Androhung von Stilllegung wegen Eintragungen

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Ist ein Ford Expedition 2001

Hallo,

ich habe großes Problem rote Blinker trotz Eintragung im KFZ Schein.

Folgendes ist passiert:

Frau wird von Polizei angehalten wegen den Roten Blinker.

Sie hatte die Papiere nicht dabei, ich hatte sie zu Hause.

Hatte mit dem Polizisten telefoniert, sagte Ihm ist alles eingetragen und wollte Foto über Whatsapp schicken.

Er sagte nur, ist schon gut.

4 Wochen später bekommen wir Brief von der Stadt.

Blinker umbauen Tacho geht nicht bis Endgeschwindigket, umbau, sonst Stilllegung.

Daraufhin habe ich den KFZ Schein gemailt inkl. Eintrag.

Alles läuft über $70.

Dieser wird nicht anerkannt lt. diesem Text.



bei der maßgeblichen Vorschrift über die Zulässigkeit technischer Einrichtungen an Importfahrzeugen handelt es sich um das „Merkblatt für die Begutachtung von Fahrzeugen (insbesondere PKW) nach § 21 StVZO und über mögliche Ausnahmen nach § 70 StVZO“



vom 12.11.1998. Dies ist eine Vorschrift, die bei der Begutachtung von Fahrzeugen ohne Typgenehmigung –wie bei US-Importen- die dort genannten Sachverhalte hinsichtlich der Zulässigkeit baulicher Einrichtungen regelt.



Veröffentlicht wurde diese Richtlinie im Verkehrsblatt 23/1998, S. 1314 ff. Das Verkehrsblatt ist das Amtliche Verkündungsorgan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.







Dort ist unter den Ziffern 12 (Fahrtrichtungsanzeiger) und 29 (Warnblinkanlage) angemerkt, dass zur Sicherstellung eines einheitlichen Signalbildes alle Fahrtrichtungsanzeiger auf gelbes Blinklicht umgerüstet werden müssen.



Zudem ist unter Ziffer 33 (Geschwindigkeitsmessgerät) angemerkt, dass der Anzeigebereich bis zur Höchstgeschwindigkeit zu ergänzen ist.



Die zulässigen Ausnahmetatbestände sind in dieser Richtlinie abschließend aufgeführt. Die Sie betreffenden Abweichungen sind dort nicht als Ausnahmetatbestand aufgeführt und somit dem Grunde nach bereits im Jahr 1998 nicht genehmigungsfähig gewesen



und sind es auch nach der aktuellen Fassung der Richtlinie noch immer nicht. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen waren und sind damit unzulässig.



Wer kann mir da weiterhelfen, oder Anwalt in Essen und Umgebung nennen, da ich schon einen mit guten Bewertungen (Verkehrsrecht) mir ehrlich sagte, er kennt sich damit nicht aus.



LG
 
Ist das Spam, oder kann das weg?
:/
 
Hmmm naja die Worte die du bekomme hast sagen es ja eig.
Sind die Blinker denn vor 1998 eingetragen worden?
Es ist ja so, wenn ein Prüfer etwas einträgt, heißt das leider nicht, dass es auch „erlaubt“ ist.
 
...ich würde mir den Anwalt sparen...wenn das Fahrzeug nach dem Stichtag in 1998 zugelassen wurde, war die Eintragung unzulässig, und das mit dem Tacho wirst Du nicht eingetragen haben, das werden die auf jeden Fall einfordern.
 
...ich würde mir den Anwalt sparen...wenn das Fahrzeug nach dem Stichtag in 1998 zugelassen wurde, war die Eintragung unzulässig, und das mit dem Tacho wirst Du nicht eingetragen haben, das werden die auf jeden Fall einfordern.
Beim Tacho wirst du recht haben, allerdings habe ich noch nie ein Auto gesehen, welches (ohne brachiales tuning) schneller fährt als der Tacho.
Was mich jetzt irritiert ist: wie konnte der Polizist das merken?

Bezüglich der Blinker würde ich dennoch auf Bestandsschutz bestehen. Es gibt eine Abnahme, die Zulassungsbehörde hat es in die Papiere eingetragen und es wurde in 22Jahren immer wieder getüvt. Damit dürftest du durchkommen.
 
Der RAM fährt ohne Begrenzer schneller als der Tacho anzeigen kann.
Das digitale geht über 200, das Rundinstrument auch nur bis 200.
 
Ich dachte die 170 kommen erst in DE als Limit rein ?
Nein, der ist immer bei 170 am Ende.
In Deutschland kannst Du Dir legale 195 programmieren und eintragen lassen. Mehr dürfte, allein schon wegen dem Tacho, legal nicht gehen.
 
das Angebot mit der Erhöhung kenne ich. Bin davon ausgegangen dass die Amis kein Limit setzen.

Mea culpa.
 
Dirk,

hast Du einen Meilentacho?
Vielleicht hat der Polizist Meilen auf dem Tacho mit km/h im Fahrzeugschein verwechselt.
Allerdings muss dann trotzdem (zumindest ganz klein) die km/h-Skala mit drauf sein auf dem Tacho.

Zu den roten Blinkern kann ich leider nur sagen, dass ich niemanden kenne, der das eintragen würde, eben wegen der oben genannten Regelungen.
 
Bezüglich der Blinker würde ich dennoch auf Bestandsschutz bestehen. Es gibt eine Abnahme, die Zulassungsbehörde hat es in die Papiere eingetragen und es wurde in 22Jahren immer wieder getüvt. Damit dürftest du durchkommen.
der ist von 2001, macht 19 Jahre, ob er so lange schon in D ist wäre die andere Frage.
 
Bezüglich der Blinker würde ich dennoch auf Bestandsschutz bestehen. Es gibt eine Abnahme, die Zulassungsbehörde hat es in die Papiere eingetragen und es wurde in 22Jahren immer wieder getüvt. Damit dürftest du durchkommen.
Nun ja, Problem ist nur, dass es rein juristisch im Zulassungsrecht wohl keinen Bestandsschutz gibt. Insofern kann das schon ne kostspielige Angelegenheit werden mit Gericht und Anwalt, zuweilen sich ein Richter dann meist auch nur am Gesetzestext / Verordnungstext orientiert - und der scheint hier wohl eindeutig zu sein...
:/


Vielleicht hat der Polizist Meilen auf dem Tacho mit km/h im Fahrzeugschein verwechselt.
Allerdings muss dann trotzdem (zumindest ganz klein) die km/h-Skala mit drauf sein auf dem Tacho.
Eine Km-Skala im Ganzen muss wohl nicht vorhanden sein, aber die in Deutschland geltenden Grundgeschwindigkeitsbeschränkungen wie 30, 50, 80, 100 und 130 Km/h sollen wohl vorhanden sein, wobei diese auch lediglich mit einem Farbpunkt gekennzeichnet, ausreichen sollen. Dies gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist.

So zumindest seinerzeit die Info bei meinem 84'er Camaro. Was davon heute noch gilt, kann ich allerdings nicht sagen, ist ja doch schon ein paar Jährchen her und das Eine oder Andere wurde sicher im Laufe der Zeit schon wieder abgeändert...
;)
 
Der RAM fährt ohne Begrenzer schneller als der Tacho anzeigen kann.
Das digitale geht über 200, das Rundinstrument auch nur bis 200.
Ihr habt aber schon gelesen das es hier um einen Ford geht?

Gruß Ulf
 
Moin.

Wenn Du einen Anwalt konsultieren willst und Mitglied im ADAC bist, würde ich den ADAC anrufen und mich beraten lassen.
Der ADAC hat eigene Anwälte bzw. arbeitet mit Anwälten unterschiedlicher Fachgebiete zusammen.

Gruß vom linken Niederrhein

Klaus
 
Bei mir nannte man das in der Schule Frage nicht richtig gelesen.
 
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