Frage zu einem RAM 1500 Gen. 3

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Servus zusammen

Wollte mal fragen wie das beim 6 sitzer ist wenn
nur 5 Sitze eingetragen sind darf der 6. Sitz genuzt
werden?
 
Falls man dich mal anhält gibts ggf ärger mit der Polente.

Was allerdings richtig übel ist, das die Versicherung im Schadensfall sehr wahrscheinlich nichts zahlen wird.
 
Es dürfen nur die Anzahl der Sitze gem ZB1 zur Personenbeförderung genutzt werden.
 
Es dürfen nur die Anzahl der Sitze gem ZB1 zur Personenbeförderung genutzt werden.

Schon klar, aber darf der mittlere Sitz vorne genutzt werden?
Ich könnte ja auch drei Personen vorne und zwei hinten transportieren.

Edit:
Sind vorne nur Dreipunktgurte zulässig?
Dann wäre die Sache klar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Der mittlere Sitz darf während der Fahrt nicht benutzt werden, weil:
1. keine Kopfstütze vorhanden
2. die Rückenlehne nicht fest arretierbar ist.

Gruß

Werner
 
Es ist evtl. möglich, dass es noch 2. Gen gibt bei denen es legal eingetragen ist. war früher auch mal zulässig (siehe Oldtimer)
Das Datum ab wann es nicht mehr zulässig war ist mir leider nicht bekannt; kann dir aber ein kompetenter TÜVer sicherlich sagen.

Ich hab vor einiger Zeit einmal einen RAM gesehen, der hat sich einen Schalensitz in der Mitte eingebaut, der eingetragen war. Möglich ist es also schon 6 Sitzplätze eingetragen zu bekommen, aber nur mit Umbau / Aufrüstung.
Kannst ja mal mit dem TÜV diskutieren.
 
ah ok.
Aber, mein Ram hat 6 Sitze eingetragen. Also, dann ists doch legal, oder gibt es da nun irgendein Gesetz was "über" dem Eintrag im Schein steht?
 
Edit:
Sind vorne nur Dreipunktgurte zulässig?
Dann wäre die Sache klar.

Jupp,ab 1.7.2004 auch im Fonds vorgeschrieben bei allen Neuwagen. Aber die Vorschriften bzgl Rückhaltesysteme etc ändern sich gefühlt jeden zweiten Monat.

Nachrüstpflicht gab es nicht, deswegen gibt's auch noch manche mit 6 eingetragen Sitzen,da werksseitig so verbaut.

Habe auch 6 eingetragen Sitzen,aber ganz ehrlich,der vorn in der Mitte ist mehr Deko als Sitz.
Schwiegermuttersitz :mrgreen:
 
Hi,

Der mittlere Sitz darf während der Fahrt nicht benutzt werden, weil:
1. keine Kopfstütze vorhanden
2. die Rückenlehne nicht fest arretierbar ist.

Gruß

Werner

Leider zu pauschal ! Es ist schlicht und einfach baujahrabhängig ! Gen 4 nein, Gen3 teilweise noch möglich. Das hängt damit zusammen, das ein Beckengurt nicht mehr als geeignete Rückhalteeinrichtung angesehen wird. Wann das aber geändert wurde ? :roll:
 
bei mir sind auch 6 sitze eingetragen...legal
8)


deswegen wurde er ja auch am anfang die lkw-steuer abgelehnt...erst durch die umschlüsselung auf N1GBE wurde diese anerkannt...
 
Zulassungsrecht und Steuerrecht sind aber 2 Paar verschiedene Schuhe.
Die sprechen nicht zwingend die selbe Sprache.
Habe 6 Sitze eingetragen und LKW Steuer
 
Jetzt bin uch verwirrter als vorher.

Was gilt nun?!

Wenn 6 sitze eingetragen, dürfen diese dann alle genitzt werden?
Es besteht nur ein Beckengurt im mittleren frontsitz meines 3rd gen.
 
Jetzt bin uch verwirrter als vorher.

Was gilt nun?!

Wenn 6 sitze eingetragen, dürfen diese dann alle genitzt werden?
Es besteht nur ein Beckengurt im mittleren frontsitz meines 3rd gen.

Wenn 6 Sitzplätze eingetragen sind, darfst Du auch 6 Personen befördern !
Ob das im Falle eines Unfalls, für den vorne in der Mitte sitzenden, besonders gut ist, ist irrelevant. Es geht um´s Recht, nicht um sinnvoll, oder intelligent. #-o
 

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