Dodge RAM 6 Sitzer - nur 5 Sitze eingetragen?

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Hallo zusammen,
in meinem Vorstellungsfred hat ein Forumisti berichtet dass er einen Gen 4 6 Sitzer Dodge RAM hat, aber nur 5 Sitze eingetragen sind.
Ist das generell der Fall bei Gen 4/Gen 5 oder eine Ausnahmeerscheinung?
 
Ggf. hat es was mit der Zulassung in den unterschiedlichen Bundesländern zu tun?
 
Ich gehe davon aus, dass bei der ersten Zulassung (damals in BW) schlicht nicht darauf geachtet wurde. Bei meiner Ummeldung hier nach NRW habe ich auch nicht drauf geachtet.
Aber genauso (ohne das jetzt nachzulesen) gehe ich davon aus, dass ich so viele Personen mitnehmen kann, wie Sitzplätze mit korrekten Gurten vorhanden sind (Klar: Begrenzung auf 8 Mitfahrer bei meinem Führerschein).
 
Dem muss Ich aus eigener Erfahrung widersprechen. Du kannst Legal nur so viele Personen im KFZ transportieren, wie eingetragene SitzPlätze und Sitzmöglichkeiten vorhanden sind. Je nach Anzahl der Sitze kann noch der Führerschein ein weiteres Limit darstellen.
Heißt beim RAM: 6 Sitzplätze vorhanden, aber nur 5 eingetragen, dann darf man auch nur 5 Personen transportieren. Was man darf und was man dann macht sind ja bekanntlich ja zwei paar Schuhe ?
 
Oft wird ein Sitzplatz ausgetragen, wenn eine LPG Anlage eingebaut wird. So bleibt die Zuladung nahe zu gleich.
 
Jetzt war ich doch mal neugierig:
$21 StVO: Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Dazu gibt es Kommentare: Allerdings ergeben sich Beschränkungen aus dem Führerschein.
Bußgeld-Info de kommentiert auch, dass die Anzahl eingetragener Sitzplätze eine weitere Beschränkung ergeben könne.
 
Urteil des OLGMünchen von 2010:
Die Begrenzung der Sitzplätze über den Fz-Schein gilt gemäß Gesetzestext nur für Busse und nicht für andere Kraftfahrzeuge. In anderen Kraftfahrzeugen entsteht die Begrenzung aus Gesamtmasse, Achslast, vorhandenen Sicherheitseinrichtungen.
Ich hoffe, ich konnte jetzt zur Verwirrung beitragen
:)

Feuer frei für weitere Kommentare.
 
Urteil des OLGMünchen von 2010:
Die Begrenzung der Sitzplätze über den Fz-Schein gilt gemäß Gesetzestext nur für Busse und nicht für andere Kraftfahrzeuge. In anderen Kraftfahrzeugen entsteht die Begrenzung aus Gesamtmasse, Achslast, vorhandenen Sicherheitseinrichtungen.
Ich hoffe, ich konnte jetzt zur Verwirrung beitragen
:)

Feuer frei für weitere Kommentare.
Klingt logisch, beißt sich aber irgendwie mit der Lkw Zulassung. Ich lass die Sitze austragen, damit ich ' ne Lkw-Zulassung bekomme ( ja ich weiß, heute nicht mehr), baue dann wieder Sitze und Gurte ein und kann dann in Berufung auf obiges Urteil wieder mit 5 Leuten fahren ? Geht ja irgendwie nicht. Und da die Sitze und Gurte vom TÜV abgenommen werden müssen ( und demzufolge auch eingetragen werden) sind wir wieder bei der im Brief angegebenen Personenzahl. Sonst könnte ich mir ja in meinen PU mit 5 oder 6 Sitzplätzen noch 2 oder 3 auf die Ladefläche bauen mit Gurten und hohem Hardtop und könnte dann mit 8 Personen ( oder mit Busschein noch mehr) rumfahren. Geht ja auch nicht.
:/

Ich meine auch , die Anzahl eingetragener Sitzplätze ist die max. Zahl der Personen, die ich mitnehmen darf.
 
Jetzt war ich doch mal neugierig:
$21 StVO: Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Dazu gibt es Kommentare: Allerdings ergeben sich Beschränkungen aus dem Führerschein.
Bußgeld-Info de kommentiert auch, dass die Anzahl eingetragener Sitzplätze eine weitere Beschränkung ergeben könne.

Hat der Gen4 vorne in der Mitte einen Dreipunktgurt?
Beckengurt vorne dürfte nicht zulässig sein.
 
Ich kopiere das mal aus dem Vorstellungsthread hier her:

Zum Thema 6 Sitzplätze, ich hatte in meinem GEN3 6 Sitzplätze und diese waren auch alle eingetragen, in meinem GEN 4 sind zwar auch 6 Sitzplätze verbaut, aber es sind nur 5 Sitzplätze eingetragen und mein Versuch des Nachtragens ist gescheitert.
Das Problem besteht darin, das 2-Punkt-Gurte nur bis zum 01.07.2004 in Neuzulassungen genehmigt wurden. Deshalb haben die Hersteller seitdem auch 3-Punkt-Gurte in der Mitte hinten, der Aufwand wird nur gemacht, wenn Gesetze dieses vorschreiben.

Leider sieht man auf den Bildern 6 Sitze und meistens sind in der Anzeige auch nur 5 Sitzplätze ausgezeichnet und vor Ort sieht man dann im Fahrzeugschein 5 Sitzplätze eingetragen. Es soll wohl welche geben, die sogar 6 Sitze eingetragen haben, ich habe meine Suche nach einem TÜV der es möglich macht nicht weiter verfolgt, weil...
Wenn man realistisch ist, ist der vordere mittlere Sitz nur ein Notsitz, für Kinder von der Größe völlig in Ordnung, aber nur mit einem statischen 2-Punkt-Gurt versehen, was im Unfall zu schwersten Verletzungen am/im Kopf und inneren Organen führt. Und das möchte man seinen Kindern auch nicht antun.
Mit dem GEN3 sind wir als Familie auch noch zu sechst in Urlaub gefahren, es ist ja zum Glück nichts passiert...
?(
 
Also auf den Bildern hat die Gen 5 auf dem „Notsitz“ 3 Punkt-Gurt. Ob die Gen 4 das so hat, kann wohl am besten jemanden beantworten, der sich vor kurzem eine neue Gen 4 mit 6 Sitzen gekauft hat.
 
Nachtrag, bei den Gen 4 habe Ich nur Bilder eines Beckengurtes bisher gesehen, das würde auch erklären, warum dann bei den Zulassungen nur 5 Sitze (also die mit 3 Punkt-Gurt) eingetragen werden. Vielleicht hat aber Dodge ja auch nachgebessert und Ich erhalte in einem nagelneuen Gen 4 Model den 3 Punkt Sitzgurt der Gen 5 für den „Notsitz“. Die Hoffnung stirbt zuletzt ?
 
Wie ich schon schrub,

Ich habe einen Gen4 aus 2014

EINGETRAGENE 6 Sitzplätze und vorne Mitte nur einen Beckengurt.
LPG Anlage mit 2x 100 Liter unterm Wagen und einer erlaubten Zuladung von 1040kg.
 
Wie ich schon schrub,

Ich habe einen Gen4 aus 2014

EINGETRAGENE 6 Sitzplätze und vorne Mitte nur einen Beckengurt.
LPG Anlage mit 2x 100 Liter unterm Wagen und einer erlaubten Zuladung von 1040kg.
Bestreitet ja keiner.
Ist aber möglich, dass deine Eintragung eigentlich nicht gemacht worden wäre, wenn der Prüfer keinen Fehler gemacht hätte.

Mein RAM ist mit 5,95m eingetragen, nachgemessen sind es aber über 6m und er musste Seitenmarkierungsleuchten haben ...
 
Das mit den Guten ist noch ein interessanter Aspekt!
Und ja klar, der Sitz kann nur ein Notsitz sein ob der Platzverhältnisse
 
Ich konsolidiere mal:
Dodge RAM 1500:
- 6 Sitze sind nicht 6 gleichwertige Sitze
- Es passiert mal dass obwohl 6 Sitze verbaut sind nicht 6 Sitze eingetragen sind
(Z.B. wegen Beckengurt, Einbau Gasanlage, o.ä.)
- Gen 4 hat beim sog. Notsitz vorne nur Beckengurt
- Gen 5 hat beim sog. Notsitz vorne 3-Punkt Gurt
 
Mein RAM ist mit 5,95m eingetragen, nachgemessen sind es aber über 6m und er musste Seitenmarkierungsleuchten haben ...
Der RAM ist in CrewCab und 6`4" Box laut Datenblatt 6,05m lang und braucht eigentlich SML, es wird aber dann gerne 5,95m eingetragen, damit man dieses Gesetz umgeht. Ist bei mir auch so gemacht worden. So lange nichts passiert, wird es auch keinen Kläger geben und kein Richter wird entscheiden müssen...

Das ist bei den Sitzen genau so, wenn man mal kontrolliert wird (eher sehr selten) und der Polizist nicht genau unter S1 nach guckt, dann wird auch nichts passieren und darf weiter fahren. Wenn aber was passiert und es geht um Schadenersatz und körperliche Folgeschäden, weil die Verletzungen evtl. doch schwerer sind, dann kommen solche Punkte vor Gericht auf den Tisch.

Nachher kann jeder selber entscheiden, ob er ein Auto fährt wo die Länge nicht stimmt, Leute auf nicht freigegebene Sitze setzt, immer zu schnell fährt oder einen illegalen Auspuff fährt. Jeder mündige Bürger darf seine persönliche Risikoeinschätzung machen und handeln wie er möchte, darf aber später nicht meckern, weil man "erwischt" wurde...

Ich höre mich ja schon so an wie Karls Dauerwelle
=O


Und ja, anscheinend hat der GEN5 wirklich einen 3-Punkt-Gurt vorne in der Mitte und dann spricht ja nichts mehr gegen eine legale Eintragung.
 
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