Das Kölner Steuer-Urteil inkl. Kommentar von Proallrad e.V.

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Am 24.04. wird es eine weitere Verhandlung geben. Diesmal vor dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover. Das interessante hieran ist das nun auch endlich (m)eine Zugmaschinenklage in erster Instanz verhandelt wird.
 
Hallo Thorsten was hast Du denn für ein Problem bzgl. Zugmaschine??? Meiner läuft auch als Zugmaschine. Neugierige Grüße
 
Geht noch um den Vorgänger vom Ram, nen Nissan Patrol GR 4,2 Turbo-Diesel (1600 Euro Steuer pro Jahr). Dieser wurde vom FA trotz Anhängelast von über 4000kg und diverser Umbauten nicht als Zugmaschine anerkannt.
 
na da wünsche ich dir viel Glück!! ich zahle für meinen als Zugmaschine die Höhe der PKW Steuer und das Mädel vom Amt meint seine se bloß froh damit!!
:evil:
:evil:
:evil:


Versicherung war aber lustig, meine Rechnung kam ewig nicht.

Ich darauf meinen Versicherungs Heini angerufen. wo bleibt den die RE.

Er nur das dauert noch!!

Ich: warum??

Er: Das willste gar nicht wissen!!

Ich: Wie warum will ich das nicht wissen???

Er: wir sind jetzt bei 1700 im Jahr!!

Ich: WASSSSSSS???

Er: ja das wollteste ja nicht wissen!!!! Angefangen haben wir bei 7000 im Jahr!! Wohl gemerkt Euro!! Haftpflicht und Teilkasko mit Selbstbeteiligung! (= für Vollkasko bin ich immer zu geizig) PRoblem ist bei Zugmaschine wird der Schadenfreiheitsrabatt den es bei PW gibt nicht angerechnet. Nach längerer Verhandlung hat das mein Versicherungs Fuzzi durch setzen können und es ging von 7000 auf 1700 im Jahr.

Als ich im erklärt habe ich habe das Teil nur als Zugmaschine laufen damit ich mit Hänger amn So und Feiertage fahren kann und PKW wegen fehlender Leuchtweitenregulierung nicht geht und LKW nicht mit Hänger Sonntags fahren kann. habe ich im ein Bild von meinem PU gemailt und 30 Minuten später hat die Vers. mitgeteilt OK wir lassen ihn versicherungstechnisch als LKW offener Kasten im Werksverkehr laufen und ich war bei 500 irgend was im Jahr!!
 
Das Finanzgericht hat heute "mal eben" den Termin für Übermorgen, Donnerstag, auf den 05. Juni verschoben.
 
Der Grund für´s verschieben des Termins ist durchaus nachvollziehbar. Die Herren haben allen ernstes geglaubt das die Verhandlung in 30 Minuten durch wäre. Heute hat dann ein Telefonat zwischen Proallrad und dem Finanzgericht statt gefunden welches unter anderem zum inhalt hatte das allein die Darlegung der technischen Fakten weitaus länger dauern wird als der angesetzte Zeitraum. Nun haben wir den ganzen 5. Juni als Verhandlungstag für uns (3 Fälle) allein... :mrgreen:
 
meine Daumen sind auch gedrückt für Dich :thumbright: :thumbleft: :thumbright: :thumbleft:
 
Servus ALLE
:-D


Ich bin zwar zur Zeit bezüglich der Steuerthematik nicht mehr auf dem neuesten Stand, da mein RAM ohne Probleme als LKW (182 €) versteuert wurde (vorher mit dem FA ein vernünftiges Gespräch geführt, mit der Aussage, dass wenn der Wagen vorher schon als LKW angemeldet war, bei der Ummeldung auch wieder als LKW versteuert wird). Habe allerdings bei einer Recherche folgenden Text gefunden. Aktualität ??? Vielleicht hilft es ja weiter

Besteuerung von schweren Geländewägen

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14.03.2006 (Az. 8 V 4/06) in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als Pkw, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein Lkw nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als Lkw nach Gewicht besteuert. Die Kfz-Steuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01.05.2005, der den Begriff des Pkw definierte, wurde die Kfz-Steuer nunmehr auf jährlich 820 € festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.

Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als Pkw einstufe und die Kfz-Steuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.

Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als Pkw zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als Pkw einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006)



https://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/n26100.htm
https://www.auto-kochmann.de/news/index.html
 
Hilft mir sehr weiter!!!!!! vielleicht bekomme ich jetzt doch mein Geld vom FA zurück!° die haben mir im Herbst 07 1500.- Euro nachzahlung abgeköpft, da hatte ich noch meinen Mazda
:!:
 
Moin,
das angesprochene "URTEIL" ist vom März 2006 (!!!), dabei ging es lediglich um eine AdV (Aussetzung der Vollziehung). Das Ding ist sowas von überholt.
 
Neues von der Steuerfront: Wir (Proallrad) haben den Termin für die führende Musterklage vorm BFH am 01.10.2008. Schneller als gedacht...
8)
 
Ja Geil............. da bin ich ja auch dabei :lol: :lol: und hoffe, daß ich für meinen Mazda meine 1600.- Steine wieder zurückbekomme!!!
 
Gibts schon Feedback vom Verhandlungstag?
Muss mit meinem Ram auch bis zum 14.10.08 beim FA vorstellig werden, bin mal gespannt wie das ausgeht...
 
Hi Leute!

Habe nun endlich Post von unserem FA bekommen.Nach 2Monaten fällt den Schwachmaten ein,daß sie keine Steuer erheben können weil sie nicht wissen was ein Ram ist. Zulassungsstelle hat die LKW-Zulassung in Frage gestellt.
Auf meinen Rat sie sollen halt PKW-Steuer berechnen und auf das Pickup-Urteil warten,meint die edit "Das gilt nicht für alle Bundesländer"
:?:
Und außerdem wäre ich ja selber Schuld wenn ich mir so einen Amischlitten zulege.
Auf meinen Hinweis das ich mir keinen neuen Dacia Logan leisten kann reagierte sie sehr verstimmt und forderte mich zu einem Besuch bei Ihr auf. Sie wolle den Radstand vermessen. edit und somit war das Gespräch mit dem Hinweis auf eine schriftliche Einladung beendet.

MfG Trooper
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
auch wenn man sich ärgert und manches (insbesondere beim FA) nicht nachvollziehbar ist, bitte nicht so ein niveau.
 
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