Reifengröße 315 70 R17 problematisch?

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Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrungen/Informationen bezüglich der im Thema genannten Reifengröße auf dem Gen 3(2500er)?
Und zwar wollt ich ne Spurverbreiterung eintragen lassen, Kotflügelverbreiterungen war alles ok, bloß dann beim durchrechnen am PC sagte mir der Tüv Nord Mann, dass diese Reifengröße komplett unzulässig ist. Mal abgesehn davon, dass bei Volleinschlag das Profil leicht anschlägt und rubbelt..... Der gute Mann sagte mir dass die Hebelkräfte durch den vergrößerten Durchmesser zB für die Bremsanlage zu groß sein könnten.
Hab irgendwie keinen Bock auf die Originalgröße (265er), da der Wagen dadurch einige cm tiefer kommt. Allerdings dann waere eine spurverbreiterung kein problem. Hat jemand vllt eine Zwischengröße wie 295 oder so eingetragen?
Grüße Tim
 
Also die konkrete Frage wäre eigentlich: Kann man 315 70 R17(Originalfelge) bedenkenlos fahren?
 
beim durchrechnen am PC sagte mir der Tüv Nord Mann, dass diese Reifengröße komplett unzulässig ist. Mal abgesehn davon, dass bei Volleinschlag das Profil leicht anschlägt und rubbelt
...ist doch damit schon beantwortet, oder?
 
Also die konkrete Frage wäre eigentlich: Kann man 315 70 R17(Originalfelge) bedenkenlos fahren?
Man kann.
Das ist dem TÜV sogar am liebsten, weil dann die Frage nach dem Felgengutachten flachfällt.
Hatte ich am '07er und aktuell am '11er.
Es können aber Spurplatten nötig werden.
Sind alle Freigängikeiten gegeben und ist der Tacho angeglichen,
steht der Eintragung nichts im Wege.
 
...sagte mir der Tüv Nord Mann, dass diese Reifengröße komplett unzulässig ist.
Das ist Blödsinn!
Der Reifenindex muss stimmen (Geschwindigkeit) sowie die zulässige Traglast.
Und, wie oben erwähnt, darf der Reifen bei Volleinschlag NIRGENDWO schleifen.
2 Finger Platz reichen dazu.
Der Lenkeinschlag lässt sich notfalls mechanisch begrenzen.
 
und max 4% größer als Serie weil sonst das Abgasgutachten verfällt.
Hatten wir das nicht schon mal?
Davon weiß keiner beim TÜV oder Umrüster!
Ich hab 10% mehr und alles Ordnungsgemäß abgenommen, ohne das jemand von Abgasen gesprochen hätte.
 
Man kann.
Das ist dem TÜV sogar am liebsten, weil dann die Frage nach dem Felgengutachten flachfällt.
Hatte ich am '07er und aktuell am '11er.
Es können aber Spurplatten nötig werden.
Sind alle Freigängikeiten gegeben und ist der Tacho angeglichen,
steht der Eintragung nichts im Wege.
Der TÜV Nord Typ, der im Kreis Wesel ein Spezialist zum Thema Einzelabnahmen sein soll, sagte, dass es eigentlich eine illegale/ nicht zulässige Eintragung sei. Ich dürfte normalerweise nur den Originalreifen fahren, da es keine Daten gibt die belegen, dass das "Fahrwerk" den Kräften größerer Bereifungen standhält. Und mit der Originalreifengröße könne man mir sogar Spurplatten eintragen, aber auch nur wenn irgendwas mit Geländefahrzeug umgeschlüsselt wird. Also der hat sich echt eingepisst. Wenn ich seh was manche für Karren fahren...

Vielleicht wäre die Frage sinnig, ob mir jemand eine Anlaufstation empfehlen kann, wo mir geholfen wird? Bin aus Dinslaken.
 
Auf einem Gen3 sind meist 275/60R20 eingetragen, da ist der "Sprung" auf 315/70R17 nicht allzu groß. Die 315 sind um Übrigen die "Gegenspieler" zum 35". Minimal kleiner. Besorg dir eine Kopie von einem Gen3 der die 275er eingetragen hat. (Laramie oder Sport)
 
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