Z-Offroad LED Fog Lights

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nomercy346

QuadCab
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Vielleicht für den ein oder anderen Interessant, da hier ja oft von Lichtupgrades geschrieben wird. Habe auch mal wieder gestöbert ob ich nicht doch mal die originalen Lampen ersetzen sollte aber bisher war mirs am Ende doch nicht wichtig genug
:D


Die hier hatte ich grad im US-Forum gesehen und scheinen den Berichten zufolge eine gute Alternative zu den Morimoto LED Fog lights zu sein, inkl. besseres Licht, bessere Optik und kleineres Preisschild.
https://www.amazon.com/Z-OFFROAD-Ve...ment/dp/B0872R7S64?ref_=ast_sto_dp&th=1&psc=1
 
Wie verhält sich da das eigentlich mit der Legalität? Kann man das als Zusatz bzw. Arbeitsscheinwerfer laufen lassen? Die sind ja extra schaltbar und gehören nicht zum vorgeschrieben Licht. Ich denke halt es wäre eine günstige Alternative um auf der Landstraße das Abblendlicht zu verstärken und wäre bei einer Kontrolle nicht illegal. Aber wahrscheinlich täusche ich mich da
:)
 
Bei Arbeitslichtern werden noch separate Schalter benötigt. Diese Lampen dürfen dann nicht übe die normalen Bedienelemente des Fahrzeugs geschaltet werden.
Ich habe auch an der Stelle der Nebelscheinwerfer Arbeitsleuchten sitzen. Der separate Schalter - und dass das Licht nicht über die normalen Schaltelemente mitgeschaltet wird - wurde bei mir bei der HU überprüft.
 
Bei Arbeitslichtern werden noch separate Schalter benötigt. Diese Lampen dürfen dann nicht übe die normalen Bedienelemente des Fahrzeugs geschaltet werden.
Hast Du da ne verlässliche Quelle? Bezweifle ich nämlich ernsthaft...
;)


Arbeitsscheinwerfer dürfen definitiv nicht über das normale Fahrzeuglicht geschalten werden, absolut richtig, also weder gemeinsam über das Abblendlicht, noch das Fernlicht oder eben zusammen mit den Nebelscheinwerfern.

Aber... Hier geht es um das "zusammen schalten", also das gleichzeitige An- und Ausschalten über einen gemeinsamen Schalter. Es ist im Grunde völlig egal, wenn die Nebelscheinwerfer gar nicht mehr existent sind und über den Schalter Arbeitsleuchten geschalten werden. Sie müssen nur unabhängig von den anderen Leuchten geschalten werden können. Wenn Du willst, kannst Du das sogar über Deinen Schiebedachschalter betätigen oder meinetwegen auch über die Sitzheizung. Ob Extraschalter oder original Bedienelement des Fahrzeuges ist dabei völlig BowumiSeuBrö...
:D


Davon aber abgesehen, wird im Normalfall sowieso keiner mitbekommen, dass das nicht mehr die originalen Nebelscheinwerfer des Ram sind. Würde sagen, nicht mal der TÜV selbst, geschweige denn die Ordnungshüter an der Straße. Sowas wie ne Leuchtweitenmessung machen die nicht...

Ich selbst halte jetzt nicht so viel von den Dingern, da die originalen Nebelscheinwerfer schon irgendwo ihren Zweck haben, eben auch eine spezielle Ausleuchtung und Leuchtstärke. Dann lieber ne kleine Lightbar extra montieren. Ich hab mir 3 Extra-Schalter neben dem Kombiinstrument einbauen lassen, damit alles einzeln angesteuert werden kann.
 
Nun, Neo Neo,
das war es, was ich meinte, aber nicht so deutlich geschrieben hatte: Nicht über die normalen Lichtschalter gemeinsam mit Fahrzeugbeleuchtung schalten.
Gemäß §52 Absatz 8 der StVZO ist es schlicht verboten, Arbeitsleuchten währen der Fahrt eingeschaltet zu haben. Ausnahmen gibt es, die betreffen aber nicht private Fahrzeuge.
Damit ergibt sich dann, dass separate Schalte benötigt werden. Sicher ist es nicht verboten, das Arbeitslicht an den Schiebedachschalter zu hängen
:-)


Ansonsten finden sich alle Regeln zur Fzg-Beleuchtung in der StVZO von §49a bis §54
 
Nun, Neo Neo,
das war es, was ich meinte, aber nicht so deutlich geschrieben hatte: Nicht über die normalen Lichtschalter gemeinsam mit Fahrzeugbeleuchtung schalten.
Dann hatte ich das etwas missverstanden...
;)
:thumbup:


Kam so rüber, als dürfe man die Original-Bedienelemente gar nicht erst verwenden.
 
Also im umkehrshluss darf ich es nicht verwenden ? ???
 
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