Hilfe, habe Übergewicht!

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Trimble

QuadCab
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Moin Leute,

war die Tage mal mit meinem 2500er PowerWagon auf der Waage!
=O
Der Dicke wiegt 3570kg, als 70 kg zuviel da Er mit 3,5t Zugelassen ist. Ok, man könnte Ihn ja auflasten auf 4,5t, aber wie war das denn mit der Höchstgeschwindigkeit? Oder so lassen und hoffen das keine Gewichtskontrolle kommt?
 
Ja aber bei 4 Personen, Hund und Gepäck und am besten noch ein Hardtop drauf, ist die Fahrt dann vorbei.
Ist aber richtig schwer der kleine!
 
Wie kommt es zum Übergewicht?
Wenn er mit 3,5t zugelassen ist, dann hat er doch irgendwann auch einmal nicht mehr als 3,5t gewogen - oder?

Gruß vom linken Niederrhein

Klaus
 
Wie kommt es zum Übergewicht?
Wenn er mit 3,5t zugelassen ist, dann hat er doch irgendwann auch einmal nicht mehr als 3,5t gewogen - oder?

Gruß vom linken Niederrhein

Klaus
Das habe ich mich auch gefragt. Nachträgliche An-/Umbauten? 200 kg Mike Sanders Fett?
 
Der Dicke wiegt 3570kg, als 70 kg zuviel da Er mit 3,5t Zugelassen ist. Ok, man könnte Ihn ja auflasten auf 4,5t, aber wie war das denn mit der Höchstgeschwindigkeit? Oder so lassen und hoffen das keine Gewichtskontrolle kommt?
Was sagt eigentlich deine 3000kg Hebebühne dazu?
Auflasten wird schon mal gar nicht so einfach wie man meint. Bis zu dem Wert auf deinem Doorsticker geht noch recht simpel, drüber wird schon schwieriger. Was hat der PW laut Label, 3800?
Wenn du über die 3,5t raus gehst gilt in D unter anderem 80km/h und LKW Überholverbot etc.
 
Moin Leute,

war die Tage mal mit meinem 2500er PowerWagon auf der Waage!
=O
Der Dicke wiegt 3570kg, als 70 kg zuviel da Er mit 3,5t Zugelassen ist. Ok, man könnte Ihn ja auflasten auf 4,5t, aber wie war das denn mit der Höchstgeschwindigkeit? Oder so lassen und hoffen das keine Gewichtskontrolle kommt?
Das hättest du mal lieber nicht machen sollen, was du nicht weißt macht dich nicht heiß,
:D
Sind halt schwere Brocken die "Kleinen". Ist in Deutschland halt alles Mist mit den Trucks, alte Wiegeprotokolle ermöglichen noch die Zulassung der PW's als LKW bis 3,5t, wird aber auch irgendwann vorbei sein da die ab 2017 mit dem ganzen Luxus bei Vollausstattung so bei 3400kg leer liegen.
 
bis 10% kostet das nix. ?
Das ist nicht ganz richtig.
5-10% kosten 10 Euro
10-15% - 30 Euro
15-20% - 35 Euro
und ab 20% kommt ein Punkt dabei und 95 Euro.

Aber die Chance gewogen zu werden, geht gegen Null. Außer, du fährst vollkommen auffällig überladen umher.
 
Ich meinte damit eher, dass man dann weiterfahren kann. Das was nix kostet gibts nur in Flensburg. Hatte mich mißverständlich ausgedrückt.

Wobei es da auch noch mal nen Unterschied zwischen PKW und LKW gibt oder ab ner gewissen Tonnage. Müßte man mal nachlesen.
 
Beim LKW bist Du mit über 5% Überladung im Punktebereich.

LG
Ralf
Stimmt. Mit Anhänger über 2 Tonnen aber auch:

"bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt"
 
Ja sicher, Du hattest aber von "Pfennigbeträgen" geschrieben und die Bußgeldtabelle für Überladung PKW zitiert, und davon sind ja wohl geschätzte 80% der Mitforisti hier nicht betroffen, da deren RAM als LKW zugelassen ist. Dann ist man eben mit über 5% Überladung schon in Flensburg vertreten, beanstandet wird hier das Gesamtgewicht des Zuges.Und dann sind für LKW die 5% relevant.

Sprich, beim marktüblichen 40Tonner kannst Du ohne größere Probleme mit 41,9 Tonnen unterwegs sein, da unter 5% Überladung.

Beim 3,5Tonnen RAM gilt die gleiche Grenze, und wenn Du dann an einen scharfen Kontrolletti kommst, der eventuell noch Ami-Karren haßt, die er über die Schall-Emmissionen nicht drankriegen kann, weil sie seiner Meinung nach zwar zu laut, aber eben nicht zu laut genug für ein Fahrverbot sind, bist Du mit der 5%-Grenze Mode, also gerade mal mit 3675 KG Gesamtgewicht (ohne Anhänger), mit Anhänger und eingetragenen 7000kg zGG bist Du ab 7350 KG in Flensburg bekannt.

LG
Ralf

(Bezog mich jetzt auf den Beitrag von Nobiaushagen, falls Antworten zwischengerutscht sind)
 
Nene, die LKW-Grenze, wenn ich das richtig lese, ist bei 7,5t. Und die hat kein RAM.
 
Ja sicher, Du hattest aber von "Pfennigbeträgen" geschrieben und die Bußgeldtabelle für Überladung PKW zitiert, und davon sind ja wohl geschätzte 80% der Mitforisti hier nicht betroffen, da deren RAM als LKW zugelassen ist. Dann ist man eben mit über 5% Überladung schon in Flensburg vertreten, beanstandet wird hier das Gesamtgewicht des Zuges.Und dann sind für LKW die 5% relevant.

Sprich, beim marktüblichen 40Tonner kannst Du ohne größere Probleme mit 41,9 Tonnen unterwegs sein, da unter 5% Überladung.

Beim 3,5Tonnen RAM gilt die gleiche Grenze, und wenn Du dann an einen scharfen Kontrolletti kommst, der eventuell noch Ami-Karren haßt, die er über die Schall-Emmissionen nicht drankriegen kann, weil sie seiner Meinung nach zwar zu laut, aber eben nicht zu laut genug für ein Fahrverbot sind, bist Du mit der 5%-Grenze Mode, also gerade mal mit 3675 KG Gesamtgewicht (ohne Anhänger), mit Anhänger und eingetragenen 7000kg zGG bist Du ab 7350 KG in Flensburg bekannt.

LG
Ralf

(Bezog mich jetzt auf den Beitrag von Nobiaushagen, falls Antworten zwischengerutscht sind)
Pfennigbeträge bezog sich auf den RAM solo (unter 7,5 Tonnen). Speziell auf den Einwurf vom Henner. Bei der Recherche ist mir dann aufgefallen, dass du mit Anhänger (über 2 T.) schon genauso hart rangenommen wirst, wie beim LKW (über 7,5 Tonnen).
 
Ja sicher, Du hattest aber von "Pfennigbeträgen" geschrieben und die Bußgeldtabelle für Überladung PKW zitiert, und davon sind ja wohl geschätzte 80% der Mitforisti hier nicht betroffen, da deren RAM als LKW zugelassen ist. Dann ist man eben mit über 5% Überladung schon in Flensburg vertreten, beanstandet wird hier das Gesamtgewicht des Zuges.Und dann sind für LKW die 5% relevant.

Sprich, beim marktüblichen 40Tonner kannst Du ohne größere Probleme mit 41,9 Tonnen unterwegs sein, da unter 5% Überladung.

Beim 3,5Tonnen RAM gilt die gleiche Grenze, und wenn Du dann an einen scharfen Kontrolletti kommst, der eventuell noch Ami-Karren haßt, die er über die Schall-Emmissionen nicht drankriegen kann, weil sie seiner Meinung nach zwar zu laut, aber eben nicht zu laut genug für ein Fahrverbot sind, bist Du mit der 5%-Grenze Mode, also gerade mal mit 3675 KG Gesamtgewicht (ohne Anhänger), mit Anhänger und eingetragenen 7000kg zGG bist Du ab 7350 KG in Flensburg bekannt.

LG
Ralf

(Bezog mich jetzt auf den Beitrag von Nobiaushagen, falls Antworten zwischengerutscht sind)
Chantalle heul leise...wenn Ihr Eure Eisdielen-Möhren unbedingt als LKW bis 3,5t zulassen müsst, damit Ihr Steuern spart, müsst Ihr eben mit dem Rest der daraus entstehenden Konsquenzen rechnen. Ansonsten als PKW zulassen, Steuern zahlen und laden und heizen wie es beliebt.
:D
 
Chantalle heul leise...wenn Ihr Eure Eisdielen-Möhren unbedingt als LKW bis 3,5t zulassen müsst, damit Ihr Steuern spart, müsst Ihr eben mit dem Rest der daraus entstehenden Konsquenzen rechnen. Ansonsten als PKW zulassen, Steuern zahlen und laden und heizen wie es beliebt.
:D
Wo steht denn in

"bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt"

LKW bis 3,5 Tonnen? Als was das Fahrzeug zugelassen ist spielt dabei keine Rolle. Solo ok, aber mit Anhänger vorsicht!
 
Moin,

ich denke mal das liegt daran das es ein PowerWagon ist. Der "Normale" 2500er wird um die 3,1t wiegen. Nun hat der PW ja die Warnwinde dran, Stahlstoßstangen und die Gasanlage. Somit addiert sich das ganz schnell.


c43amg, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
 
c43amg, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Doch wenn man Beamter ist... dann kann man vorsätzlich falsche Bußgeldbescheide erlassen und verschicken ohne Folgen.

Ich hab auf die Gasanlage verzichtet dafür hab ich 37"er, soll sich ja lohnen
;)
 
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