Nicht Eingetragene Gas-Anlage.

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
26. Apr. 2019
Beiträge
243
Reaktionspunkte
21
Ort
KA
Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir etwas behilflich sein, ich weiß nicht wie ich mich Verhalteb soll.

Ich habe im September meinen RT gegen einen SRT Inzahlung gegeben.

Beide Fahrzeuge vom gleichen Händler.
Der srt wurde auch dort Inzahlung gegeben.

Der SRT hat eine prins Gasanlage, die der Vorbesitzer aber nicht eingetragen hat.

Es gab keinerlei Papiere für die Anlage.

Ich hatte das schon vor dem Kauf gesehen und auch per Mail mitgeteilt, der Händler hat auch schriftlich mitgeteilt das er sich um die Papiere kümmert und das eigtl kein Problem ist.

Ich konnte auch durch den Händler rausfinden wer der Vorbesitzer war und hab ihn auch höflich nach den Papieren gefragt.
Durch Umzug etc..hat er sie aber verlegt. (Ich warte aktuell noch auf antwort)

Ekogas aus Leipzig konnte mir zwar ein Gutachten schicken, allerdings fehlt für die TÜV Eintragung eine gassystemprüfung? Und ich glaube auch die sämtlichen Papiere für die Einzelteile wie Tankgutachten und so!?

Diese Papiere kann ich anscheinend nicht von Ekogas bekommen. Da diese alle der Vorbesitzer bekommen hat und er sie damals nicht Eintragen lassen hat.

Meine nächstgelegene Gaswerkstatt sagte, sie könnte die Prüfung machen allerdings benötigen sie dann auch das tankgutachten etc.

Desweiteren zeigte mir die Anlage nach 500km schon einen Service an. Dieser kostete mich 130 Euro.

Da der Händler meinen rt bei der Bank abgelöst hat, ist noch ein Betrag von ca 250€ von mir an den Händler fällig.

Der Händler weiß über die ganzen Punkte Bescheid.

Ich war eigtl immer Zufrieden mit ihm, diesbezüglich bin ich aber echt Enttäuscht. Er hat es auch Anfangs etwas abgetan und meinte er hat noch nie eine Gasanlage oder Auspuffanlage eingetragen...da hab ich schon etwas blöd geschaut ..

Ich wart nun noch auf den Vorbesitzer ab.

Dann aber will ich es geklärt haben.. zurück geben will ich Ihn nicht..

Die 250 Euro will ich auch nicht bezahlen, immerhin musste ich schon 130 für den Service bezahlen.

Die Eintragung hätte ich aus meiner Tasche bezahlt, nun wird das aber vermutlich doch ziemlich teuer.

Was kann ich noch machen?
 
Eine Werkstatt, die sich mit Gasanlagen auskennt, sollte vom Hersteller der Anlage eigentlich alle Unterlagen besorgen können, die zur Eintragung notwendig sind.
 
Also der vorbesitzer findet die Sachen nicht mehr.

Also zur Werkstatt fahren und die bekommen dann alles weitere für eine Gassystemprüfung und Eintragung!?

Wie sieht das mit den Kosten aus. Ich kann die dem Händler ja nicht einfach abdrücken ich muss ihm die Chance zur "Ausbesserung?" Geben. Wobei der knapp 270km entfernt ist und ich keine Lust hab da hin zu fahren
 
Hallo
Wenn im Kaufvertrag die Gasanlage aufgeführt ist muss der
Händler die auch ordnungsmäßig eintragen lassen
mfg
dorota
 
Hallo Mario,

aus leidvoller Erfahrung zum gleichen Thema. Die Gasanlage muss auf jeden Fall eingetragen werden, weil es eine Basuartveränderung darstellt, und ansonsten Deine Betriebserlaubnis erlischt. Das stellt zunächst zwar nur eine Ordnungswidrigkeit dar, könnte im Falle eines Unfalls aber versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Deshalb besser eintragen lassen!

Du benötigst eine sogenannte R115 Einbaubescheinigung über den Einbau einer Flüssiggasanalge. In dieser Einaubescheinigung sind dann sämtliche verbaute Komponenten mit Hersteller, Typ und Genehmigungsnummer vermerkt. In Verbindung mit einem Drucktest nimmt der TÜV das ganze dann ab, und Du kannst die Gasanlage anschließend bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle eintragen lassen.

"Zitat von GrandJeeper: Eine Werkstatt, die sich mit Gasanlagen auskennt, sollte vom Hersteller der Anlage eigentlich alle Unterlagen besorgen können, die zur Eintragung notwendig sind." Das könnte problematisch werden, denn welcher Gasfachbetrieb möchte schon die Installatiion von einer anderen Firma im nachhinein als fachgerecht installiert schriftlich bescheinigen. Deshalb macht es auf jedem Fall Sinn, erst einmal die Firma anzusprechen, die die Installation seinerzeit gemacht hat, und von denen eine Einbaubescheinigung ausstellen zu lassen.

Ansonsten würde ich auch den Händler, der Dir das Fahrzeug verkauft hat, mit in die Pflicht nehmen, da er Dir ja ein zulassungsfähiges Fahrzeug mit gültiger Betriebserlasubnis verkauft hat.

Drücke Dir mal die Daumen
:thumbup:
 
Bobber61

Vielen Dank.

Ich hab nur das Gutachten. Ich denke doch das die den Rest doch irgendwo im PC haben.
Bzw. Müssen die sehen das die Anlage bei Ihnen eingebaut wurde und können eine zweitschrift erstellen.

Vorbesitzer ruft diese Woche hoffentlich nochmal dort an und versucht was zu bekommen. Wenn nicht schreib ich nochmal den Händler an.

Notfalls dann leider doch über die Rechtsschutz...

Zurück geben möchte ich ihn nicht unbedingt
 
Bobber61

Vielen Dank.

Ich hab nur das Gutachten. Ich denke doch das die den Rest doch irgendwo im PC haben.
Bzw. Müssen die sehen das die Anlage bei Ihnen eingebaut wurde und können eine zweitschrift erstellen.

Vorbesitzer ruft diese Woche hoffentlich nochmal dort an und versucht was zu bekommen. Wenn nicht schreib ich nochmal den Händler an.

Notfalls dann leider doch über die Rechtsschutz...

Zurück geben möchte ich ihn nicht unbedingt
zurückgeben wäre ja auch quatsch, wegen einer Sache die sich sicherlich regeln lässt. Mann verliebt sich ja schnell in sein Auto und möchte es ja nicht direkt wieder hergeben. Lässt sich bestimmt anders regeln?
 
Genau, vermutlich würde das dann wohl noch mehr kosten..

Vorbesitzer hat sich leider nicht mehr gemeldet.. werde nun am Wochenende dem Händler eine etwas deutlichere Ansage machen.
 
Also, hatte nochmals eine Mail geschrieben, das ich die Unterlagen Verlange oder dann zu unserem örtlichen Gas Mensch gehe und das von ihm erledigen lasse.

Ich hab natürlich keine Antwort bekommen.

Meine Frage noch: Soll ich das sofort dem Anwalt übergeben oder es in meiner Werkstatt richten lassen, in Vorkasse treten und dann das Geld zurück fordern?

Auch wurden bei der Abholung die Bremsbeläge gewechselt. Die quietschen wie sau, wenn man beweisen könnte das es nicht originale high performance Bremsbeläge sind. Kann ich das dann auch verlangen?

Also ich will aufhedenfall den Wagen nicht zurück geben, bin aber ziemlich angekotzt darüber. Deshalb wäre ich auch bereit zum Anwalt zu gehen..
 
Ich würde vorher vielleicht noch bei FB Fragen oder ne Umfrage erstellen.

Wie schon mal gesagt, geh zum
Anwalt oder lass es bleiben.
 
Ich verstehe die ganze Fragerei gar nicht....

Spätestens beim nächsten TÜV Termin wirds Problematisch.

Ohne eingetragene Gasanlage kein TÜV und theoretisch hätte das Fahrzeug gar nicht zugelassen werden können. Das ganze hat aus meiner Sicht einen faden Beigeschmack und egal was jetzt kommt, es bereitet Stress und Kosten.
 
Ich verstehe die ganze Fragerei gar nicht....

Spätestens beim nächsten TÜV Termin wirds Problematisch.

Ohne eingetragene Gasanlage kein TÜV und theoretisch hätte das Fahrzeug gar nicht zugelassen werden können. Das ganze hat aus meiner Sicht einen faden Beigeschmack und egal was jetzt kommt, es bereitet Stress und Kosten.
Klar kann das Auto zugelassen werden.
Weil bei der Zulassung prüft ja keiner ob das Fahrzeug ne Gasanlage hat oder nicht.

Mein Wagen habe ich damals auch zugelassen und dann später die Gasanlage Eintragen lassen.

Mein Händler hat mir beim Eintreffen des Wagens den Brief zugeschickt und zeitgleich ging der Wagen zum Einbau der Gasanlage.
Bei der Abholung des zugelassenen Wagens hat er mir die Papier von der Gasanlage und der Eintragung mitgegeben.
 
Da es nicht wirklich vorwärts geht in deiner Angelegenheit, würde ich mir anwaltlichen Rat holen.
Oft reicht schon ein Brief des Anwalts um Bewegung in die Sache zu bringen.

Miene Rat daher: ab zum Anwalt und sich beraten lassen. Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen.

Gruß vom linken Niederrhein

Klaus
 
Wie ist die Story ausgegangen? Ich hatte am Anfang ein ähnliches Problem. Gasanlage war eingebaut, GSP wurde vom Händler auch gemacht, aber die Papiere fehlten. Keine Ahnung, wo die verbimmelt worden sind und wie die genau hätten aussehen müssen.

Jedenfalls hat es die Tante auf dem Landratsamt gemerkt und zunächst die Zulassung meines SRT verweigert. Ich bin dann hartnäckig geblieben und die Dame hat noch am späten Freitag-Vormittag über 2h mit dem Händler und TÜVler telefoniert, der die GSP durchgeführt hatte. Als Sie sich um 12.45 Uhr ernsthafte Sorgen um Ihren pünktlichen Feierabend machte, ging dann alles ganz schnell und ich war um Punkt 13 Uhr mit gestempelten Nummernschildern raus :)

Am Ende war jede einzelne Komponente der Gasanlage im Fahrzeugschein eingetragen ... Tomasetto Ventil XY, Prins eVP Verdampfer so-und-so.
 
War beim Anwalt, gab dann einen Brief an den Händler, dieser hat dann natürlich gemeint ich kann zu ihm fahren und er macht die gsp und trägt alles ein.

Man muss dem Händler die Chance geben nachzubessern. Erst wenn er zustimmt kann man wo anders hin gehen und ihm die Rechnung schicken.

Letztendlich hab ich es gelassen.

600km Fahrweg (hin und zurück) 1 Tag Urlaub evtl. Wärs dann mit einem Tag auch nicht gelaufen.. und diese kosten kann ich nicht von ihm fordern.

War im Dezember beim Gas Mensch, aufgrund eines Fehlers. Hab dann nochmal mit ihm drüber geredet und er wollte sich nochmal mit ekogas in Verbindung setzen. Er kann evtl was machen. Den muss ich jetzt nochmal anhauen.

Tüv habe ich ohne weiteres trotzdem bekommen
 
ich habe meine Anlage in Polen in meinen Grand Voyager einbauen lassen, dort wurden mir alle Teile die verbaut worden sind aufgelistet, danach musste ich in Deutschland mein Kfz wiegen lassen, da ich ja ein neues Leergewicht von Kfz hatte, danach bin ich zur nächsten Tüv stelle gefahren und habe den spaß abnehmen lassen, lief alles ohne probleme. der Tüv gibt gerne Auskunft was er benöting um ein Kfz abzunehmen , (danach eintragen in die Kfz Papiere nicht vergessen, ist kein Muss, ich fand es immer angenehmer bei Kfz kontrollen ein dreiseitiges Dokument den Cops auszuhändigen)...
 
Oben