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Bei mir hat die §21 ohne Probleme geklappt. Die Abnahme habe ich beim TÜV in Mannheim machen lassen
Moinsen,
Wann war diese Abnahme, vor 20/21? da war die Gesetzeslage bzgl. der Abnahme noch etwas "humaner". Welches Baujahr ist Dein Auto? Und welches Auto? bzw. welches Fahrgeräusch ist eingetragen.
Falls alles passt kann er ja nach Mennem fahren ;)

PS: Signaturen retten Leben ;)
(Handy Quer siehste mehr)
 
Im Ernst? Dafür würde ich keinen Cent ausgeben. Die Legalität dieser Anlage entspricht typisch deutschem vorauseilendem Gehorsam.
Öffnet ab 100 Km/h. So ein Blödsinn.

Man will mit aller Macht auch noch die vermeintlichen Grauzonen der Gesetzeslage vermeiden, die es gar nicht gibt, um für Gut-Wetter zu sorgen.

Fakt 1 ist jedoch - ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland im Stand so laut wie ein Düsenjäger sein, solange die dB der im Schein hinterlegte Lautstärke bei der definierten Drehzahl und Abtouren eingehalten werden.

Fakt 2 - das Fahrgeräusch wird auf einer 20 m langen Messstrecke beim vollen Beschleunigen aus 50 km/h im dritten Gang gemessen, durch ein mittig und in 7,5 m neben der Strecke platziertes Messgerät. Dabei muss die gesetzlich vorgegebene Lautstärke von mittlerweile 74 dB oder weniger 🤷🏼‍♂️ (abhängig von Gewicht, Leistung usw) eingehalten werden. Was davor und danach geschieht ist völlig irrelevant.
Der ursprüngliche Gedanke einer Fahrgeräuschmessung ist ganz einfach nur die mögliche Lärmbelastigung beim Beschleunigen aus 50 km/h am Ortsausgangsschild.

Sicherlich kotzen mich die Spacken mit den 2TaktMoppeds genauso an, wie die DSG-Furzer oder total durchgeknallte Hochdrehzahlspinner mit "Einzeller"-Sportkats.

Sind wir mal ehrlich. Aufgrund der (Vor)Kats, OPF's ist selbst mit einem straight-Pipe-Bypass des Endschalldämpfers mittels Klappe nix mehr zu holen, solange alles vor der Catback unangetastet bleibt. Will heißen - aufgrund der Abgasreinigung bleibt eh alles im Rahmen und der Rest wäre eh illegal.
Ich hab 2 V8 mit Klappenanlage und einen V6 Biturbo mit Klappen-AGA, deren restlicher Abgasstrang Serie ist.
Da passiert nicht mehr viel trotz Klappe.

Und jetzt wird diese Kasper-Klappen-AGA für 2600 angeboten, wo man illegalerweise mindestens 101 km/h auf der Landstraße fahren oder die BAB nutzen muss, um in den Genuss des V8 Sounds zu kommen?
Jeder weiß, dass sich beim RAM der V8-Klang ca 3 m hinterm Fahrer unter dem von der Kabine entkoppelten Bed nur nach hinten abspielt. Weiterhin fahren viele von uns Reifen, die den Geräuschpegel spürbar erhöhen.

Unterm Strich habe ich also eine Klappen-AGA, welche zu 85% ihrer Zeit geschlossen bleibt und während den restlichen 15% höre ich Abroll, Windgeräusche, sowie Radio. Nur weil so n paar ganz helle Köpfe (o. a. Geldvernichtung-sunnlos-AGA) mit blindem Aktionismus ja niemandem auf die Füße treten wollen.

Wofür soll das gut sein? Stammtisch?
Ich lache.... lass mal hören, Deinen V8.
Moment, ich buche für uns die Rahmenbedingungen, damit die Klappe öffnet.

Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich über soviel Dummheit im Strahl kotzen möchte.

Just my 2600,- Euros 🤦🏼‍♂️

PS: Holt Euch ne NAP, die Abnahme läuft über GTÜ. Die Anlage ist nur zw 48-63 km/h geschlossen und bei der im Schein hinterlegten Drehzahl für das Standgeräusch, so wie es der Gesetzgeber vorsieht. Und es ist keine nervtötende Brülltüte, sondern angenehmer V8 Klang, den man erwarteten kann und von dem keiner genervt ist.
 
Moinsen,
Wann war diese Abnahme, vor 20/21? da war die Gesetzeslage bzgl. der Abnahme noch etwas "humaner". Welches Baujahr ist Dein Auto? Und welches Auto? bzw. welches Fahrgeräusch ist eingetragen.
Falls alles passt kann er ja nach Mennem fahren ;)

PS: Signaturen retten Leben ;)
(Handy Quer siehste mehr)
Die Abnahme war in 2020 gewesen....Fahrgeräusch muss ich nachliefern. Auto ist gerade unterwegs...
Und es heisst "Monnem" wenn schon... :)
 
habe dasselbe Problem mit der Big One am Gen4. Habe ihn extra wegen dem TÜV Gutachten gekauft......
Letzte Woche bei GTÜ gewesen, der sagt er darf ihn nicht eintragen, weil im Gutachten ein anderer Wert steht als im Schein. Die Geräte für eine Einzelabnahme hat er nicht, ich soll zum TÜV, die haben mehr Spielraum.
Heute beim TÜV gewesen, der sagt klar, muss man Einzelabnahme machen und Stand und Fahrgeräusch messen, wenns unter der im Schein dB ist, kann man ihn eintragen.
Kurz danach kommt sein Kollege dazu und meint, ah ist ja EZ 2019, da muss man ein anderes Messverfahren machen. Stand und Fahrgeräusch reicht nicht mehr aus. Man muss alle Szenarien prüfen, also bei 10km/h 20km/h 30km/h usw.....der TÜV kann das nicht machen, einzig eine Firma oder so in München kann das messen. Kosten dafür sicherlich höher als die 500-700€ für ne normale Einzelabnahme mit Stand/ Fahrgeräusch. Noch dazu wohne ich in BaWü gute 500km weg von München.
Richtig schöne Sch*****, werde morgen mal bei Power Parts anrufen wie die sich das gedacht haben.
 
Naja kann man ja vorher gar nicht kontrollieren, die werden das Gutachten kaum rausrücken. Und bei der Beschreibung stand ist bis Bj 18
Das interessiert doch die bei PP nicht.

Und hast Du nicht nen BJ19?
Dann sind die eh fein raus.
 
Baujahr ist 18, wurde aber erst 19 zugelassen.
Wenn ich Dir jetzt schreibe, dass ich nen 19er habe, mit Big One, mit Eintragung 😊

Problem ist, dass der RAM einfach mit den unterschiedlichsten Werten zugelassen wird, je nach Gutachten des Importeurs.
Das war früher mit dem CO2-Ausstoß genauso. Jeder Importeur hatte nen anderen Wert und jeder Fahrer zahlte unterschiedliche Steuer.
 
@Rogma69: Ich habe PowerParts schon vor 3 Jahren mitgeteilt, dass die Angabe: "Mit TÜV Prüfbericht Abnahme nach §21 StVZO" irreführend und wettbewerbswidrig ist. Denn die Aussage suggeriert, dass eine 21er-Abnahme ohne weiteren möglich wäre. Das ist sie aber nicht. Der "Prüfbericht" bezieht sich auf ein älteres Bj des Gen. 4. Dort war in der ZB das Fahrgeräusch noch höher. Bei jüngeren Gen 4 und beim Gen 5 ist das in der ZB eingetragene Fahrgeräusch aber niedriger. Daher kann eine Abnahme nicht erfolgen, weil eine Erhöhung des Fahrgeräuschs niemals erfolgen darf. Bei dem RAM handelt es sich aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts von 3500 kg um ein Fahrzeug der Klasse N1G. Der Grenzwert für die Fahrzeugtypgenehmigung ist 74 dB(A) plus 1 dB(A) für Geländefahrzeug (Anh. III - EUR-Lex - 32014R0540 - EN - EUR-Lex). Für eine Austauschschalldämpferanlage gelten grundsätzlich die Vorschriften des Anh. IX . Hier ist vorgegeben, dass als Referenz nicht der Typgenehmigungsgrenzwert, sondern der ursprünglich ermittelte tatsächliche Geräuschwert (also die db-Angabe in der ZB zum Ztp der Einzelabnahme des Fahrzeugs). Letztlich ist das ganze aber nicht von Belang, da in Bezug auf die Big One weder ein Typgenehmigungswert noch eine Systemgenehmigung vorliegt. Wenn ich bei denen also so eine Big One gekauft hätte, würde ich sie zurückgeben wegen Sachmangels.
Da bin ich ja froh nen 2018er zu haben, da kann ich über 74dB nur schmunzeln.

Wenn ich Dir jetzt schreibe, dass ich nen 19er habe, mit Big One, mit Eintragung 😊

Problem ist, dass der RAM einfach mit den unterschiedlichsten Werten zugelassen wird, je nach Gutachten des Importeurs.
Das war früher mit dem CO2-Ausstoß genauso. Jeder Importeur hatte nen anderen Wert und jeder Fahrer zahlte unterschiedliche Steuer.
Unterschiedlich Werte und unterschiedliche TÜV Prüfer und noch besser, unterschiedliche Bundesländer.

Ist ja leider öfters so.
 
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