tun.
BE werden nicht vermessen, sondern nach ZGG versteuert. Bundesweit. Wenn es denn in die Felder J und 4 eingetragen ist. Unter Feld 22 "entspricht" gibt es wieder Diskussionen und muss nicht anerkannt werden.

Viele TÜVs wollen den aber nicht umschlüsseln auf BE. Was hast Du für ein Baujahr und aktuell eingetragenes ZGG ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Morgen Karalu,
Du hast einen merkwürdigen Fragethread erstellt ob es technisch möglich ist die Heckklappenverkleidung zu demontieren. Auf die Frage des Forums warum wollte dir das Forum nur einen einfacheren Weg ( Umschlüsselung auf N1G BE) aufzeigen. Wenn du es nicht möchtest, dann ist es natürlich deine Entscheidung. Ist ja auch dein Auto und deine Kohle.
Beschwere dich dann aber bitte nicht darüber, wenn man Dir helfen will und eine Lösung vorschlägt, die bei ALLEN anderen funktioniert hat. Meiner ist auch als LKW mit N1G BE zugelassen und versteuert obwohl mein 5,7" Bed im krassen Unmissverhältnis zur riesigen CrewCab liegt.
Die endgültige Entscheidung obliegt aber Dir. Du kannst ja auch zur Versteuetung die Heckklappe demontieren und nach erfolgtem Steuerbescheid wieder montieren, oder, oder, oder.

Viel Erfolg
 
Danke für's Feedback. Ich habe mich in keinster Weise beschwert???? Warum schon so negativ? Noch war meine Frage nicht merkwürdiger,wie viele andere Fragen. War halt eben eine Frage.
Mein Ram ist aktuell mit 3040kg eingetragen und Bj.2007.Grüssle
 
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