RAM TRX - Zulassungsprobleme

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....
:D
Sorry Leute, Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass die Zulassung von Fahrzeug XYZ auf 50 Stück begrenzt werden kann. ...

Ich weiß zumindest, dass Kleinserienhersteller ihre Fahrzeuge zu anderen Bedingungen zulassen können als es ein Großserienhersteller kann (Abgasverhalten etc.). Kommt der Kleinserienhersteller über eine gewisse Stückzahl, muss er die Bedingungen der Großserie erfüllen.

Vielleicht liegt der Fall hier ähnlich.
 
Ich weiß zumindest, dass Kleinserienhersteller ihre Fahrzeuge zu anderen Bedingungen zulassen können als es ein Großserienhersteller kann (Abgasverhalten etc.). Kommt der Kleinserienhersteller über eine gewisse Stückzahl, muss er die Bedingungen der Großserie erfüllen.

Vielleicht liegt der Fall hier ähnlich.
So wie bspw. beim Lada Niva -> Taiga -> 4x4 -> ...
 
Vielleicht liegt der Fall hier ähnlich.
Na ja, ich weiß schon was Du meinst (Kleinserien-Typgenehmigung), aber warum sollte ein stinknormaler Ram-TRX unter diese Regelungen fallen. Schon die Voraussetzungen seitens des Herstellers dafür sind im Detail wohl nicht gegeben.

Man kann am Ende vielleicht noch darüber streiten, ob der FB-Beitrag tatsächlich ein Fake ist oder vom FB-User lediglich was falsch verstanden wurde (man will ja niemanden was unterstellen), aber im Grundsatz selbst halte ich die Meldung für inhaltlich kaum greifbar.

Keine Ahnung, ob es schon mehr oder weniger als 50 TRX in Deutschland gibt, bei Fratzenbucke hat sich aber scheinbar schon jeder Zweite einen gegönnt. Blöd nur, dass die Bilder vom angeblich gekauften Fahrzeug dann oft Werbe- oder Google-Bilder aus den USA sind...
:D


Ich für meinen Teil lasse es mal so dahingestellt, mein Name ist schlicht nicht Wikigoogle, aber bei Fratzbuck-Beiträgen bin ich mittlerweilen schon sehr vorsichtig geworden, was deren Wahrheitsgehalt angeht...
;)


So wie bspw. beim Lada Niva -> Taiga -> 4x4 -> ...
Wobei von dem schon weit mehr als 50 Stück in Deutschland zugelassen wurden...
;)

Lada liefert ab 2020 nicht mehr nach Deutschland...​

Aus für den Lada 4x4 Eine Ikone tritt ab...​

Neuer Lada Niva ab 2024...​

 
Na ja, ich weiß schon was Du meinst (Kleinserien-Typgenehmigung), aber warum sollte ein stinknormaler Ram-TRX unter diese Regelungen fallen. Schon die Voraussetzungen seitens des Herstellers dafür sind im Detail wohl nicht gegeben.
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Und jeder RAM hat mW in D nicht mal eine Kleinserien Typgenehmigung sondern eine Einzelzulassung nach §21.
Ich könnte mit vorstellen, dass das Gutachten zur Erlangung der Einzelzulassung eine Beschränkung in der Anzahl beinhaltet.

Wie gesagt, kann sein, muss nicht sein.

Und da es sich bei dir und mir um persönliche Meinung handelt, können wir ja beides nebeneinander stehenlassen, auch wenn ich meine Ansicht nicht mit so viel Text untermauere.
 
Und jeder RAM hat mW in D nicht mal eine Kleinserien Typgenehmigung sondern eine Einzelzulassung nach §21.
Also ich kenne zugegebenermaßen keinen einzigen Ram, der hier mit Kleinserien-Typgenehmigung rumfahren würde. Man belese sich der detaillierten Voraussetzungen. Die Einzelabnahme nach §21 dürfte der übliche Standard sein. Die Ausnahme vom Standard ist mir jedenfalls noch nicht begegnet...
;)


Ich könnte mit vorstellen, dass das Gutachten zur Erlangung der Einzelzulassung eine Beschränkung in der Anzahl beinhaltet.
Auf Basis welcher juristischen Grundlage? Und der 51. Käufer eines TRX klagt dann? Gegen wen eigentlich, TÜV, KBA oder Händler... Der TRX bekommt die gleiche Standardabnahme nach §21, wie jeder andere Ram, Camaro, Callenger o.w.a.i... Wer sollte die Beschränkung in dem Zusammenhang also eigentlich bestimmen? Der Karl-Heinz vom Dorf-TÜV wahrscheinlich eher nicht.

Also ich bin nicht allwissend, keine Frage, aber da hege ich ernsthafte Zweifel, dass es sowas überhaupt in der Form gibt. Auch bei der Kleinserienzulassung gibt es die Beschränlung an sich ja nicht real, nur die Erleichterungen entfallen bei Überschreiten dieser Anzahl - das aber ist ein europäisches Herstellerproblem.

auch wenn ich meine Ansicht nicht mit so viel Text untermauere.
Ja sorry, muss keiner lesen - ich führe halt gern umfangreicher aus und werfe ungern einfach so Dinge in den Raum (was sich - definitiv nicht - auf Deinen Beitrag bezieht...). Wenn's jemanden nicht interessiert, muss er es ja nicht lesen. Flugmodus ist hier ja Gang und Gäbe...
^^


Und da es sich bei dir und mir um persönliche Meinung handelt, können wir ja beides nebeneinander stehenlassen
Das allerdings sehe ich genauso...
;)
:thumbup:
 
Macht doch irgendwo anders bei einem Homologationsprofi eine Tageszulassung und melde ihn an… kein Problem
 
Was spricht denn dagegen, dass die Zulassungsstelle und/oder das Landratsamt Köln (sollte das so heißen) wegen z.B. dem Poser-und/oder CO2-Problem in der Stadt, nicht eine Höchstgrenze bestimmter Fahrzeuge/Typen festgelegt hat?

Ich kenne Leute, da hat die Zulassungsstelle gesagt, dass die kein LKW in Tarnfarbe zulassen. Meine letzte Zulassungsstelle hatte mal alle US Car's angeschrieben/gezwungen. Die sollten ihre kurzen Kennzeichen abgeben kommen. Also kuriose Fälle gibs da schon.

Ob das alles rechtens ist, steht ja sicherlich auch irgendwo.
 
Ob das alles rechtens ist, steht ja sicherlich auch irgendwo.
Na ja, sagt einem aber auch schon der gesunde Menschenverstand, dass das jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Spätestens beim Verwaltungsgericht ist dann Schluss mit dem Unsinn...
:D


Klar, die können einem erstmal das Leben schwer machen (tun sie ja auch oft genug), aber eben nur im Rahmen der geltenden Gesetzeslage. Ob das Auto pinkfarben, pissgelb oder camouflage lackiert ist, geht die in etwa so viel an, wie die Farbwahl der Gardinen zu Hause. Das Gericht würde denen was husten, aber sowas von...

Bei der Kennzeichengröße würde es schon wieder spannend. Wenn bei Zulassung des Fahrzeuges keine Möglichkeit mehr für ein kleines Kennzeichen besteht, dann hat der Autobesitzer halt Pech gehabt und muss sich was einfallen lassen. Wenn Nummer XYZ aber frei ist und die Zulassung sträubt sich lediglich dagegen, ein kleines Kennzeichen auszugeben (sofern es vom TÜV dokumentiert ist), kommt's auf die Laune des Richters an, falls man sich das geben will. Aber alle Besitzer von US-Fahrzeugen anzuschreiben, damit die ihre kleinen Kennzeichen abgeben, ist Unsinn und ein Verwaltungsakt, der schon im Widerspruchsverfahren scheitern dürfte.

Ebenso eine Zahlenbegrenzung von Fahrzeug X auf Anzahl Y. Das wäre durch kein Gesetz gedeckt. Hier würde ein Eilantrag auf Einstweilige Anordnung aller Wahrscheinlichkeit nach sogar schon ausreichen, weil das Gericht mit Sicherheit bei der Zulassungsstelle von vornherein anfragt, was dieser Nonsens soll.

Man fragt sich schon, was manche Leute glauben, wie allmächtig irgendwelche Stadtbehörden sein sollen. Ja, es gibt kuriose Fälle, sicherlich, vor allem wenn sich Zulassungsstellen für allmächtig befinden. Muss man nur genug Zeit, Nerven und Kohle vorschießen, um denen kräftig vor den Koffer zu schei*en. Außer bei der Kennzeichengröße, da kommt es halt wirklich auf den Einzelfall an...
 
Bei der Kennzeichengröße würde es schon wieder spannend. Wenn bei Zulassung des Fahrzeuges keine Möglichkeit mehr für ein kleines Kennzeichen besteht, dann hat der Autobesitzer halt Pech gehabt und muss sich was einfallen lassen. Wenn Nummer XYZ aber frei ist und die Zulassung sträubt sich lediglich dagegen, ein kleines Kennzeichen auszugeben (sofern es vom TÜV dokumentiert ist), kommt's auf die Laune des Richters an, falls man sich das geben will.
2017, als ich meinen zugelassen habe, gab es eine Klausel, die besagt, dass einen von der Zulassungsstelle auferlegt werden kann, einen geeigneten, beleuchteten Platz am Fahrzeug zu schaffen, dass ein normales Kannzeichen passt, sofern der Aufwand hierfür 1500€ nicht übersteigt.
Ich denke, diese Klausel wird es bestimmt noch immer geben.

Ich stand ja auch 2 Stunden am Parkplatz, mit drei Mitarbeitern von diesen Kasperlhaufen, weil die mir kein einzeiliges, 37er Schild geben wollten. Die Chefin meinte, ich soll an die Heckklappe eine Beleuchtung bauen, und das Nummernschild dort montieren… Als ich ihr dann vorgeführt habe, das war die Heckklappe aushängen kann, und ich dies auch öfters machen werde, war das Thema erledigt.

Und ich denke ein Gericht hat sich mit so etwas noch nie auseinandergesetzt. Normal sollte man da mal was ins Rollen bringen, was es mal eine einheitliche Lösung gibt.
 
Du, keine Frage, manche Zulassungsstellen wollen sich querstellen und gerade beim Thema Kennzeichengröße schwankt das Ganze zwischen Entscheidungsfreiheit der Zulassungsstelle und Vorgabe des TÜV-Gutachtens. Tendenz Richtung Zustellungsstelle, wenn die Begründung passt.

Gab schon gerichtliche Entscheidungen dahingehend, mal zu Gunsten der einen, mal zu Gunsten der anderen Seite. In beiden Fällen waren die Begründungen aber nachvollziehbar...
 
Was spricht denn dagegen, dass die Zulassungsstelle und/oder das Landratsamt Köln (sollte das so heißen) wegen z.B. dem Poser-und/oder CO2-Problem in der Stadt, nicht eine Höchstgrenze bestimmter Fahrzeuge/Typen festgelegt hat?

Ich kenne Leute, da hat die Zulassungsstelle gesagt, dass die kein LKW in Tarnfarbe zulassen. Meine letzte Zulassungsstelle hatte mal alle US Car's angeschrieben/gezwungen. Die sollten ihre kurzen Kennzeichen abgeben kommen. Also kuriose Fälle gibs da schon.

Ob das alles rechtens ist, steht ja sicherlich auch irgendwo.
Probieren kann mans ja.
8o

Spätestens wenn Post vom Anwalt kommt, hast Du das total falsch verstanden.
;)


Aber wenn nur jeder 10 sich drauf einläßt, wars schon ein Sieg.
X/
 
Ist das Zulassungsproblem noch aktuell? Bei uns in Landshut fahren zwei TRX rum. Die haben das scheinbar irgendwie geschafft.
 
Ich denke nicht, dass es ein Zulassungsproblem gibt. Der TÜV (oder eine andere zugelassene Prüfstation) fertigt ein Gutachten nach § 13 EG-FGV (nicht, wie hier von einigen geschrieben, nach § 21 StVZO!). Die Emissionsgrenzwerte sind nach der VO (EG) 715/2007 für Nutzfahrzeuge zu bestimmen. Auch der TRX fällt darunter. Die sog. Kleinserienreglung (max. 50 St.) ist hier gar nicht anwendbar. Also: Es gibt kein Zulassungsproblem. Entweder war der Ursprungsbeitrag ein Fake oder es wurde etwas grundlegend missverstanden und es wurden falsche Schlüsse gezogen.
 
Ich denke nicht, dass es ein Zulassungsproblem gibt. Der TÜV (oder eine andere zugelassene Prüfstation) fertigt ein Gutachten nach § 13 EG-FGV (nicht, wie hier von einigen geschrieben, nach § 21 StVZO!). Die Emissionsgrenzwerte sind nach der VO (EG) 715/2007 für Nutzfahrzeuge zu bestimmen. Auch der TRX fällt darunter. Die sog. Kleinserienreglung (max. 50 St.) ist hier gar nicht anwendbar. Also: Es gibt kein Zulassungsproblem. Entweder war der Ursprungsbeitrag ein Fake oder es wurde etwas grundlegend missverstanden und es wurden falsche Schlüsse gezogen.
Chrysli, bist Du der Chrysli aus dem 300C Forum?
 
Na das freut mich aber, dort bin ich nur Bernd, sagt Dir ja vielleicht was
 
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