Die Gebrauchtwagenfalle – das miese Geschäft mit schrottreifen Autos

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Nur in den meisten Fällen werden diese Wagen ja im Kundenauftrag verkauft.
Wenn ich ehrlich bin, kann ich die Händler sogar verstehen.
Da ich ja auch gewerblich bin, wurde ich vor etlichen Jahren, vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, genauso wie jeder Bäcker, Metzger, Schreiner, etc. 2 Jahre Gewährleistung, auf das Auto zu geben. Wenn ich dran denke, kann ich es im Vertrag auf 1 Jahr beschränken.

Meine Bullis (immer um die 5 Jahre und > 350.000) habe ich deswegen ausschließlich an Gewerbliche verkauft, da ich keinem Privaten hätte gewähren können, dass z.B. Getriebe oder Motor nächste Woche noch funktionieren.
Beim RAM war das anders. Bei 7 Jahre und 270.000 sind Gewerbliche nicht der Markt, der Geld bringt. Es ist aber auch eine Laufleistung bei der man keine Gewähr übernehmen möchte, auch wenn man das Auto selbst gefahren ist.

Beim Händler sollte man jetzt ein bisschen Fachwissen voraussetzen, aber wie es innendrin ausschaut, weiß der auch nicht.
Gefahren ist er die Kiste max. 50 km und soll jetzt Gewährleistung dafür übernehmen.
Ok, er hat den Vorteil, dass auf eine Krücke wieder 20-50 Problemlose kommen, die das querfinanzieren.
Beim Bäcker, Metzger, etc. sieht das besch… aus.
 
@GuzziTom: Ich vermute, du unterliegst einem Rechtsirrtum, wenn du schreibst, du hättest "keinem Privaten gewähren können, dass z.B. Getriebe oder Motor nächste Woche noch funktionieren" oder wenn du mit Bäcker, Metzger etx. vergleichst. Bei der Gewährleistung geht es allein um die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht um die Mangelfreiheit für einen bestimmten Zeitraum danach. Daher haben Bäcker, Metzger etc idR auch keine Probleme mit der Gewährleistung. Auch bei einem Bulli musst du niemals gewähren, dass z.B. Getriebe oder Motor nächste Woche noch funktionieren. Dass müssen sie ausschließlich bei der Übergabe. Das Problematische ist allein, wer die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen muss. Das ist der Verkäufer, sofern er Unternehmer ist, und der Käufer Verbraucher ist. Zeigt sich dann innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Mangel, so wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe vorlag (§ 477 Abs. 1 BGB).
 
@GuzziTom: Ich vermute, du unterliegst einem Rechtsirrtum, wenn du schreibst, du hättest "keinem Privaten gewähren können, dass z.B. Getriebe oder Motor nächste Woche noch funktionieren" oder wenn du mit Bäcker, Metzger etx. vergleichst. Bei der Gewährleistung geht es allein um die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht um die Mangelfreiheit für einen bestimmten Zeitraum danach. Daher haben Bäcker, Metzger etc idR auch keine Probleme mit der Gewährleistung. Auch bei einem Bulli musst du niemals gewähren, dass z.B. Getriebe oder Motor nächste Woche noch funktionieren. Dass müssen sie ausschließlich bei der Übergabe. Das Problematische ist allein, wer die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen muss. Das ist der Verkäufer, sofern er Unternehmer ist, und der Käufer Verbraucher ist. Zeigt sich dann innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Mangel, so wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe vorlag (§ 477 Abs. 1 BGB).
Jetzt hast Du das zwar schön ausformuliert, aber unterm Strich bleibt genau das übrig, was ich bereits schrub.
Ich kann es keinem gewähren, da ich nicht in den Bock reinschauen kann.
Selbst wenn ich die Gewähr vertraglich auf 1 Jahr runtersetze, so dauert es ein halbes Jahr, bis die Beweislastumkehr eintritt und man vor Gericht regelmäßig davon ausgehen würde, dass der Mangel bereits mit verkauft wurde.
Und Metzger und Bäcker, etc. geht es dann keinen Deut besser 🤷🏻‍♂️
 
Doch, die meisten von deren Produkten sind nach einem halben Jahr nicht mehr existent.
Wenn ein Metzger ein Fahrzeug verkauft, dass auf die Metzgerei lief, muss er Gewährleistung geben.

Mein Chef hat ein Transportunternehmen, wenn er ein Fahrzeug verkauft, das auf diese Firma lief, muss er 2 bzw. 1 Jahr dafür die Gewährleistung übernehmen.
 
Nochmal als Nachtrag für meine Erfahrungen mit RAM-Händlern aus Niedersachsen:
schaut euch genau an, was im Angebot steht und was genau ihr (geliefert) bekommt ....
Habe einen DEKRA-Gutachter im Freundes-/Bekanntenkreis und er hat mir genau erklärt, wie ein seriöser Händler sich verhält: man bekommt nämlich eine Bild für Bild-Dokumentation von den Reparaturen und auch ein Wert-Gutachten von DEKRA/TÜV & Co.
Den Rest meiner Geschichte erzähl ich, wenn's vorbei ist ;-)
 
Also, in den letzten Paar Wochen, habe ich die Teile, die zwar im Angebot, aber nicht bei der Auslieferung vorhanden waren, nachgekauft. Zum Glück habe ich vom Kaufpreis einen Betrag eingebehalten. Am 28.02 werden DEKRA-Gutachten für das Fahrzeug erstellt, da der Gutachter bereits einpaar Unstimmigkeiten entdeckt hat. Ich habe eine Spurvermessung durchführen lassen, nun ist alles ordentlich eingestellt - vorher war es definitiv nicht der Fall. Dieses Fahrzeug wurde auf "polnische" Weise ausgeliefert, und ja, ICH darf so etwas behaupten, da ich selber aus Polen stamme und die Handlungsweisen meiner ehemaligen Landsleute kenne. Ich weiß wovon ich rede, da ich ein Fuhrpark von mehr als 150 Fahrzeugen verwalten darf. Die Besitzer von meiner Vertragswerkstatt wissen genau, welche Kenntnisse und Erfahrungen ich habe - es ist keine Angeberei, mit 58 Jahren tu ich gerne noch was dazu lernen.

Rest der Geschichte folgt...
 
nu hab ich mal ne ,Lanze,für alle Schrottfahrer gebrochen.......in diesem Sinne

Da brauchste keine Lanze brechen... es ist ja in Ordnung wenn

Du damit klar kommst
die Kiste ordentlich repariert ist
vorher nichts verschwiegen wurde (wo hier das grösste Problem liegt)

Wenn einer hier aus dem Forum einen kräftigen Bumms hat, der relativ gut zu reparieren ist,
würde er das vermutlich auch tun und seinen RAM weiter fahren.
Insbesondere dann, wenn man selbst keine Schuld hat und den Schaden bezahlt bekommt.

Oder liege ich da etwa falsch?
 
Wenn einer hier aus dem Forum einen kräftigen Bumms hat, der relativ gut zu reparieren ist,
würde er das vermutlich auch tun und seinen RAM weiter fahren.
Insbesondere dann, wenn man selbst keine Schuld hat und den Schaden bezahlt bekommt.

Zwischen "einen Bumms bekommen" und "Total Loss" liegt halt ein großer Unterschied. Auch ob die Instandsetzung hier erfolgt, oder zielend auf maximalen Gewinn in Litauen.
 
Wenn nix großes ist - ja. Ansonsten würd ich mich nach Instandsetzung von dem Fahrzeug trennen. Hab ich schon mal gemacht.
 
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