Gewährleistung im eingebauten Zustand bei längerem Weg zum Händler?

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DI77I

Für Pillepalle bin ich nicht zuständig!
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Ich hab mal ne Frage.
Wie ist das wenn man sich ein Teil für ein Auto bestellt, dass dann einbaut und merkt es ist nicht zu 100% in Ordnung und man es nicht mehr ausbauen kann. Wer zahlt für den Schaden und wer was muss der Händler, bzw der Käufer dabei machen?

Im konkreten Fall geht es um 2 Fenster in meinem LKW. Die sind fest eingeklebt. Für immer. Ich musste nach dem Einbau leider feststellen, dass 2 Griffe wackelig sind, was man aber vorher im ausgebauten Zustand nicht gemerkt hat. Und vel schlimmer, die sollen eigentlich 90 Grad nach oben zu öffnen gehen. Aber das Fenster bleibt schon bei der Hälfte nicht allein oben. Bis 90 Grad bekommt man kein Fenster ohne auszusteigen und mit Gewalt von unten zu drücken. Dann wird es aber sicher irgendwann brechen.

Der Händler hat mir angeboten das ich zu denen in die Werkstatt komme und die die Fenster einstellen. Aber das sind eine Strecke 550km. Also 1100km. Mein Laster verbrennt 20l auf 100km. Da kann sich jeder ausrechnen was die Fahrt kostet. Dazu kommt der Tag, wenn man es überhaupt an einem Tag schafft. Ich habe mehrere 1000€ für die Dinger bezahlt. Ich sehe nicht ein, dass ich noch 400€ für Sprit ausgeben soll. Ich würde das auch allein einstellen können, will aber die Firma nicht einfach so davon kommen lassen.
Bei Autoverkäufer weiß ich, dass die sich um den Rücktransport kümmern müssen, wenn sie das Auto in ihrer Werkstatt reparieren wollen. Das ist dann deren Risiko, wenn sie ein Auto aus München nach Hamburg verkaufen. Aber wie ist es hier? Meine Rechtsschutz ruft gerade nicht zurück.
 
Ich würde das auch allein einstellen können, will aber die Firma nicht einfach so davon kommen lassen.
Warum?
:/
Kapier ich nicht.
:/

Du hast die Fenster bei einem Händler gekauft. Ist das der Hersteller?
Du schreibst selbst, das man die in nicht eingebautem Zustand nicht prüfen kann.
Also was hat dann der Händler damit zu tun? Er hätte sie ja nicht mal prüfen können.
Ich finde es sehr nett, das er Dir die Einstellung anbietet.
Wenn, dann mußt Du Dich an den Hersteller wenden.
Allerdings vermute ich mal, das der die Montage bei einem Fachhändler vorschreibt. Somit dürfte der Hersteller also auch raus sein.
Aber, berichte bitte, was die Rechtschutz sagt.
:/
 
Es ist kein Einbau durch ein Fachmann vorgesehen. Der Händler ist ja mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss sich um die Garantie kümmern. Ich sehe es nur nicht ein, bei 1350 das Stück da auch noch die Spritkosten und eventuell ein Zimmer zu übernehmen. Und was ist wenn die irgendein neues Teil brauchen? Muss ich dann 2x auf meine Kosten hin? Und mal angenommen, die Fenster müssen getauscht werden. Wer zahlt dann den Rausriss und Neueinbau? Allein der Kleber pro Fenster kost schon fast 100€. Die RS hat sich noch nicht gemeldet. So richtig kann ich auch im Netz nichts finden.
 
Es ist kein Einbau durch ein Fachmann vorgesehen. Der Händler ist ja mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss sich um die Garantie kümmern. Ich sehe es nur nicht ein, bei 1350 das Stück da auch noch die Spritkosten und eventuell ein Zimmer zu übernehmen. Und was ist wenn die irgendein neues Teil brauchen? Muss ich dann 2x auf meine Kosten hin? Und mal angenommen, die Fenster müssen getauscht werden. Wer zahlt dann den Rausriss und Neueinbau? Allein der Kleber pro Fenster kost schon fast 100€. Die RS hat sich noch nicht gemeldet. So richtig kann ich auch im Netz nichts finden.
Das Problem ist mir klar.
Nur ich sehe nicht, was der Verkäufer machen soll, außer zu sagen, schicken sie´s zurück, da er sie Dir ja auch geschickt hat. Hättest Du sie bei ihm einbauen lassen, wär´s was anderes.
Da Du sie aber nicht zurückschicken kannst....
:/

Ich bin kein Anwalt, aber ich fürchte das wird ein Satz mit X.
:rolleyes:

Zwar hat der Verkäufer die Nachbesserungspflicht/Recht, aber den Sprit wird er Dir wohl nicht zahlen.
Beim Auto is es nämlich auch nicht immer so.
;)

Bin echt gespannt, was die Rechtschutz sagt, welche Rechte Du in dem Fall hast.
Aber, meine Meinung, wenn Du´s selber richten kannst, dann mach´s einfach.
Wir sind Amifahrer. Wir sind´s doch gewohnt, das wir uns um unseren Scheißdreck selber kümmern (müssen), weil´s sonnst eh keiner kann.
;)
8)
 
Es ist kein Einbau durch ein Fachmann vorgesehen. Der Händler ist ja mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss sich um die Garantie kümmern. Ich sehe es nur nicht ein, bei 1350 das Stück da auch noch die Spritkosten und eventuell ein Zimmer zu übernehmen. Und was ist wenn die irgendein neues Teil brauchen? Muss ich dann 2x auf meine Kosten hin? Und mal angenommen, die Fenster müssen getauscht werden. Wer zahlt dann den Rausriss und Neueinbau? Allein der Kleber pro Fenster kost schon fast 100€. Die RS hat sich noch nicht gemeldet. So richtig kann ich auch im Netz nichts finden.
Sorry, aber ich find die übertriebene Anspruchshaltung mancher Verbraucher hier in Deutschland mittlerweilen schon extrem belustigend. Gott sei Dank hält sich das in meiner Branche in Grenzen oder ist von vornherein vertraglich geregelt...
:D
:D
:D


Also... DU bestellst bei Firma XYZ zwei Fenster für Deinen LKW. DU baust die Fenster in Deinen LKW ein und zwar bauartbedingt so, dass man diese wohl nicht mehr so einfach ausbauen kann (gehen wird es schon, der Aufwand dafür steht auf einem anderen Blatt). DU stellst hernach fest, dass die Fenster einen Mangel haben, der Verkäufer bietet Dir an, die Fenster einzustellen, also faktisch nachzubessern.

Juristisch sehr einfache Antwort - entweder DU baust die Fenster wieder aus und schickst Sie zurück oder DU fährst mit Deinem LKW auf DEINE Kosten zum Händler, damit er nachbessern kann. Der Händler ist weder verpflichtet, Deine Kraftstoffkosten zu tragen, noch Kosten für irgendwelche Hotelübernachtungen. Vielleicht noch Frühstück ans Bett oder eine Massage ++, zwecks anstrengender Fahrt und so?
:D


Du, ist echt nicht böse gemeint, beiß einfach in den sauren Apfel, gurk zum Einstellen oder lass es bleiben und leb damit.

Unsere Verbraucherrechte hier in Deutschland geben schon einiges her, für was man uns im Ausland allenfalls auslachen würde, aber soweit reichen diese dann doch nicht. Warum man so ein Fenster vor dem Einbau nicht prüfen können sollte, erschließt sich mir sowieso nicht, ebenso wenig wie der Grundgedanke, dass der Verkäufer da irgendwelche Extrakosten übernehmen sollte. Ob der Einbau in einer Fachwerkstatt vorgesehen ist oder nicht, spielt da überhaupt keine Rolle. Kann einem nämlich niemand vorschreiben und ist im Regelfall bis auf wenige Ausnahmen auch nicht Gewährleistungsrelevant.

Richtig ist, Du hast Gewährleistung als Verbraucher über den Händler bei dem Du die Fenster gekauft hast, der Hersteller bleibt da von Grund auf völlig außen vor. Theoretisch würde der Händler unter Umständen auch die Rücksendekosten übernehmen müssen, aber dafür müsstest Du ihm die Teile auch erstmal zur Rücksendung zur Verfügung stellen. Da Du das nicht kannst oder willst, bleibt Dir lediglich die Kulanz des Händlers, die Fenster im eingebauten Zustand anzupassen, nachzubessern oder einzustellen. Die Kosten dafür muss er jedoch nicht tragen...
 
Warum nicht mit dem Händler ein Gespräch führen und ihm die Situation erklären (lange Anfahrt=hohe Kosten)?
Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit die Fenster bei Dir in der Nähe einstellen zu lassen und der Händler übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten. Das ist Verhandlungssache.
Eine weitere Möglichkeit, die Du bereits angedeutet hast, ist Du justierst die Fenster selbst und der Händler gibt Dir eine Aufwandsentschädigung. Auch das ist verhandelbar.
(IMHO)

Gruß vom linken Niederrhein

Klaus
 
Wären zumindest ein paar Möglichkeiten, aber eben ausschließlich im Zuge einer Kulanz des Händlers. Verpflichtet ist er zu nichts dergleichen. Aber wenn ich schon wieder lese Rechtschutz, dann meine ich schon zu wissen, wohin das wieder führen wird...
:/
;)
 
Ich versteh das Problem nicht.
Hab ja auch schon Fenster von Wohnmobilen getauscht. Da gehört das einstellen nachm Einbau einfach dazu. Und wenn's richtig klemmt dann hat man evtl beim Einbau nen Fehler gemacht oder irgendwas ist verzogen.
Materialschäden wie lose Griffe oder Defekte Dämpfer erkennt man normal schon vorm Einbau?das Ding muss ja vorm Einbau sowieso zerlegt werden oder nicht?

Du kannst maximal beim Händler noch anfragen ob der dir ne einstellanleitung zukommen lässt
 
Ich habe weder mit der RS gedroht oder auch nur juristische Schritte erwähnt. Da ich aber eine habe und eine Erstberatung kostenlos ist, warum nicht fragen.

Die Möglichkeit meiner "eigenen" Justierung, wenn überhaupt möglich, und ein Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen, wäre auch meine liebste Version. Aber da muss man eben wissen, was überhaupt rechtlich möglich ist, um da zu wissen wie man auftritt. Ich will der Firma auch kein Ärger machen. Leider sind einige Dinge, darunter eben Fenster für Spezialfahrzeuge, so dermaßen überteuert, Das sich es einfach nicht einsehen, wenn einem dann Pfusch geliefert wird.

Die Fenster werden relativ kompliziert eingeklebt. Mit Spezialkleber der nicht einfach wieder raus geht. In einem Stufenschnitt in Sandwichplatten. Der Fensterrahmen ist aus GFK. Ich kann mir nicht vorstellen, das das ausbauen ohne Schaden am Fahrzeug und den Fenstern möglich ist.

Jetzt stelle ich mir aber mal vor, ich würde die Fenster von einer Firma für Betrag X einbauen lassen. Jetzt baut die Firma die Fenster wieder für Betrag X aus. Dann werden neue oder überarbeitete Fenster geliefert und ich muss die Firma das 3. Mal mit Betrag X bezahlen. Auf diese Kosten darf doch der Kunde nicht sitzen bleiben. Schließlich kann er ja dafür nichts.

Übrigens ist ja mein Vorgelage in Thüringen kaputt gegangen. Eine Firma hats repariert. Als ich nach 300km zu Hause war, ölte es wieder raus, dass man nicht mehr fahren konnte. Die haben ohne zu mucken von sich aus zwei Mechaniker mit einem Werkstattwagen die 300km zu mir geschickt und das bei mir vor der Garage repariert. Mit denen bin ich immer noch in Kontakt. Echt nette Leute.
 
Ich versteh das Problem nicht.
Hab ja auch schon Fenster von Wohnmobilen getauscht. Da gehört das einstellen nachm Einbau einfach dazu. Und wenn's richtig klemmt dann hat man evtl beim Einbau nen Fehler gemacht oder irgendwas ist verzogen.
Materialschäden wie lose Griffe oder Defekte Dämpfer erkennt man normal schon vorm Einbau?das Ding muss ja vorm Einbau sowieso zerlegt werden oder nicht?

Du kannst maximal beim Händler noch anfragen ob der dir ne einstellanleitung zukommen lässt
Nein, da muss nichts zerlegt werden. Die haben auch mit Womo Fenster nichts gemeinsam. Da ist ein Scharnier dran, welches stufenlos da bleibt, wo man das Fenster lässt. Das geht aber durch den im ausgebauten wackeligen Zustand des GFK Rahmens, nur sehr schlecht zu prüfen. Jetzt bleibt es nicht oben. Da gibt es 2 Schrauben zum einstellen. Wenn man die fester macht, bekommt man aber die Fenster nicht mehr die 90 Grad auf, die sie auf gehen sollen. Maximal noch 45 Grad. Und das nur mit Gewalt. Meine Dame bekommt die vielleicht 15cm auf. Oder eben lockerer, aber dann kommt das Fenster allein bis auf 15cm wieder runter.
 
Ich glaube ich weiß welche Fenster du meinst.
Hast du da ne einstellanleitung dazubekommen?

Ich meine da gibt's einstelllehren dazu und die einstellschrauben bewirken schon bei minimaler Verstellung einiges.will damit sagen das das ne richtige scheiße ist die sauber eingestellt zu bekommen.
 
Ich habe weder mit der RS gedroht oder auch nur juristische Schritte erwähnt. Da ich aber eine habe und eine Erstberatung kostenlos ist, warum nicht fragen.
Nun gut, mag ich vielleicht auf den ersten Blick falsch verstanden haben, sagt einem aber schon der gesunde Menschenverstand und ein kleines Maß an Grundwissen im Gewährleistungsrecht, dass eine derartige Anspruchsbegründung nahezu aussichtslos ist. Aber gut, damit hat sich sicher auch noch nicht jeder befassen müssen. Von daher, alles okay...
;)
:thumbup:


Die Möglichkeit meiner "eigenen" Justierung, wenn überhaupt möglich, und ein Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen, wäre auch meine liebste Version.
Auf die sich der Händler aber nicht zwingend einlassen muss. Deshalb besser ganz nett um eine kulante Regelung bitten.

Jetzt stelle ich mir aber mal vor, ich würde die Fenster von einer Firma für Betrag X einbauen lassen. Jetzt baut die Firma die Fenster wieder für Betrag X aus. Dann werden neue oder überarbeitete Fenster geliefert und ich muss die Firma das 3. Mal mit Betrag X bezahlen. Auf diese Kosten darf doch der Kunde nicht sitzen bleiben. Schließlich kann er ja dafür nichts.
Ob Du es glauben magst oder nicht - aber genau so schaut es aus...

Wäre etwas anderes, wenn die Firma, welche die Fenster einbaut, diese auch selbst liefert, dann ist's gewährleistungsrechtlich nämlich überhaupt kein Thema. Aus dem Grund übernimmt eine Kfz-Werkstatt bei mitgebrachten Teilen auch ausschließlich die Gewährleistung auf den fachgerechten Einbau, das mitgebrachte Teil selbst interessiert die nicht die Bohne... Und wenn sich sogar noch die Nachlieferung als mangelhaft herausstellt, zahlst Du unter Umständen den Einbau, den Ausbau, den Wiedereinbau, den Wiederausbau und den dritten Einbauversuch auch noch. Passt's dann noch immer nicht, werden die Dich aber wahrscheinlich genervt bitten, die Kiste vom Hof zu bringen und es woanders zu versuchen...
;)


Für all diese Kosten muss der Verkäufer der Teile aber schlicht nicht aufkommen. Du darfst ihm das defekte Teil aber gern zurücksenden, wobei es bei den Rücksendekosten verschiedene Regelungen gibt (bis 40 Euro / ab 40 Euro / verschickbar / nicht verschickbar usw).

Im Normalfall gelten auch da grundsätzlich erstmal 2 Nachbesserungsversuche, die der Verkäufer unternehmen darf, bevor Du ein Anrecht darauf hast, eine Kaufpreisminderung nebst Schadenersatz geltend zu machen. Oder der Verkäufer verweigert die Nachbesserung sofort und ausdrücklich, dann ergeben sich daraus auch wieder Möglichkeiten das abzukürzen.

Und das Ganze jetzt bitte nicht verwechseln mit dem gesetzlichen Wiederrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen (also Bestellung online, per Mail oder Telefon). Da gäbe es dann auch wieder verschiedene Faktoren (Verschlechterung der Sache, über das Maß der üblichen Prüfung hinausgehende Abnutzung/Schäden usw).

In Deinem speziellen Fall bliebe Dir am Ende aber wirklich nur, auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen, doch wird sich die darauf beschränken, bei sich vor Ort nachzubessern, im günstigsten Fall noch einen Teil der Kosten zu übernehmen, wenn Du es in einer Fachfirma bei Dir vor Ort einstellen ließest, natürlich erst nach Rücksprache und Kostenvoranschlag. Eines ist aber sicher, Deine Kraftstoff- oder Übernachtungskosten im Falle einer Anreise zum Einstellen, muss er nicht übernehmen - und wird dies wahrscheinlich auch nicht tun. Warum sollte er auch...? Es sei denn, er ist mehr als nur kulant und extrem kundenorientiert. Wäre aber dann auch wirklich positiv erwähnenswert...
 
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