Er selbst sei wie alle anderen Prüfer offiziell nicht berechtigt, das N1GBE, welches eine übergeordnete EU-Norm darstellt, überhaupt einzutragen.
Na ja, zuminmdest das halte ich für Geschwätz
(also von Seiten des Prüfers, nicht von Dir...). Sogar die Dekra war noch in 2020 befugt, meinen ED-Ram von PKW (M1GAG) auf LKW (N1GBE) umzuschlüsseln. Hat ne halbe Stunde gedauert, der hat ein paar Fotos gemacht, hab was um die 120 Euronen gelöhnt, das Ganze bei der Zulassung umschreiben lassen und das wars...
Hab mal gehört, die einzigen, die das nicht dürfen, waren die Prüfer der KÜS. Ist aber auch nur nur Hörensagen... Probleme gab es wohl auch mit alten LKW-Eintragungen, weiß jetzt die Schlüsselnummer nicht mehr, aber da hat es sich ja durch die letzte Reform auch erübrigt, nach derer alle Pickups mit LKW-Zulassung automatisch nach Gewicht besteuert werden (gilt nämlich nicht für PU's mit expliziter PKW Zulassung).
Steuerrechtlich kannst du als Arzt den RAM nur bedingt als Firmenfahrzeug gelten machen, es sei denn du schraubst ein GynStuhl hinten drauf und lässt in als selbstfahrenden Behandlungsstuhl eintragen.
Ist zwar lustig, entspricht aber nur "bedingt" den Tatsachen...

Dem Finanzamt ist und war es nämlich schon immer relativ Latte, wer was als Firmenfahrzeug steuerlich berücksichtigen lässt, so lange es sich in vertretbarem Rahmen hält. Also beim Oldtimer-Maserati unseres Optikers für mehrere hunderttausend Euro, hat das Finanzamt nicht so recht mitgespielt, obgleich die Umsätze gepasst haben, ein Lambo als Firmenfahrzeug bei 5000 Talern Umsatz im Monat, da wird das Finanzamt auch Spuchten machen, einfach weil das Verhältnis nicht stimmt - aber ansonsten, ob LKW oder PKW, das ist denen relativ egal, so lange es ins Gesamtverhältnis von Umsatz und Gewinn passt...
Problem ist eher die Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug, da Ärzte nur selten umsatzsteuerliche Umsätze tätigen. Die können dann halt nur keine Vorsteuer geltend machen. Ob der Arzt aber seine 1% Regelung auf nen 1500'er Ram, nen 3500'er SuperDuty, nen AMG-Benz oder nen Tesla aufrechnet, ist denen relativ wurst. Ob mit oder ohne Gyn-Stuhl...
Versicherung war aber LKW, da LKW im Schein stand.
Muss man aber auch aufschauen, denn ne richtige LKW-Versicherung ist auch wieder was Spezielles. Die ganzen 08/15 Standardversicherer haben dann am Ende zwar auch LKW im Versicherungsschein stehen, Du hast auch ne LKW-eVB-Nummer für die Zulassung bekommen, die Versicherungsbedingungen entsprechen aber denen eines normalen PKW ohne Einschränkungen. Die meisten Versicherer haben den Ram zwar nach wie vor nicht in ihren Intenetrechnern, aber hinterlegt ist das Fahrzeug schon lange, allein aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Zulassungszahlen.
Ne richtige LKW-Versicherung kann zu ungeahnten Problemen führen, da
- nur bis SF Klasse 20 (bessere SF-Klasse für PKW kann nach 3 Jahren verfallen, je nach Versicherer)
- selten Ausschluss grober Fahrlässigkeit möglich
- selten Rabattschutz möglich
- oft bleiben Schäden durch defekte Reifen und Ladung kaskoseitig ausgeschlossen
usw...