Auch von LKW auf PKW umgeschlüsselt

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
29. Apr. 2019
Beiträge
31
Reaktionspunkte
0
Ort
Wahlstedt
Moin, habe meinen 2002'er Dodge Ram mit 5,9l Magnum Benziner am 02.05.19 hier im Raum Bad Segeberg zugelassen und es wurde erstmal alles vom Vorbesitzer übernommen, also LKW eingetragen. Nun kam aber der Steuerbescheid vom Zoll und natürlich haben die ihn auch als PKW besteuert. Begründung war, er hat 6 Sitzplätze eingetragen und die Fahrzeugkabine ist größer als die Ladefläche. Habe ich mal nachgemessen, stimmt leider, 2,10m Kabine vom Gaspedal bis zur Rückwand und nur 1,90m Ladefläche.
:(

Allerdings haben sie ihn auch mit Euro2 eingestuft, obwohl die Schlüsselnummer 0654 in 14.1 der Zulassung eindeutig Euro3 aussagt. Das kann doch nur ein Fehler vom Zoll sein, oder? Habe zumindest gleich erstmal Einspruch eingelegt. Denke werde dann auch mal das Thema Umschlüsselung zum Pick Up angehen. :?
Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hab meinen 2016'er CrewCab gestern bei der Dekra in Schwandorf auf N1(G)BE umschlüsseln lassen. War kein Thema und hat 45 Euronen gekostet.

Einzige Grundsatzbedingung - die Kabine muss bautechnisch von der Ladefläche komplett abgetrennt sein, wie das bei so ziemlich allen "echten" Pickups ja der Fall ist. Aufbau, also Hardtop sollte zur Umschlüsselung wohl auch besser nicht montiert sein, gegen eine faltbare Laderaumabdeckung spricht hingegen nichts.
 
Ich mußte die beim Umschlüsseln abnehmen.
 
Ist halt unterschiedlich. Ich könnte das Leer-Verdeck drauf lassen und musste es nur öffnen fürs Foto.

Gruß Lutz
 
Das zu gibt es doch schon genug Themen, warum ein neues?
Reichen dir die hundert Seiten Lesestoff zur umschlüsselung nicht?



Ein pickup ist ein Lkw und kein pkw

write by blueskyofheaven
 
Das zu gibt es doch schon genug Themen, warum ein neues?
Ein pickup ist ein Lkw und kein pkw
write by blueskyofheaven

Nun ja, nur ist genau diese Aussage eben nicht so ganz richtig, wie Vieles was im Netz so an Infos kursiert...
:)


Richtig ist, dass fast alle Standard-Pickups in Deutschland von den Herstellern als LKW homologisiert wurden, einfach weil das Schadstoffgedöns damit für die Hersteller unkomplizierter ist. Das Theater um die Kfz-Steuer kennen wir ja schon zur Genüge, als Doppelkabiner mit kurzer Ladefläche meist als LKW zugelassen und als PKW versteuert. Gibt es wohl tausende Threads im Netz und wahrscheinlich eben so viele unterschiedliche Zollbescheide...
:-D


Beim importierten Ram schaut die Sache wohl schon wieder anders aus, denn da gibt es durchaus einige, die ursprünglich als PKW zugelassen wurden (mein eigener eingeschlossen). Mein Dicker war also von Erstzulassung an ein PKW, kein LKW. Und selbst mit Umschlüsselung auf N1(G)BE wird daraus kein LKW, sondern ein Pickup - Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen. Am Ende ist es aber rein zulassungsrechtlich weder LKW noch PKW, auch wenn er dann wie ein LKW besteuert wird und fahrzeugseitig eher in dieser Richtung einzuordnen ist, denn der Pickup ist seitdem eine völlig eigenständige Fahrzeugklasse - oder soll es von nun an zumindest sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Güterbeförderung => LKW

Na das sag mal den Eisenbahnern, Seeschiff- und Binnenschiff-Matrosen oder den Piloten...
:-D


Ein Skoda Fabia Pickup ist mit nichten ein LKW, mein Ram auch vor der Umschlüsselung nicht, und ob man es glauben mag oder nicht, gelegentlich werden Güter sogar mit einem Opel Combo oder was auch immer in der Größenklasse transportiert. Die Wenigsten davon sind als LKW zugelassen. Die pauschale Aussage "Güterbeförderung = LKW" ist einfach nicht richtig. So sind diverse Klein(st)transporter dieser Art schlicht und einfach PKW. Gerade wo hier schon so viel über die neue Fahrzeugklasse N1-?- BE diskutiert wurde, sollte jedem einleuchten, dass es neuerdings neben LKW und PKW eben auch Pickups gibt, die nicht mehr direkt den Klassen der LKW oder PKW zugeordnet sind, sondern in sich eine neue Fahrzeugklasse bilden, auch wenn sie dann der Gewichtsbesteuerung unterliegen, denen auch LKW zugehören...

Ob es für irgendjemanden direkt und persönlich einen Unterschied macht, kann ich allerdings nicht sagen...
:P
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da kannst diskutieren wie Du willst.
N=> Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung. Ist ein LKW der ein LKW ist, der ein LKW ist.
Von mir aus stell Dich auf den Kopf oder dreh Pirouetten.

Die Fahrzeugklasse nach KBA ist entscheidend. Und damit ist ein ein KFZ (auch Geländefahrzeug wenn G) zur Güterbeförderung mit der Aufbauart Pickup. Es kann auch PKWs als Pickup geben. Das sind aber keine Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, somit keine N Klasse auch wenn sie ein BE am Ende haben sollten.
Kritisch wird es nun bei Motorrädern, die nen Koffer anmontiert haben :mrgreen:

Den Rest diskutieren wir nächstes Wochenende beim Saugrillen aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn es um Gesetze, Vorschriften und zB in diesem Fall Fahrzeugklassen geht:
Trennt euch von den Begriffen PKW, LKW, PKW-Steuer, LKW-Steuer.
Diese Begriffe sind oft irreführend weil veraltet, zumindest bei den meisten Diskussionen um Zulassung und/oder Steuer.

Umgangssprachlich verwendet jeder diese Begriffe, doch wenn es ins Detail geht gibt's nur unnötige Verwirrungen.
 
Da kannst diskutieren wie Du willst.
N=> Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung. Ist ein LKW der ein LKW ist, der ein LKW ist.
Von mir aus stell Dich auf den Kopf oder dreh Pirouetten.

Die Fahrzeugklasse nach KBA ist entscheidend. Und damit ist ein ein KFZ (auch Geländefahrzeug wenn G) zur Güterbeförderung mit der Aufbauart Pickup. Es kann auch PKWs als Pickup geben. Das sind aber keine Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, somit keine N Klasse auch wenn sie ein BE am Ende haben sollten.
Kritisch wird es nun bei Motorrädern, die nen Koffer anmontiert haben :mrgreen:

Den Rest diskutieren wir nächstes Wochenende beim Saugrillen aus.

Also mit Pirouetten hab ich's nun wirklich nicht so, meine (noch) halbwegs ordentlich verteilten 99 Kg auf 1,80m tragen leider bei allzu schnellen Drehungen zu erhöhten Fliehkräften bei... :lol:

Der Denkfehler in dem Ganzen liegt bei den meisten ja im Prinzip nur darin begründet, dass Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung eben nicht automatisch LKW per'se sind. Es sind einfach nur Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung. Genau hier wird vom KBA in verschiedene Klassen unterteilt, nämlich:

N1-BA = Lastkraftwagen
N1-BB = Van
N1-BC = Sattelzugmaschine
N1-BD = Straßenzugmaschine
N1-BE = Pickup
usw...

Ein Van mit Aufbauschlüssel BB ist demnach lediglich ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung, aber deshalb noch lange kein LKW, auch wenn er wie ein solcher nach Gewicht besteuert wird und auch ein Pickup bleibt am Ende mit N1 Schlüssel ein Fahrzeug zur Güterbeförderung, aber nach der Aufbauart eben mit BE Schlüssel kein LKW mehr im eigentlichen Sinne und hinsichtlich seiner Aufbauart, denn das wäre dann der BA-Schlüssel, so wie halt auch viele der bisherigen Pickups geschlüsselt waren. Das war ja meistens M1(?) AG, also PKW oder eben N1(?)BA, in dem Fall LKW. Insofern hast Du ja vollkommen recht, nach alter Schlüsselung - aber genau das ist ja der Sinn dieser ganzen Umschlüsselei. Was man also prinzipiell nur verstehen muss, LKW ist eine Aufbauart, keine Fahrzeugklasse im Ganzen.

Hier mal die KBA Schlüsselungen in all ihrer Pracht:
https://www.kba.de/SharedDocs/Publi...1_2018_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Das Interessante kommt so ab Seite 21...

In Einfachform auch hier:
https://www.kfztech.de/kfztechnik/kraftfahrzeuge.htm

Das Problem ist also, dass die Leute umgangssprachlich nur PKW und LKW kennen - das Dazwischen interessiert halt niemanden und ist eigentlich auch nicht wirklich von Interesse. Was kein PKW ist, muss demnach zwangsläufig ein LKW sein. Mein RAM war zurvor auch als M1(G) AG geschlüsselt, also Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit Aufbauart Pickup, nun mit Schlüsselung N1(G)BE ist es halt ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung und Aufbauart Pickup. Ist aber deshalb noch immer nicht zum LKW geworden, was mir persönlich zu Gute kommt, da meine Versicherung weiterhin auf PKW versichert. Im Gegensatz zur LKW-Versicherung, die mein Versicherer wohl gar nicht anbietet, gibt es da nämlich keinerlei Einschränkungen. Übrigens ein Umstand, mit dem schon so mancher Pickup-Fahrer hernach böse auf die Nase gefallen ist...

Worum geht es denn in diesem Thread eigentlich, es geht um die Kfz-Steuer und hier speziell um die Gewichtsbesteuerung. Dem TE ist es am Ende wahrscheinlich egal, ob sein Dicker nun von der Allgemeinheit als LKW oder PKW eingestuft wird, hauptsache die Steuer wird wieder niedriger - und das geht halt mit der Umschlüsselung augf N1(G) BE am problemlosesten. Teuerste Möglichkeit wäre wohl einen Wankelmotor einzubauen, der wurde (zumindest noch um 1991/1992 rum) nämlich auch nach Gewicht versteuert...
:P


Einigen wir uns doch einfach auf LKW, LKW-ähnlich, LKW-zugeordnet oder was auch immer. Spielt nämlich im Prinzip keine Rolle. Wollen ja auch nicht kleinlich sein oder Haarspalterei betreiben. Oder? Denke mal die Schlüsselungsproblematik des KBA entspricht in etwa unserem deutschen Steuerrecht und mit dem beschäftige ich mich nun auch schon ein paar Jährchen - kopfschüttelnd... :lol:

* * * * *

Ach..., ist doch am Ende auch schei* egal, hauptsache Ram. Oder...? :lol:
:P


Und würde ich am Ende mit meiner Einschätzung doch daneben liegen, genauso egal, gab ich Dir ein Bierchen aus und wir erfreuen uns trotzdem an den Dicken.
 
Wenn es um Gesetze, Vorschriften und zB in diesem Fall Fahrzeugklassen geht:
Trennt euch von den Begriffen PKW, LKW, PKW-Steuer, LKW-Steuer.
Diese Begriffe sind oft irreführend weil veraltet, zumindest bei den meisten Diskussionen um Zulassung und/oder Steuer.

Umgangssprachlich verwendet jeder diese Begriffe, doch wenn es ins Detail geht gibt's nur unnötige Verwirrungen.

Genau das meine ich...
:)
 
Oben