FA zweifelt LKW offener Kasten an...?

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PIRATE

Mannschaftskabine
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ich hatte mich eh schon gewundert das bis dato vom finanzamt noch kein steuerbescheid seit der anmeldung meines ram´s gekommen ist.

jetzt die überraschung:

jetzt muß ich den nachweis erbringen, das mein ram (eingetragen als LKW offener kasten) auch ein lkw ist, und somit dem finanzamt daten, maße, bilder vorlegen. ich kann auch das fahrzeug vorfahren, hieß es im schreiben.

hatte schon jemand dieses problem?

gibt es evtl. eine rechtliche grundlage?

kann das finanzamt willkürlich entscheiden?

danke schon mal für eure hilfe.

grüße
pirate
 
Solange Deine Maße am Wagen stimmen, kannst Du denen das Wasser aus dem Hintern klagen...

Mail denen ein paar Bilder (Mit Nummernschild), pack am Besten mal ne Ladung Holz drauf und dann dürfte schon Ruhe sein...

Meiner Meinung nach, sollte sogar die Heckklappe als Ladefläche gelten - kann man schliesslich auch als Auflagefläche benutzen...
 
es gibt das schwammige Grundsatzurteil des BFG, "daß die Ladefläche größer sein muß als die Fläche des Fahrgastraumes, damit es ein LKW ist oder genauer: die Bodenfläche der Personenbeförderung nicht größer ist, als 50 % der gesamten Nutzfläche". Mit Longbed wirst Du damit kein Problem haben sollen. WIE die Fläche zu berechnen ist, darüber gibt es keine klare Angabe. https://www.proallrad.com beschäftigt sich juristisch mit diesen Fragen.
Im übrigen warte ich schon verdächtig lange auf meinen neuen Steuerbescheid........ :roll: :roll:
 
Ich hab so das Gefühl, ihr Bayern habt da mehr Probleme,
gerade was die Pickups angeht. Der flotsch, der jetzt einen
6.0 Chevy Benziner fährt, hatte massive Probleme seinen 2500er
überhaupt zugelassen zu bekommen...ich glaube, es hing mit
den Geräuschen oder so zusammen. Der topclean weiß da mehr.
Ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid über 210 Euro
bekommen, Gott sei Dank ohne Diskussionen.
 
bei meinen PU gab es keine probleme.
mit meinem golf 2 war schon schlechter.mußte zum FA das auto vorstellen. mir kam es vor das das eine willkür entscheidung war,ob lkw
oder nicht. ladefläche = fahrgastzelle. (schwitz)
muß normal 51% zu 49% stehen.habe aber lkw bekommen.

lag da dran das sie weiblich war und ich verdammt gutausehend.
(glaube ich)
 
hier mal die dubiose anfrage ...
 
Komisch,
in dem Text von Proallrad, den DodgeDieter gepostet hat steht drin, daß die Radkästen mit zur Nutzfläche gehören. Das FA Starnberg schreibt aber, daß die Radkästen NICHT zur Nutzfläche gehören..... Watt nu?
Bei der heutigen CO2-Diskussion ist es imho äußerst wichtig, den PU als LKW zugelassen zu bekommen. Wenn die hubraum-basierte KFZ-Steuer auf CO2-Emissionen umgestellt wird, kennt der Staat eh nur einen Weg: Ganz steil nach oben
:evil:
- vor allem, bei höheren Verbräuchen. Mit einer LKW-Zulassung dürfte man da ja mal außen vor sein, oder?

Also: Ja nicht klein kriegen lassen!

Viel Glück, Pirate.

Grüße in den Süden
Cherche
 
Die FAs betreiben Willkür bzw. Selbstauslegung, nichts ist dabei geregelt außer den obigen schwammigen Bestimmungen. Hilft nur: Einspruch erheben bzw. in Proallrad rein und an RA Nehm übergeben !
 
dacht ich mir schon. .... das thema "willkür" hatte wir erst vor kurzem beim dodge03 seinem grillfest ....

das kann doch alles nicht sein ...

vermutlich wollen sie jetzt dann auch noch ne womo-versteuerung von mir zusätzlich ...
 
...
Meiner Meinung nach, sollte sogar die Heckklappe als Ladefläche gelten - kann man schliesslich auch als Auflagefläche benutzen...


Richtig, dazu musst Du aber einen "Bed-Extender" auf die Klappe stellen.
Das ist im Prinzip nix weiter als ein Gitterrahmen für die Ladeklappe, der
die Ladefläche nach hinten verlängert:


ready-ramp-bed-extender-9.jpg
 
das schreiben des fa starnberg müßt ihr euch echt mal GENAU durchlesen ... das ist echt der hammer ...

ein kleiner auszug für die jenigen die bisher zu faul waren zu lesen:

... "Die Umrüstung muss so erfolgen, dass diese nur unter Beschädigung der Karosserie rückgängig gemacht werden kann"

spinnen die römer oder was???

armes doofland sag ich nur!
 
Und tu so als hättest Du kein höhenverstellbares Lenkrad...

Ist nämlich Steuer Hinterziehung... (Wegduck)
 
Hab mit dem FA Augsburg das selbe Theater, werde aber diesmal wieder einen Einspruch einlegen. Ist extrem Mitarbeiterabhängig also immer schön freundlich bleiben. Das mit der verblechung der Scheiben ist ja nur interessant wenn der Innenraum als Nutzfläche gelten soll, aber das brauchst du beim RAM ja nicht. Solche Spielchen machen die z.T. auch bei Ex THW oder Feuerwehrfahrzeugen mit DoKa, wenn man dann 10l Hubraum hat als Diesel mit Abgaswerten aus den 70ern und die dann nach Hubraum versteuert werden na dann prost.
 
mitarbeiterabhängig ... schönes wort ... schreckliche vorstellung .. leider ist die zuständige person keine SIE
 
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