Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

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Das versuchen hier viele bei VWs und Audis.
Die kaufen US-Heckklappen und hoffen auf kleine Kennzeichen.
Da sagt die Zulassungsstelle dann einfach: besorgen sie sich ne deutsche Heckklappe dann passt auch das Kennzeichen dran.
Zumal bei VW/Audi für US, bzw. Japan-Heckklappen bei etlichen Modellen nur Plastikeinsätze genommen werden (so wie bei Mülltonnen, um die Liter zu verkleinern)
 
Die kleinen zweizeiligen Kennzeichen sind beim RAM also grds. unzulässig, vorne sowieso (kein Sachgrund für eine Ausnahmegenehmigung) und hinten, weil die US-Steckdose keine Funktion hat (also demontiert oder zumindest verlegt werden kann.
Dann gibt also der LK Dingolfing-Landau und der LK Forchheim Oberfranken bei jeden RAM unrechtmäßig diese Kennzeichen aus? Man muss da nicht mal nachfragen. RAM = automatisch kleines, zweizeiliges Kennzeichen.

Da blickt doch keine wilde S** mehr durch....!
 
Ja genau in Köln gilt für PKW z.B. K + 2zahlen und 2 Buchstaben.

Alles darunter ist erstmal nur für Motorräder und Sonderzulassungen.
Hier in WES wurde das früher superstreng gehandhabt, auch weil es weniger Möglichkeiten gab - bei dreibuchstabigen Kreiskürzeln ist keine Gruppe IIIb (zwei Buchstaben und vier Ziffern) möglich, zusätzlich gibt es bei kürzeren Kombinationen Probleme mit Saison-, H- und E-Zulassungen.

Es wurde besser, als die Altkreiskürzel MO und DIN freigegeben wurden.

Aber auch hier wurde Schmu gemacht - als ich vor 2 1/2 Jahren wegen meines Anhängerchens mit MT-Altkreisnummer den Chef der ZS Moers was fragen wollte -er ist Altkreis- und Oldtimer-Fan-, fand ich ihn im Telefonverzeichnis als Fachkraft für die Ausstellung von Behindertenausweisen.

Später erfuhr ich von einem Anwalt in meinem Bekanntenkreis, daß der ZS-Chef degradiert wurde, weil er mit kurzen und Wunschnummern illegal gedealt hat.
Der besagte Anwalt hatte zuvor auch Streß mit ihm und seinen Leuten, weil sie ihm das offiziell reservierte WES-V8 nicht rausrücken wollten.
 
In den Großstädten wegen fehlender Nummernkombinationen ohnehin eine Katastrophe. Hier in München teilt sich die Stadt mit dem Landkreis die kurzen Kombinationen. Somit bleibt für die Stadt kaum Auswahl, jeder der eine kurze Nummer hat kann froh sein. ;-)
 
D.h. nur, wenn die Umbaukosten 10 oder mehr % des Fahrzeugwertes betragen, ist der Umbau unverhältnismäßig und die Behörde darf kleine Kennzeichengröße zuteilen. Wenn eine Zulassungsstelle gleichwohl kleinere Kennzeichengröße zuteilt, ist das rechtswidrig.
Nöö, nennt sich verwaltungsrechtlicher "Ermessensspielraum", rechtswidrig ist da gar nichts... ;)
 
Der "Ermessensspielraum" wird eindeutig überschritten, wenn kein Sachgrund für eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Und wenn wir schon juristisch argumentieren, müsste man da nicht von Auslegungsspielraum sprechen, da es um die Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals der Unverhältnismäßigkeit geht und nicht um die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsfolgen.
 
Der "Ermessensspielraum" wird eindeutig überschritten, wenn kein Sachgrund für eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Und wenn wir schon juristisch argumentieren, müsste man da nicht von Auslegungsspielraum sprechen, da es um die Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals der Unverhältnismäßigkeit geht und nicht um die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsfolgen.
Oje oje oje... Hobbyjurist...? Mein Tipp - lass es. Nicht umsonst sind die Schriftwechsel der Anwälte extrem langatmig und bleiben dennoch oft inhaltslos und unverständlich. Da wäre man dann nämlich wieder beim Thema "Auslegung"... :ROFLMAO:

Natürlich könnte man jetzt alles hochjuristisch in Gänze ausklamüsern, wenn man will, bringt hier am Ende aber niemanden weiter... Jede Art der Öffentlichen Verwaltung hat nun mal die ihr zugedachten Ermessensspielräume, mal mehr, mal weniger, mal vorteilhaft für uns, mal unvorteilhaft. Am Ende sind diese Ermessensspielräume für uns aber nur selten einseh- oder nachvollziehbar. Was in der Verwaltung München, Frankfurt oder Hamburg ein Ding der Unmöglichkeit sein kann (z.Bsp. kleines Lawi-Kennzeichen), kann in Regensburg oder Hintertupfing schon wieder gar kein Thema sein...

Mein Dicker hat der Größe nach beispielsweise eines kleines Landwirtschaftskennzeichen (wenn ich mich nicht irre), das ist umme Ecke in Regensburg wiederum ein absolutes NoGo und würde meines Wissens nie zugelassen werden. Da gibt es auch kein "Tatbestandsmerkmal" der Unverhältnismäßigkeit, unser Landkreis halt halt diesen Ermessensspielraum, der in Regensburg wohl nicht. Oder wir haben einfach die kundenfreundlicheren Verwaltungsangestellten auf der Zulassungsstelle.

Wenn Du aber juristisch verargumentieren möchtest, dann nicht Auslegungsspielraum mit Ermessensspielraum verwechseln. Am Ende sind das zwei komplett verschiedene Paar Schuhe.

Auslegung:

Rechtsnormen sind abstrakt und bedürfen der Konkretisierung. Dies ist das Ziel der/einer Auslegung, als Teil einer Rechtsanwendung. Der Begriff „Auslegung“ bedeutet für sich gesehen: „Auseinanderlegung“, „Ausbreitung“ und Darlegung des in einem Text beschlossenen, aber noch gleichsam verhüllten Sinnes. Der Begriff bezeichnet mithin eine „Tätigkeit“, einen „Vorgang“, durch den der Sinn eines Textes „deutlicher und genauer ausgesagt und mitteilbar gemacht“ wird. Ziel dieses Vorganges ist mithin eine konkrete Aussage, wie der Text zu verstehen ist.

Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein. Enthält eine Rechtsnorm auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen, so trifft die Behörde keine gebundene Entscheidung, sondern kann unter mehreren möglichen Entscheidungen wählen. Unbestimmte Rechtsbegriffe finden sich hingegen im Tatbestand bestimmter gesetzlicher Regelungen. Der rechtlich maßgebliche Inhalt ist vor der Rechtsanwendung durch Auslegung zu ermitteln. Enthält eine Vorschrift einen unbestimmten Rechtsbegriff und eröffnet außerdem einen Ermessensspielraum, spricht man von einer Koppelungsvorschrift.

Die mit Abstand größte Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht. Rechtsvorschriften mit Ermessensspielräumen gibt es aber auch in anderen Bereichen des materiellen Rechts und des Erkenntnisverfahrens.
 
Bei mir stand: Platz F.Amtl.Kennz.Hinten 320x150 mm
Hab mit der Zulassungsbehörde gesprochen: Sie stempelt das Schild, dass eingetragen ist.
Für 50€ ein Gutachten machen lassen und jetzt steht da: Platz F.Amtl.Kennz.Hinten 255x130 mm

Es wurden nur die Zahlen ausgetauscht.
 
Bei uns in Hannover z.B. macht der TÜV die Gutachten gar nicht mehr...hat sich nicht gelohnt.
Mir aber egal, da ich meine kleinen Kennzeichen teilweise schon seit 25 Jahren habe
 
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