KfZ Steuer bei Zulassung in 2021

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Moin. Ich bin ja nun seit 3 Wochen stolzer DDSRT Besitzer.
Gestern flatterte dann mal der KFZ Steuerbescheid rein und brachte mich zum Grübeln.
Im Umschlag zwei Bescheide:

17.5. über 966,- € und dann die Änderung
20.5. 1.206,- € also 240 € Nachschlag

Montiert ist eine Prins VSI2
Und eigentlich sollte die Gasanlage ja einen geringen Einfluss haben auf die Steuer.....was ist denn nun richtig? Anbei mal die Berechnung.46CCDDA9-4056-4BB9-9747-7F33BDB299A0_autoscaled.jpg

Kann das Jemand bestätigen?
 
So lange noch ein Benzintank montiert ist, hat es keinen Einfluss auf die Steuer. Der Wagen kann ja weiterhin mit Benzin betrieben werden.
 
Keine Ahnung....ist sicherlich auch zu vernachlässigen, aber die Frage ist ja, ob die 1.206 € korrekt sind.
 
Beim RAM, als er noch CO2-besteuert war, brachte die Gas-Anlage einen Abschlag von 10%. Das war aber auch entsprechend im Gutachten der Anlage vermerkt.
 
Passt laut deinen Angaben doch.
Also alles richtig.
Gasanlage gibt keinen Steuervorteil.
Hättest Du aber auch selber googeln können. 0A91C492-34A3-4B74-9339-D34039E8715A_autoscaled.jpg
 
So lange noch ein Benzintank montiert ist, hat es keinen Einfluss auf die Steuer. Der Wagen kann ja weiterhin mit Benzin betrieben werden.
Das ist exakt die Aussage die mir der Zoll damals auch gegeben hat. Ist ja auch 100% schlüssig. Man muss ja vom schlechtesten Fall ausgehen, und das ist nunmal der Benzinbetrieb. Solange der Fahrer selbst entscheiden kann ob er auf Gas oder Benzin fährt absolut plausibel.
 
SRT 392 oder 6.2 Hellcat kosten ab 01.01.21 Erstzulassung ordentlich. Bei 399g co2 könnte es hinkommen mit der Steuer. Teurer als so mancher europäischer Supersportwagen in der Steuer, da bei Dodge die Emissionswerte halt weiter oben angesiedelt sind.

Und der Staat wird uns noch weiter nackig machen.
 
Mein 2018er DDSRT kostet ca. 660 Euro Steuer gegenüber 7xx Euro Steuer vor der Gasumrüstung.
Durch die Gasanlage hat er ca. 35g weniger CO2 eingetragen bekommen, d.h. jetzt 360g.

Sehr wohl ist es "steuerlich wirksam" trotz Benzintank! Es kommt nur drauf an, ob dein LRA den Vorschlag vom TÜVer auch in die Papiere übernimmt. Im Zweifelsfall muss man die darauf halt hinweisen und wie bei mir die Handynummer vom TÜVer dabei haben. Das ging problemlos durch!

Der Vorschlag war bei mir an den GSP-Zettel mit angeheftet.

Hab auch die Prins VSI2.

Gruß
 
So lange noch ein Benzintank montiert ist, hat es keinen Einfluss auf die Steuer. Der Wagen kann ja weiterhin mit Benzin betrieben werden.
Das ist so nicht korrekt. Eine Gasanlage hat auf jedem Fall Einfluss auf den Co2 Ausstoß der dadurch weniger wird und so die KFZ Steuer vergünstigt. Es war auch bei mir so. Warum sollte ich immer auf Benzin fahren, wenn ich günstiger und umweltfreundlicher mit Gas fahren kann...
 
Das ist so nicht korrekt. Eine Gasanlage hat auf jedem Fall Einfluss auf den Co2 Ausstoß der dadurch weniger wird und so die KFZ Steuer vergünstigt. Es war auch bei mir so. Warum sollte ich immer auf Benzin fahren, wenn ich günstiger und umweltfreundlicher mit Gas fahren kann...
Solange in den Papieren 399g stehst ändert sich da nichts.
Es ändert sich nur etwas wenn bei der Eintragung der Co2 Wert reduziert wurde aufgrund der Gasanlage.y

Da es anscheinend hier nicht der Fall ist, hat die Gasanlage keinen Einfluss auf die Steuer.
 
Der verringerte Co2 Ausstoß sollte die Zulassungsstelle bei der Eintragung dementsprechend berücksichtigen. Ich hatte bis jetzt 2 LPG Autos gehabt wo das jedesmal erfolgte.
 
Der verringerte Co2 Ausstoß sollte die Zulassungsstelle bei der Eintragung dementsprechend berücksichtigen. Ich hatte bis jetzt 2 LPG Autos gehabt wo das jedesmal erfolgte.
Wenn aber keine Verringerung eingetragen wurde, kann dad Amt auch nichts berücksichtigen.
 
Wenn aber keine Verringerung eingetragen wurde, kann dad Amt auch nichts berücksichtigen.
Das ist logisch. Aber ungewöhnlich, daß nach dem Umbau diese Verringerung im GSP Schein nicht vorhanden ist/war. Der reine Gasbetrieb ist ja umweltfreundlicher.
 
Ich habe gerade mal beim ADAC nachgeschaut, sie schreiben: „Darüber hinaus kann die Nachrüstung einer Autogasanlage zu einer Reduzierung der Kfz-Steuer führen. Dies gilt jedoch nur für Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009, für die die neue Kfz-Steuerauf CO₂-Basis gilt, bzw. für Pkw, die zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, bei denen die neue CO₂-Steuer günstiger ist als die alte Hubraumsteuer.
Voraussetzung für die Anerkennung des Autogas-CO₂-Wertes bei nachgerüsteten Fahrzeugen ist, dass der entsprechende Wert im Abgasgutachten der Autogasanlage vermerkt ist und bei der Abnahme der Anlage in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird. Bei Neuwagen ab Werk ist das bereits erledigt.“
 
Ich habe gerade mal beim ADAC nachgeschaut, sie schreiben: „Darüber hinaus kann die Nachrüstung einer Autogasanlage zu einer Reduzierung der Kfz-Steuer führen. Dies gilt jedoch nur für Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009, für die die neue Kfz-Steuerauf CO₂-Basis gilt, bzw. für Pkw, die zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, bei denen die neue CO₂-Steuer günstiger ist als die alte Hubraumsteuer.
Voraussetzung für die Anerkennung des Autogas-CO₂-Wertes bei nachgerüsteten Fahrzeugen ist, dass der entsprechende Wert im Abgasgutachten der Autogasanlage vermerkt ist und bei der Abnahme der Anlage in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird. Bei Neuwagen ab Werk ist das bereits erledigt.“
Der erste Satz sagt dann ja schon alles „kann“ und wenn im Gutachten nichts angepasst ist, dann gibts wohl auch nichts.
Aber trifft ja keinen armen. ??
 
Erstzulassung ab 2009. Da bin ich ja dann raus mit meinem Gen3. Dann hatte wohl jeder hier mal irgendwie ein bisschen recht.
;)
 
Jou, aber der RAM ist eh kein PKW. Wir haben da doch inzwischen Gewichtsbesteuerung.

Hier gehts ja nur um Pkw
 
Ja, inzwischen! Zwischenzeitlich war der Zoll ja auch mal der felsenfesten Meinung das der RAM ein PKW ist. Dann kam irgendwann die N1bgDingsbums-Umschreibung(die sich eigentlich auch nur für EZ ab 2009 rechnete weil Co2 besteuert) und dann das EInlenken und die ausnahmslose LKW Besteuerung.
Bei mir hat sich von 2008 bis 2018 nach anfänglichem Geplänkel kein Beamter dafür interessiert und es kam immer fein die LKW Steuer. Und auf einmal konnte mein RAM auf gar keinen Fall mehr ein LKW sein. Die nette Frau vom Zoll hat einen 4Seitigen Brief verfasst in dem sie mir alle technischen Daten meines Fahrzeuges vorgerechnet hat und ich mit diesen Werten niemals LKW sein könne. Der Sprung von ca.200 auf 385€ war mir der ganze Affentanz mit der N1 Geschichte nun auch nicht wert. Hat sich ja mittlerweile auch erledigt.
 
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